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Alt 21.01.2013, 15:17   #1
Winni
Gesperrt
 
Benutzerbild von Winni
 
Registriert seit: 03.06.2006
Ort: an der Donau
Fahrzeug: E65 - 745i
Standard

Auf einem Privatgrundstück steht ein Auto....was sollte denn das das Ordnungsamt interessieren??

Wenn der Grundstücksbesitzer das Fahrzeug entfernt haben will, so muß er auf eigene Kosten nen Schlepper beauftragen.
Eine Eigentumsübertragung findet nicht und nirgens statt.
Der Besitzer, auch wenn im Moment unauffindbar, bleibt der Besitzer.
Winni ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2013, 15:44   #2
Nilson
schon über 10 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Nilson
 
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
Standard

Sowas ähnliches hab ich auch schon versucht.
Es handelte sich um ein T4, der dem Hochwasser zum Opfer gefallen war.
Ich hab mich mit dem Ordnungsamt in Verbindung gesetzt, auch den Halter konnte ich ausfindig machen, dem Halter wars egal, ich sollte aber abwarten wegen der Versicherung. Plötzlich war das Auto weg. Die ganze Mühe vergebens. Laß es einfach sein, ohne Grund wird der das Ding auch nicht dorthin gestellt haben.
__________________
Viele Grüße Jens

Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
Nilson ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2013, 15:49   #3
Koop
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Koop
 
Registriert seit: 28.11.2010
Ort: Herborn
Fahrzeug: BMW E46 M3
Standard

Zitat:
Zitat von Winni Beitrag anzeigen
Auf einem Privatgrundstück steht ein Auto....was sollte denn das das Ordnungsamt interessieren??

Wenn der Grundstücksbesitzer das Fahrzeug entfernt haben will, so muß er auf eigene Kosten nen Schlepper beauftragen.
Eine Eigentumsübertragung findet nicht und nirgens statt.
Der Besitzer, auch wenn im Moment unauffindbar, bleibt der Besitzer.

Genau so ist es!
Koop ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2013, 15:52   #4
knuffel
† 2023
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard

Zitat:
Zitat von Winni Beitrag anzeigen
Der Besitzer, auch wenn im Moment unauffindbar, bleibt der Besitzer.
Der Besitzer ist zur Zeit der Typ auf dessen Grundstück das Fahrzeug steht.
Wer aber die Eigentumsrechte hat, ist ja unklar.
__________________


Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2013, 17:36   #5
Winni
Gesperrt
 
Benutzerbild von Winni
 
Registriert seit: 03.06.2006
Ort: an der Donau
Fahrzeug: E65 - 745i
Standard

Zitat:
Zitat von knuffel Beitrag anzeigen
Der Besitzer ist zur Zeit ...


Winni ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2013, 08:56   #6
Marks
Mehr als 20 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Marks
 
Registriert seit: 12.12.2003
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Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Zitat:
Zitat von knuffel Beitrag anzeigen
Der Besitzer ist zur Zeit der Typ auf dessen Grundstück das Fahrzeug steht.
Wer aber die Eigentumsrechte hat, ist ja unklar.
Richtig. Besitz ist nicht gleich Eigentum.

Aber auch wer welchen Besitz hat, dürfte nicht abschließend geklärt sein, da der Grundstückseigentümer wohl nicht unmittelbarer Eigenbesitzer ist.

Der Grundstückseigentümer dürfte vielmehr mittelbarer (Fremd-)Besitzer sein. Unmittelbarer (Eigen-)Besitzer dürfte derjenige sein, der die Schlüssel zu der Karre hat, wenn er noch einen Besitzwillen hat.

Eigentümer ist jedoch derjenige, dem das Fahrzeug zuletzt wirksam übereignet wurde. Das könnte jemand ganz anderes sein, als die oben genannten Personen.

In der Sache dürfte eigentlich auch das Ordnungsamt nur insoweit weiterhelfen, als es bei der Ermittlung des letzten Halters hilft (welcher im Übrigen wieder weder Eigentümer noch Besitzer der Karre sein muss, da auch der Halter nicht zwangsläufig Eigentum und Besitz am Fahrzeug haben muss).

Der Fahrzeughalter müsste dann zunächst um Beseitigung des Wagens "gebeten" werden, verbunden mit der Androhung, ansonsten rechtliche Schritte in die Wege zu leiten, die ihn evtl. ein paar Euro kosten könnten.

Meist sind solche Fahrzeuge dann ganz schnell weg. Ansonsten wird es recht langwierig, wenn man es rechtlich "sauber" hinkriegen will.

Man kann natürlich auch den Schrotthändler holen oder die Karre sonstwie "beseitigen", nach dem Motto: Wo kein Kläger da kein Richter.

Das hat natürlich seinen speziellen Reiz, da man sich nicht nur etwaiger zivilrechtlicher Folgen aussetzt, sondern auch ein Strafverfahren riskiert.

Noch mehr gilt das, wenn man das Fahrzeug von dem Grundstückseigentümer kauft. Da der Threadersteller weiß, dass der Wagen nicht dem Grundstückseigentümer gehört, kann er von diesem nicht Eigentum erwerben - auch nicht gutgläubig.

Er wird also auch bei dem Versuch, das Fahrzeug auf sich zuzulassen, Probleme bekommen, da er keine Papiere vorlegen kann. Strafrechtlich ist das natürlich auch interessant.

Mit anderen Worten:

Ich würde da die Finger von lassen.
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2013, 09:00   #7
derOtsoh
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.10.2012
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die karre auf die straße ziehen, am straßenrand abstellen und dann soll sich der staat drum kümmern.....
derOtsoh ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2013, 09:06   #8
Marks
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Man sollte auch dann darauf achten, nicht beobachtet zu werden und die Nachbarn, die vielleicht Hinweise darauf geben könnten, woher das Fahrzeug stammt, durch entsprechende Einwirkung mittels Schusswaffen oder stumpfer Gegenstände oder durch schlichte Drohungen zum Schweigen bringen.

Ansonsten könnte es sein, dass sich der Staat auf Kosten dessen, der das Fahrzeug auf die Straße gestellt hat, darum kümmert.

Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2013, 09:11   #9
derOtsoh
Gesperrt
 
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im moment die strecke vom auto bis zur straße schön nass machen bis es eis ist, dann reicht ein kräftiger schuppser....
derOtsoh ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2013, 09:35   #10
Marks
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Zudem ist es natürlich sozial etwas ungerechtfertigt, dem Staat - also letztlich uns allen - die Kosten dafür auf das Auge zu drücken, dass der Verursacher selber keinen Bock darauf hat, diese alleine zu tragen
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