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Alt 07.12.2016, 11:20   #11
KaiMüller
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Zitat:
Zitat von Kevin113 Beitrag anzeigen

Geht ohne Probleme
Technisch: ja.
Rechtlich: nein.
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Alt 07.12.2016, 11:35   #12
Kevin113
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2200kg + 90kg Stützlast =2290kg.

Mit leichtem Hänger und "leichtem" E38 auch rechtlich kein Problem
Aber natürlich sehr grenzwertig.
Kevin113 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 17:03   #13
KaiMüller
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Autohänger für diese Nutzlasten unter 300kg leer mit E38 unter 2t leer?
Wird man nicht finden....
Ab 2,4t kostets Geld....
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 17:10   #14
Kevin113
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Naja was wiegt ein 728i leer?
Leergewicht bedeutet ja mit vollem Tank und Fahrer.

Sagen wir mal 1750kg mit leerem Tank + 500kg für den Hänger. Kommt dann schon hin.
Kevin113 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 19:29   #15
peterpaul
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Es geht um das zulässige Gesamtgewicht des Hängers!
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers beispielsweise 2500 kg beträgt, dann kann er nicht legal angehängt werden - bei 2,1 t zugelassenem Anhängegewicht!!!!!
Egal wieviel kg ihr drauf packt! Noch nicht einmal leer angehängt werden!
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.



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Alt 07.12.2016, 19:39   #16
KaiMüller
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Zitat:
Zitat von peterpaul Beitrag anzeigen
Es geht um das zulässige Gesamtgewicht des Hängers!
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers beispielsweise 2500 kg beträgt, dann kann er nicht legal angehängt werden - bei 2,1 t zugelassenem Anhängegewicht!!!!!
Egal wieviel kg ihr drauf packt! Noch nicht einmal leer angehängt werden!
Quatsch......
Zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges ist reale Anhängelast. zGG ist nur relevant für die Beladung des Hängers.
Fahrerlaubnisfragen sind wieder was anderes.
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 20:02   #17
peterpaul
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Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
Quatsch......
Zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges ist reale Anhängelast. zGG ist nur relevant für die Beladung des Hängers.
Fahrerlaubnisfragen sind wieder was anderes.
... und wie kommt es dann dass hier 2 seriöse Anhängervermieter keinen Anhänger vermieten, wenn das zGG des Hängers größer ist als die zulässige Anhängelast?
peterpaul ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 20:07   #18
KaiMüller
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Zitat:
Zitat von peterpaul Beitrag anzeigen
Sorry - Quatsch!

Seriöse Vermieter verleihen aus gerade DEM Grund keinen Anhänger, dessen zlGG über der maximalen Anhängelast des Zugfahrzeuges ist ....
Du verbreitest hier beharrlich Mist.

Was irgendwelche Vermieter machen ist völlig egal (auch wenn da meine Erfahrungen ebenfalls abweichen, oft genug 3,5t 3-Seiten-Kipper gemietet).
Maßgeblich sind die Regelungen des §42 StVZO.
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://de.wikipedia.org/wiki/Anhängelast
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html


Lies nach vor dem nächsten Post falschen Inhalts und vieler Ausrufezeichen.

EDIT: inzwischen hast du deinen Post geändert. Nachlesen solltest du trotzdem.

Geändert von KaiMüller (07.12.2016 um 20:15 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 20:19   #19
peterpaul
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Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
Du verbreitest hier beharrlich Mist.

Was irgendwelche Vermieter machen ist völlig egal (auch wenn da meine Erfahrungen ebenfalls abweichen, oft genug 3,5t 3-Seiten-Kipper gemietet).
Maßgeblich sind die Regelungen des §42 StVZO.
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://de.wikipedia.org/wiki/Anhängelast
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) StVZO - Einzelnorm


Lies nach vor dem nächsten Post falschen Inhalts und vieler Ausrufezeichen.

EDIT: inzwischen hast du deinen Post geändert. Nachlesen solltest du trotzdem.
Ich verbreite keinen Mist - sondern gebe lediglich meine realen Erfahrungen wieder
Mäßige Dich mal bitte im Tonfall!
peterpaul ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 20:24   #20
KaiMüller
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Zitat:
Zitat von peterpaul Beitrag anzeigen
Ich verbreite keinen Mist - sondern gebe lediglich meine realen Erfahrungen wieder
Mäßige Dich mal bitte im Tonfall!
Es gibt bei bei diesen Themen der Legalität keine "Meinung" und keine "Erfahrung".
Es gibt Tatsachen und die stehen im Gesetz wie von mir zitiert.
Die kann man nachlesen und bis dahin still bleiben.
Alles Andere ist Mist.

Wenn du Falsches im Brustton der Überzeugung mit einer Ansammlung von Satzzeichen herausposaunst dann ist das mehr als lästig (insbesondere im Wiederholungsfall) und rechtfertigt jeden von mir gewählten "Tonfall".

Hast du mittlerweile nachgelesen?
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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