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Modell E65/E66 |
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07.12.2016, 11:20
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von Kevin113
Geht ohne Probleme 
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Technisch: ja.
Rechtlich: nein.
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07.12.2016, 11:35
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.12.2014
Ort: Eppingen
Fahrzeug: F11 530d; E39 Alpina B10 V8; E31 840i; E30 340i; E39 528i; NineT Racer; R850GS
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2200kg + 90kg Stützlast =2290kg.
Mit leichtem Hänger und "leichtem" E38 auch rechtlich kein Problem 
Aber natürlich sehr grenzwertig. 
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07.12.2016, 17:03
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Autohänger für diese Nutzlasten unter 300kg leer mit E38 unter 2t leer?
Wird man nicht finden....
Ab 2,4t kostets Geld....
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07.12.2016, 17:10
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.12.2014
Ort: Eppingen
Fahrzeug: F11 530d; E39 Alpina B10 V8; E31 840i; E30 340i; E39 528i; NineT Racer; R850GS
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Naja was wiegt ein 728i leer?
Leergewicht bedeutet ja mit vollem Tank und Fahrer.
Sagen wir mal 1750kg mit leerem Tank + 500kg für den Hänger. Kommt dann schon hin.
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07.12.2016, 19:29
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Es geht um das zulässige Gesamtgewicht des Hängers!
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers beispielsweise 2500 kg beträgt, dann kann er nicht legal angehängt werden - bei 2,1 t zugelassenem Anhängegewicht!!!!!
Egal wieviel kg ihr drauf packt! Noch nicht einmal leer angehängt werden!
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
20 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.2005 - 17.08.2025
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07.12.2016, 19:39
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von peterpaul
Es geht um das zulässige Gesamtgewicht des Hängers!
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers beispielsweise 2500 kg beträgt, dann kann er nicht legal angehängt werden - bei 2,1 t zugelassenem Anhängegewicht!!!!!
Egal wieviel kg ihr drauf packt! Noch nicht einmal leer angehängt werden!
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Quatsch......
Zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges ist reale Anhängelast. zGG ist nur relevant für die Beladung des Hängers.
Fahrerlaubnisfragen sind wieder was anderes.
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07.12.2016, 20:02
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Quatsch......
Zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges ist reale Anhängelast. zGG ist nur relevant für die Beladung des Hängers.
Fahrerlaubnisfragen sind wieder was anderes.
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... und wie kommt es dann dass hier 2 seriöse Anhängervermieter keinen Anhänger vermieten, wenn das zGG des Hängers größer ist als die zulässige Anhängelast?
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07.12.2016, 20:07
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von peterpaul
Sorry - Quatsch!
Seriöse Vermieter verleihen aus gerade DEM Grund keinen Anhänger, dessen zlGG über der maximalen Anhängelast des Zugfahrzeuges ist ....
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Du verbreitest hier beharrlich Mist.
Was irgendwelche Vermieter machen ist völlig egal (auch wenn da meine Erfahrungen ebenfalls abweichen, oft genug 3,5t 3-Seiten-Kipper gemietet).
Maßgeblich sind die Regelungen des §42 StVZO.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anhängelast
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html
Lies nach vor dem nächsten Post falschen Inhalts und vieler Ausrufezeichen.
EDIT: inzwischen hast du deinen Post geändert. Nachlesen solltest du trotzdem.
Geändert von KaiMüller (07.12.2016 um 20:15 Uhr).
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07.12.2016, 20:19
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Du verbreitest hier beharrlich Mist.
Was irgendwelche Vermieter machen ist völlig egal (auch wenn da meine Erfahrungen ebenfalls abweichen, oft genug 3,5t 3-Seiten-Kipper gemietet).
Maßgeblich sind die Regelungen des §42 StVZO.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anhängelast
StVZO - Einzelnorm
Lies nach vor dem nächsten Post falschen Inhalts und vieler Ausrufezeichen.
EDIT: inzwischen hast du deinen Post geändert. Nachlesen solltest du trotzdem.
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Ich verbreite keinen Mist - sondern gebe lediglich meine realen Erfahrungen wieder
Mäßige Dich mal bitte im Tonfall!
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07.12.2016, 20:24
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von peterpaul
Ich verbreite keinen Mist - sondern gebe lediglich meine realen Erfahrungen wieder
Mäßige Dich mal bitte im Tonfall!
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Es gibt bei bei diesen Themen der Legalität keine "Meinung" und keine "Erfahrung".
Es gibt Tatsachen und die stehen im Gesetz wie von mir zitiert.
Die kann man nachlesen und bis dahin still bleiben.
Alles Andere ist Mist.
Wenn du Falsches im Brustton der Überzeugung mit einer Ansammlung von Satzzeichen herausposaunst dann ist das mehr als lästig (insbesondere im Wiederholungsfall) und rechtfertigt jeden von mir gewählten "Tonfall".
Hast du mittlerweile nachgelesen?
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