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Alt 07.12.2016, 20:49   #21
peterpaul
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Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
..... rechtfertigt jeden von mir gewählten "Tonfall".
....
wenn Du meinst ......

Auch DU hast keinen Freibrief!
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.



20 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.2005 - 17.08.2025
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Alt 07.12.2016, 20:53   #22
KaiMüller
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Zitat:
Zitat von Kevin113 Beitrag anzeigen
Naja was wiegt ein 728i leer?
Leergewicht bedeutet ja mit vollem Tank und Fahrer.

Sagen wir mal 1750kg mit leerem Tank + 500kg für den Hänger. Kommt dann schon hin.
Ja, das ist schon sehr knapp gerechnet. 500kg für den Hänger halte ich für realistisch. Aber 1750kg selbst für einen komplett nackten 728 ist etwas wenig (bei 1930kg minus 75kg Fahrer und 64kg Sprit). Kann man letztlich nur wissen, wenn man wiegt.
Das ist es allerdings, was im (unwarscheinlichen) Fall einer Kontrolle passiert.
Teurer könnte es im VU-schadensfall werden, wenn schon unter 5% Überladung unabhängig des sonstigen Ablaufs zu Mitschuld führen kann.

Aber es ging ja ohnehin um einen deutlich schwereren E65.
Lösung ist: Zugfahrzeug mit ausreichend Anhängelast oder Autotransporter besorgen.
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 20:54   #23
KaiMüller
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Zitat:
Zitat von peterpaul Beitrag anzeigen
wenn Du meinst ......

Auch DU hast keinen Freibrief!
Hast du denn mittlerweile die Fakten nachgelesen?
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 21:19   #24
Holger-ZX12
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Zitat:
Zitat von peterpaul Beitrag anzeigen
Es geht um das zulässige Gesamtgewicht des Hängers!Nein
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers beispielsweise 2500 kg beträgt, dann kann er nicht legal angehängt werden - bei 2,1 t zugelassenem Anhängegewicht!!!!! Falsch!!!
Egal wieviel kg ihr drauf packt! Noch nicht einmal leer angehängt werden!Falsch!!!
:lo
Hast Du das geschrieben um uns zum lachen zu bringen
Wenn ja ist gelungen, wenn nein bringst da was vollkommen durcheinander.
Kann es sein das du die neuen Führerscheinbestimmungen meinst?, Da zählt z.T das zulässige Gesamtgewicht, und nicht das tatsächliche. Hat aber mit dem gar nix zu tun. Auch gibt es mit Sicherheit keine Vermieter die das nicht wissen.
__________________
Gruß Holger
Holger-ZX12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 23:15   #25
peterpaul
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Zitat:
Zitat von Holger-ZX12 Beitrag anzeigen
.... Auch gibt es mit Sicherheit keine Vermieter die das nicht wissen.
Es irrt der Mensch so lang er lebt.

Ich habe lediglich meine praktischen Erfahrungen geschildert!
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 23:19   #26
Holger-ZX12
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Zitat:
Zitat von peterpaul Beitrag anzeigen
Es irrt der Mensch so lang er lebt.

Ich habe lediglich meine praktischen Erfahrungen geschildert!
Dann wollten sie Dich schnell vom Hof haben
Weil das haben die nicht wirklich ernst gemeint, oder DU hast da was voll falsch verstanden.....
Ist einfach Quatsch was du geschrieben hast sorry
Holger-ZX12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 23:21   #27
KaiMüller
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Zitat:
Zitat von peterpaul Beitrag anzeigen
Ich habe lediglich meine praktischen Erfahrungen geschildert!
Du hast geschrieben:
Zitat:
Zitat von peterpaul Beitrag anzeigen
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers beispielsweise 2500 kg beträgt, dann kann er nicht legal angehängt werden - bei 2,1 t zugelassenem Anhängegewicht!!!!!
Mit 5 (in Worten: fünf) Ausrufezeichen. [Markierung durch mich]
Das ist keine "Erfahrungsschilderung", das ist eine ganz klar faktische Aussage zur Legalität; wortwörtlich.

Hast du denn inzwischen dazu nachgelesen?

Geändert von KaiMüller (07.12.2016 um 23:35 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2016, 07:38   #28
Kevin113
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Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
Du hast geschrieben:

Mit 5 (in Worten: fünf) Ausrufezeichen. [Markierung durch mich]
Das ist keine "Erfahrungsschilderung", das ist eine ganz klar faktische Aussage zur Legalität; wortwörtlich.

