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Alt 06.04.2013, 11:12   #1
BigTom
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BigTom
 
Registriert seit: 02.07.2007
Ort: Sindelfingen
Fahrzeug: F02 750i (12/2010)
Standard

Ich befürchte das wird schwer. Wenn Dir den Motor hopps geht könntest Glück haben da ja noch Garantie vorhanden ist, aber "bissl siffen" wird's schwer befürchte ich.
Grüße
Tom
__________________
Wenn es Räder oder Brüste hat macht es irgendwann Schwierigkeiten!

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Alt 06.04.2013, 11:20   #2
Johnson121
Mitglied
 
Registriert seit: 25.09.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMW 730d FL
Standard

Er sifft ja nicht nicht, Öl verlieren tut er nicht, es wird verbrannt, ich habe mir von meinem Mechaniker sagen lassen, das die Ventilschaftdichtungen als Sachmangel gelten, und ein Sachmangel muss in den ersten 12 Monaten vom Händler getragen werden. So wie ich das verstanden habe, der Händler hat mir nichts davon gesagt, das der Wagen diese Mängel aufweist, und eine Ventilschaftdichtung verabschiedet sich doch nicht von heute auf morgen oder?
Johnson121 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2013, 11:27   #3
BigTom
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BigTom
 
Registriert seit: 02.07.2007
Ort: Sindelfingen
Fahrzeug: F02 750i (12/2010)
Standard

Hast Du eine Rechtschutz Versicherung? Wenn ja, würde mir für Dein Vorhaben Hilfe vom Anwalt suchen.
BigTom ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2013, 11:48   #4
nossi
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 17.07.2011
Ort: Eichhorst
Fahrzeug: E65-745i (02/02)
Standard

Ach hier geht es weiter!

Nochmal Hallo in die Runde,

ich würde auch den Gang zum Anwalt vorschlagen. Du musst versuchen nachzuweisen, dass der Schaden schon bei Kauf vorlag. Zeugen (auch Rechnungen für Kühlmittel / Öl, Werkstattdiagnosen usw.) für den Kühlmittelverlust / Ölverlust wären da hilfreich. Ansonsten wäre es wohl "normaler" Verschleiß. Allerdings könnte ein beweisbarer Schaden zu Folgeschäden geführt haben...
Fordere doch den Verkäufer mal zum Nachbessern auf. Mit entsprechender Fristsetzung. Lass dass Schreiben (protokolliert) von einem Bekannten lesen und eintüten und sende es per Einschreiben / Rückschein. Nach verstreichen der Frist lässt Du instandsetzen, schickst dem Verkäufer die Rechnung. Nach gleicher Methode mit Fristsetzung. Dann zum Anwalt und vor Gericht.
Mach nichts mündlich oder per Mail oder Fax. So bewahrst Du Dir alle Möglichkeiten für einen Prozess.

Grüße

Nossi
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Alt 06.04.2013, 11:53   #5
nossi
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 17.07.2011
Ort: Eichhorst
Fahrzeug: E65-745i (02/02)
Standard

Was ich noch vergessen habe:
Versuch doch mal in diversen Steuergeräten ein paar Fehler zu setzen und lies sie mit entsprechender Software aus. Vergleiche die Umweltbedingung "Laufleistung" der Steuergeräte untereinander und mit der Fahrzeughistorie.

Grüße

Nossi
nossi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2013, 11:56   #6
Johnson121
Mitglied
 
Registriert seit: 25.09.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMW 730d FL
Standard

Ich habe am Dienstag erstmal einen Termin bei BMW, dort lasse ich mir dann schriftlich geben, das die VSD im Eimer ist, danach werde ich einen Anwalt kontaktieren und mal schauen was so geht. Habe echt schon ein bisschen Paras, weil ich schon ne ganze weile damit rumfahre und mir anfangs nichts dabei gedacht habe. Rechnung für Kühlmittel und anderes wird schwer,
Naja ich halte euch auf dem laufenden
Johnson121 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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