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Zitat von knuffel
Der Besitzer ist zur Zeit der Typ auf dessen Grundstück das Fahrzeug steht.
Wer aber die Eigentumsrechte hat, ist ja unklar.
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Richtig. Besitz ist nicht gleich Eigentum.
Aber auch wer welchen Besitz hat, dürfte nicht abschließend geklärt sein, da der Grundstückseigentümer wohl nicht unmittelbarer Eigenbesitzer ist.
Der Grundstückseigentümer dürfte vielmehr mittelbarer (Fremd-)Besitzer sein. Unmittelbarer (Eigen-)Besitzer dürfte derjenige sein, der die Schlüssel zu der Karre hat, wenn er noch einen Besitzwillen hat.
Eigentümer ist jedoch derjenige, dem das Fahrzeug zuletzt wirksam übereignet wurde. Das könnte jemand ganz anderes sein, als die oben genannten Personen.
In der Sache dürfte eigentlich auch das Ordnungsamt nur insoweit weiterhelfen, als es bei der Ermittlung des letzten Halters hilft (welcher im Übrigen wieder weder Eigentümer noch Besitzer der Karre sein muss, da auch der Halter nicht zwangsläufig Eigentum und Besitz am Fahrzeug haben muss).
Der Fahrzeughalter müsste dann zunächst um Beseitigung des Wagens "gebeten" werden, verbunden mit der Androhung, ansonsten rechtliche Schritte in die Wege zu leiten, die ihn evtl. ein paar Euro kosten könnten.
Meist sind solche Fahrzeuge dann ganz schnell weg. Ansonsten wird es recht langwierig, wenn man es rechtlich "sauber" hinkriegen will.
Man kann natürlich auch den Schrotthändler holen oder die Karre sonstwie "beseitigen", nach dem Motto: Wo kein Kläger da kein Richter.
Das hat natürlich seinen speziellen Reiz, da man sich nicht nur etwaiger zivilrechtlicher Folgen aussetzt, sondern auch ein Strafverfahren riskiert.
Noch mehr gilt das, wenn man das Fahrzeug von dem Grundstückseigentümer kauft. Da der Threadersteller weiß, dass der Wagen nicht dem Grundstückseigentümer gehört, kann er von diesem nicht Eigentum erwerben - auch nicht gutgläubig.
Er wird also auch bei dem Versuch, das Fahrzeug auf sich zuzulassen, Probleme bekommen, da er keine Papiere vorlegen kann. Strafrechtlich ist das natürlich auch interessant.
Mit anderen Worten:
Ich würde da die Finger von lassen.