Hast du denn inzwischen dazu nachgelesen?
Da schließe ich mich an. Hab selbst einige schwere Hänger und mich erst letztens mit nem Hersteller darüber unterhalten. Ausschlaggebend ist das tatsächliche Gewicht.

Vielleicht verwechselt du da aber auch was mit der 100er Zulassung.
Hier geht es unter anderem um das zul. Gesamtgewicht des Hängers.
Kevin113 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2016, 09:48   #29
Turbo Boldy
FL Verächter ;O)
 
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Mann könnt ihr euch wegen blödsinn an die Wäsche gehen..... kann man nur mit dem Kopf schütteln


Fakt ist aber: einen Hänger, haben hier einige in der Hose ,
Einen Anhänger hat man entweder an einer Kette, oder an einer Anhängerkupplung (auch genannt anhängervorichtung)



Seid lieb zueinander .......
__________________
Gruß Boldy

Pubertät ist, wenn Mama und Papa anfangen Schwierigkeiten zu machen
Turbo Boldy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2016, 09:53   #30
ackerschrauber
Gast
 
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Der rechtliche Aspekt ist eines und sicherlich undiskutabel. Da gibt das StVG i.V.m. StVO und FeV ganz klare Weisungen.

Ein anderer Aspekt ist die Fahrstrecke und vor allem, wie viel Nerven man lassen möchte.

Kleines Beispiel:
(Gewichte auf Waage kontrolliert)

Zugfahrzeug: E34 520iT max. Anhängelast nach Auflastung 2100kg
Anhänger: TPV Tandem Trailer zGG 2500kg, Leergewicht 580kg, Ladung: eine e34 Limo, leer, 1640kg
macht 2220kg, abzüglich 100kg Stützlast sind 20kg zu viel drauf.

Wenn man nun mit diesem Zug auf die Autobahn auffährt, ist der Haarausfall vorprogrammiert, denn ab 75 fängt das Ganze an zu schlingern. Im flachen Land ist das alles noch händlbar, gehts aber in die Berge siehts anders aus.
Da fährt man freiwillig nur 80. Dann überholen aber die LKW und erzeugen in bestimmten Situationen einen Sog, der den Zug auch zum pendeln bringt.

Woran liegts? Die Anhängelast ist nur minimal überschritten.

Der 5er hat Heckantrieb. In Verbindung mit der maximalen Stützlast beginnt der Zug sich "aufzuschaukeln".
Hätte das Fahrzeug einen Frontantrieb, stabilisiert sich der Zug deutlich besser.

Hinzu kommt noch der Zustand des Trailers. Meistens ist der Miettrailer auch schon etwas ausgelutscht. Hier ein bisschen, da ein bisschen und schon geht die Luzie ab.


Anderes Beispiel aus jüngerer Zeit:

In diesem Jahr waren wir mit dem 750er und Wohnwagen unterwegs.
Anhängelast: 2100kg,
WW: Hobby Excelsior 610, zGG 2000kg

Sollte also kein Problem darstellen, oder? Doch!
Der WW hatte schon einige Meilen auf dem Buckel, keine ASK, keine Stoßdämpfer. Also sagt der Gesetzgeber Vmax 80km/h.

Auf grader Strecke ging alles problemlos, aber jede Spurrille, jeder Überholvorgang, jeder Spurwechsel ging mit Schlingerbewegungen einher.
Am besten war die Baustelle auf der A9 FR Nürnberg bei Dessau. Die rechte Spur wurde auf den halben Standstreifen verlegt, zul. Höchstgeschwindigkeit 80km/h. Bedingt duch die, teils tiefen, einseitigen Spurrillen war der Zug nur noch mit höchstens 60km/h gefahrlos zu bewegen. Ab 70km/h hatte der Wohnwagen einen seitlichen Versatz von einem halben Meter, die 3-Meter-Spur reichte nicht mehr aus. Den Spuren an der Leitplanke zu folge war ich nicht der Einzigste mit dieser Problematik.

Also, um mal wieder zum Thema zurück zu kommen, meine Empfehlung ist hier einen "Huckepack"-Transporter zu mieten. Angebote gibt es zu Hauf.
Selbst wenn es im ersten Augenblick ein wenig teuerer erscheint, ist es deutlich entspannter. Außerdem muss man nicht mit 80 über die Bahn schleichen.
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