Zitat:
Zitat von Winni
Lesen Bub, bei und von wem denn??
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Na beim Eigentümer. Und wenn auch der nicht auffindbar ist (weil der Besitzer, also der Gastarbeiter, gleichermaßen auch der Eigentümer ist), lautet die logische Konsequenz: § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO - Vollstreckungstitel erwirken. Der ist für 30 Jahre gültig. Zinsen kannst du auch draufschlagen.
Achso, und wenn du Glück hast, kannst du die Forderung in 20 Jahren an ein Inkassounternehmen abtreten. Vielleicht zahlen die dir dafür zumindest einen Teil deiner Kosten.