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17.07.2014, 08:47
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#1
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sixshooter
Registriert seit: 22.09.2008
Ort: Zwigge
Fahrzeug: E32-735iA V70II D5
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Moin.
Ganz so negativ wie häufig berichtet/unterstellt wird ist die Lage meiner Erfahrung nach nicht. Die allermeisten Gutachter wissen inzwischen auch sog. Youngtimer preislich ganz gut einzuordnen und wie oben erwähnt lässt sich ein gut gepflegtes Fzg auch nach einem Unfall noch als solches erkennen (wenn es nicht total zerstört, ins Wasser gefallen oder verbrannt ist).
Konkret:
Mir ist jemand ins Heck meines E30 (316i 2T Delphin BJ '90 mit 70tkm) reingefahren. Schaden wurde mit ca 1600EUR von einem unabhängigen Gutachter beziffert. Fzg-Wert waren um die 2700EUR. Gegnerische Vers hat dann auch noch nen Gutachter geschickt. Ich hatte natürlich Bedenken daß der den Schadenswert hoch und den Wiederbeschaffungswert runter rechnet um auf nen Totalschaden zu kommen. Der Gutachter hat mir dann aber den guten Zustand ohne Umschweife bestätigt und meinte daß er die 2700EUR für zu niedrig angesetzt hält. So kanns also auch gehen...
Ich persönlich halte von Kurzbewertungen nix. Wenn man sich mal genau reinliest was da wie (vor allem im Vergleich zu einem richtigen Gutachten) angesehen wird kann das doch enorm streuen. Da kann ein Blender auch mal ne deutlich zu gute Note bekommen.
Nebenbei scheint mir, daß viele Gutachter das "Notensystem" auch nicht verstanden haben. Da passen die Fzg-Werte oft nicht zur vergebenen Note.
Egal. Ich möchte Dein schönes Auto auf keinen Fall schlechtreden.
Grüße.
PS: In der Oldtimer-Markt "Preise" werden die Themen Zustandsnoten usw regelmäßig sehr verständlich und nachvollziehbar erklärt. (schätze das ist soweieso allen hier bekannt)
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17.07.2014, 11:18
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#2
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Ex M60-powerd by LPG
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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Zitat:
Zitat von badzero
Moin.
Ganz so negativ wie häufig berichtet/unterstellt wird ist die Lage meiner Erfahrung nach nicht. Die allermeisten Gutachter wissen inzwischen auch sog. Youngtimer preislich ganz gut einzuordnen und wie oben erwähnt lässt sich ein gut gepflegtes Fzg auch nach einem Unfall noch als solches erkennen (wenn es nicht total zerstört, ins Wasser gefallen oder verbrannt ist).
Konkret:
Mir ist jemand ins Heck meines E30 (316i 2T Delphin BJ '90 mit 70tkm) reingefahren. Schaden wurde mit ca 1600EUR von einem unabhängigen Gutachter beziffert. Fzg-Wert waren um die 2700EUR. Gegnerische Vers hat dann auch noch nen Gutachter geschickt. Ich hatte natürlich Bedenken daß der den Schadenswert hoch und den Wiederbeschaffungswert runter rechnet um auf nen Totalschaden zu kommen. Der Gutachter hat mir dann aber den guten Zustand ohne Umschweife bestätigt und meinte daß er die 2700EUR für zu niedrig angesetzt hält. So kanns also auch gehen...
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genau so meinte ich es.
Der Gutachter wird ja wohl (Angenommener Heckschaden) vom Rest der Karre auf den Gesamtzustand schliesen können. Sonst ist er m. E. kein Gutachter 
Selbst bei Beschädigten Teilen sieht er ja wohl, ob die neu oder schon vergammelt waren (z. B. ob Bleche noch Material oder nur noch Rost waren)
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17.07.2014, 11:30
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#3
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Aber was ist bei Totalverlust (komplett ausgebrannt, gestohlen)? 
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17.07.2014, 12:17
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.01.2009
Ort: WI
Fahrzeug: F30
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Ich hatte den Fall letztes Jahr mit meinem E32 Indi. Der Wagen war wirtschaftlich ein Totalschaden, ich hatte kein Gutachten. Ich habe eines sofort am Tag des Unfalles in Auftrag gegeben - zum Schaden wie zum Fahrzeugwert. Der Wert wurde mit 6.000 Euro angesetzt - allerdings war der Wagen auch vor dem Schaden top im Zustand, nach über 5 Jahren und investierten 30k. Die gegnerische Versicherung hat das angezweifelt und mir einen Gegengutachter auf den Hals gehetzt - der hat nach 40 Minuten eingehender Betrachtung und Blättern in der Historie den Wert voll bestätigt. Und die Versicherung hat den Wagen voll bezahlt - abzüglich der paar wenigen hundert Euro Restwert. Es hat länger gedauert, und einen Anwalt brauchte es auch: Aber es geht.
Ich kann aber immer nur eines raten: Ist der Schaden auf jeden Fall von dem Unfallgegner verursacht (das sagt ja meist unsere liebe Trachtengruppe sehr schnell), nehmt euch einen Anwalt. Sofort. Den dessen Kosten trägt voll die Gegenseite, nicht einmal Vorleistung ist nötig.
