Zitat:
Zitat von Winni
Ein Gastarbeiter stellt sein Auto vor meine Garage, montiert die Nummernschilder ab, meldet das Fahrzeug ab und verschwindet unauffindbar zurück in seine Heimat.
Welche Möglichkeiten habe ich, Dr.jur@Marks??
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
§ 1004 BGB
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
-> auf eigene Kosten Abschleppen lassen und die Kosten einklagen.
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Arrrgh - falsche Anspruchsgrundlage
Auf eigene Kosten abschleppen: § 859 Abs. 3 BGB
Kosten zurückfordern: § 823 BGB
§ 1004 BGB hat damit nichts zu tun. Den braucht man, wenn man den parkenden Herrn auf Wegfahren des Pkw in Anspruch nehmen will. So viel Zeit will man nicht wirklich verschwenden.
Dass der Herr unauffindbar ist, ist kein Problem. Dafür gibt es eine öffentliche Zustellung.
Dass er unauffindbar ist, macht die Sache aber vertrackt. Denn ein Prozess mit öffentlicher Zustellung macht keinen Sinn, weil ich ja nichts bekomme. Lasse ich also abschleppen, wonach ich gem. § 859 Abs. 3 BGB berechtigt bin, bleibe ich auf den Kosten sitzen. Die steigen natürlich, je länger die Karre beim Abschleppunternehmer steht.
Wie es da weiter geht, muss ich mal nachsehen. Habe ich jetzt keine Zeit für. da gibt es aber eine Möglichkeit, die Karre los zu werden.
Ist der Wagen sicher nichts mehr oder sehr wenig wert, kann man ihn auch direkt zum Schrottplatz schleppen und verschrotten lassen. Das ist von der Schadenminderungspflicht gedeckt.