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08.03.2013, 05:56
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#1
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Gesperrt
Registriert seit: 11.12.2012
Ort:
Fahrzeug: 760il
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Zitat:
Zitat von dansker
Sind diese Seitenmarkierungsleuchten denn in Deutschland Zulässig? Gelten ja eigentlich für Arbeitsgeräte und Anhänger!
Gruss dansker
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Eigentlich ist es nicht zulässig....aber wie so oft, wo kein Kläger da kein Richter!
Als Beispiel :
Tausende von LKW-Fahrern fahren mit bunten Namensschildern und LKW´s wie ein Weihnachtsbaum in ganz Deutschland rum...nur in den seltensten Fällen wird es geahndet...und wenn dann kostet es 25€, man baut es auf die schnelle zurück und hinterher wieder um...
Hab das auch schon 2mal bezahlt...und wenn??
es kommt eben wie so oft auf darauf an an welchen Sheriff man kommt...
dem einen ist es egal...und der andere fühlt sich in seiner Ehre gekränkt...
abgesehn davon ist meine persönliche Meinung, das seitliche Markierungslampen bei Nacht zur Verkehrsicherheit beitragen würden....
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08.03.2013, 05:58
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#2
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Volvo hats ja auch schon lang und auch die aktuellen BMW habens alle. Ich nehm aber eher an um Kosten zu sparen, weil dann alle die gleichen Scheinwerfer haben 
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08.03.2013, 07:20
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Danke für Eure Antworten!
Ich habe diese Frage eigentlich nur Gestellt, weil ich sehr Unsicher bin, ob diese Markierungsleuchten vom Tüv "Abgesegnet werden oder nicht. Damit meinte ich, das der Prüfer Geziehlt auf diese Leuchten achtet, und seinen "Segen" dazu gibt. Normal ist es nämlich so, das alles was der Deutsche TÜV Absegnet, auch Automatisch beim Dänischen Tüv Genehmigt wird. Bisher ist es aber so, das hier diese Umsprochenen Leuchten für PKW immer noch nicht Erlaubt sind!
Das wäre ein Punkt, über den man sich wirklich Klarheit Verschaffen müsste!
Gruss dansker
__________________
Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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08.03.2013, 07:24
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#4
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Orange vorne & hinten sind erlaubt, wenn die Leuchten ein Pruefzeichen haben ... da war noch was mit der Fahrzeuglaenge etc., habe ich aber grad net im Kopf.
Gruss
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08.03.2013, 07:30
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Da gibt es auf dem Markt ja genug Ausführungen mit Prüfzeichen. Einmal zum Caravan-Händler, die haben eine ganze Reihe von Verschiedenen Seitenmarkierungsleuchten, da ist sicher auch etwas passendes dabei, die man an einen 7er Verwenden kann!
Gruss dansker
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08.03.2013, 07:33
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.12.2002
Ort: Bayern
Fahrzeug: Z4
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i
da war noch was mit der Fahrzeuglaenge etc.,
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Du meinst bestimmt die Vorschrift, dass Kfz u. auch Anhänger in D ab einer Länge von 6m eben solche Seitenmarkierungsleuchten haben MÜSSEN 
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