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23.07.2014, 10:48
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#5
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT
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Zitat:
Zitat von Open Airler
Ist der Schaden auf jeden Fall von dem Unfallgegner verursacht (das sagt ja meist unsere liebe Trachtengruppe sehr schnell), nehmt euch einen Anwalt. Sofort. Den dessen Kosten trägt voll die Gegenseite, nicht einmal Vorleistung ist nötig.
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Na toll, schon mal daran gedacht dass solches Verhalten die Versicherungsbeiträge für alle in die Höhe treibt ?
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23.07.2014, 12:50
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#6
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von Captain_Slow
Na toll, schon mal daran gedacht dass solches Verhalten die Versicherungsbeiträge für alle in die Höhe treibt ?
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Mit jahrelanger Erfahrung kann ich das ebenfalls nur empfehlen!
Wir rechnen im Jahr zwischen 30 und 45 Unfall- und Kaskoschäden mit den Versicherungen ab.
Bei Kaskoschäden sind wir letztlich auf die Willkür der Versicherer angewiesen, wir müssen aber regelmäßig Kunden bitten, ihre Versicherung doch mal anzumahnen, damit das Geld irgendwann fließt.
Bei Haftpflichtschäden empfehlen wir den Kunden mittlerweile dringend, einen Anwalt zu beauftragen, da die Versicherer immer wieder ungerechtfertigt kürzen, die Zahlungen verzögern, Mietwagenrechnungen nur widerwillig begleichen, nachträglich Fotos einfordern (die wir aus gutem Grund IMMER machen), obwohl bereits Kostenübernahmen zugesichert wurden, usw.. Ist ein Anwalt zwischengeschaltet, läuft das ganze meist problemlos ab, im Zweifel kümmert er sich um die Zahlung - und stellt natürlich seine Arbeit in Rechnung. In fast jedem Fall, wo wir (auf Kundenwunsch) ohne Anwalt arbeiten, kommt es zu o.g. Problemen, die uns zusätzliche Arbeit machen und Kosten generieren, die wir nicht bezahlt bekommen. In einzelnen Fällen mussten wir daher auch schon Kunden bitten, die Reparaturkosten vorzuschießen und selbst bei der Versicherung einzufordern oder nachträglich einen Anwalt einzuschalten, damit endlich was passiert.
Im Ergebnis sind es die Versicherer, die durch schlechte Zahlungsmoral und Hinhaltetaktik die Kosten produzieren - was ihnen aber egal ist, da sie es sich hinten herum vom Kunden zurück holen.
Gruß
Mark
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23.07.2014, 13:18
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.01.2009
Ort: WI
Fahrzeug: F30
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Sehr bornierte Meinung von Kapitän Langsam. Les Dir doch einmal die Jahresberichte einschlägiger Versicherer durch. Bei diesen Unternehmen gibt es nur eine Instanz, die Beiträge in die Höhe treibt: Der Versicherer selber. Dabei sind die Jahresgewinne immens, und zwar bei allen.
Hier wird die Rechnung eines Anwalts kaum für Schaden sorgen - im Gegenteil, damit hat ein normaler Bürger die oft einzige Chance, sich gegen eine Versicherung zu behaupten. Denn die haben Methoden (ich kenne einige aus eigener Erfahrung, als Student hatte ich ein paar unverschuldete Unfälle, die mich einiges gelehrt haben....), mit denen sich ein ehrlicher Mensch kaum anfreunden kann.
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17.07.2014, 16:02
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#8
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Ex M60-powerd by LPG
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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Zitat:
Zitat von Sheriff
Aber was ist bei Totalverlust (komplett ausgebrannt, gestohlen)? 
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ok, gewonnen 
Aber was ist, wenn das Gutachten schon sagen wir mal 7 Jahre alt ist? Das wird die Versicherung mit Sicherheit zerreisen, es sei denn, du kannst alle Reparaturen nachweisen. Den Gesamtzustand dann allerdings immer noch nicht (mehr)  
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17.07.2014, 16:15
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.01.2009
Ort: WI
Fahrzeug: F30
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Gutachten sollte man alle zwei Jahre neumachen. Da ich mittlerweile einen echten Oldtimer habe, kann ich das nur nachdrücklich empfehlen. Bei Möglichkeit einfach mit dem TÜV zusammenlegen. Dann ist es nur ein Termin.
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17.07.2014, 20:48
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#10
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Mitglied
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: München
Fahrzeug: BMW 735iA PD 6.88 BMW E30 Cabrio 320i BJ 4.88
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Hallo Salzpuckel und auch der Rest der beteiligten Runde,
sicherlich kann ein Gutachter nach einem Unfall noch den Gesamtwert beurteilen, jedoch bleibt ihm die Datenbank von Classic Data verwehrt, die andere Wertermittlungen betreibt.
Habe mich mit einem Kfz-Gutachter unterhalten, der selbst sagte, dass diese Art der Wertermittlung für ihn nicht möglich ist, ebenso TÜV und DEKRA.
Deshalb auch die Empfehlung, einen Sachverständigen mit Zugang zu Classic Data zur Wertermittlung heranzuziehen.
Dieser empfiehlt auch, alle 2 Jahre ein neues Gutachten machen zu lassen.
Mir persönlich dient dieses Gutachten für ein gutes Gefühl im Strassenverkehr.
Grüße
Hardrockdriver
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