


Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 IAA 2007
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22.01.2013, 09:43
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#1
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Gesperrt
Registriert seit: 03.10.2012
Ort: Ulm
Fahrzeug: X5
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Das schon, aber der Staat erlässt auch die Spielregeln, dann soll der Staat auch sagen, wenn einer auf meinem Grundstück was abstellt verzichtet er (nach einer Woche oder so) auf sein Eigentum und Fertig, dann kann ich als Grundstückeigetümer das Ding verschrotten lassen oder es verkaufen. Aber so nimmt der Staat nur mich als Grundstücksbesitzer in die Pflicht und lässt mich im Regen sitzen... also soll er sich um alles kümmern und nicht nur um eine Seite
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22.01.2013, 09:58
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#2
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Zitat:
Zitat von derOtsoh
Das schon, aber der Staat erlässt auch die Spielregeln, dann soll der Staat auch sagen, wenn einer auf meinem Grundstück was abstellt verzichtet er (nach einer Woche oder so) auf sein Eigentum und Fertig,
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Ein gewagter Vorschlag, stehen doch z.B. in Städten die vielen Laternenparker ständig auf städtischem Gelände herum. Dann werden die nach einer Woche alle eigentumslos, praktisch so eine Art Zwangsderiliktion nach einer Woche oder so.
Auch dürften die meisten Urlauber kaum noch den Urlaubsflieger mit dem eigenen Vehikel anfahren. Denn bei mehr als einer Woche Urlaub ist der BMW im Parkhaus zwangsderilinquiert.
Zudem könnte so eine Gesetzesänderung nicht mal so eben schlank durchgezogen werden. Nicht nur wegen der seit dem WE verschobenen Mehrheiten im Bundesrat - nein auch wegen der zwingenden Notwendigkeit Art. 14 GG dafür ändern zu müssen.
Ach nein, das geht ja auch nicht. Denn Art. 14 GG wird als Grundrecht ja garantiert. Wir bräuchten also eine neue Verfassung, das Volk als höchste gesetzgebende Macht müsste entscheiden.
Hast Dir viel vorgenommen 
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22.01.2013, 10:05
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#3
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Gesperrt
Registriert seit: 03.10.2012
Ort: Ulm
Fahrzeug: X5
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Dein Posting hinkt... Im Parkhaus zahlst du für jede Stunde die du da stehst, also hat das nichts mit dem parken auf nem privatgelände zu tun, was der Grundstückseigentümer nicht erlaubt hat.
Laternenparker dürfen auch nur da parken, wo es erlaubt ist, sonst schleppt die stadt ab ohne wenn und aber.
Ulaubsflieger: siehe Parkhaus..
sonst noch vorschläge? 
Geändert von knuffel (22.01.2013 um 14:03 Uhr).
Grund: Überflüssiges VOLL-Zitat entfernt.
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22.01.2013, 10:41
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#4
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M30-Anbeter
Registriert seit: 09.06.2009
Ort: Freital
Fahrzeug: E23 728iA 7/81,E12 525 9/79,E3 3.0s 11/76,Ford Granada Ghia 2.3 9/82,Lada 2107 '86, Hyundai Trajet 2.7 '01 & Kia Magentis 2.5 '01
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Zitat:
Zitat von derOtsoh
sonst noch vorschläge? 
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lesen, z.B. hier
Kurz überflogen, ist das ein Minenfeld ...
Im Moment hat jedenfalls der Grundstückseigentümer die A-Karte wegen Verstosses gegen die AltfahrzeugV ...
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22.01.2013, 10:54
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#5
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Gesperrt
Registriert seit: 03.10.2012
Ort: Ulm
Fahrzeug: X5
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Also sollte man als normaldenkender mensch, doch eigentlich sagen:
jemand schraubt seine Nummernschilder von der karre und stellt sie mir auf den hof: er gibt sein eigentum auf. (?)

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22.01.2013, 11:46
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#6
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Zitat:
Zitat von derOtsoh
Dein Posting hinkt... Im Parkhaus zahlst du für jede Stunde die du da stehst, also hat das nichts mit dem parken auf nem privatgelände zu tun, was der Grundstückseigentümer nicht erlaubt hat.
Laternenparker dürfen auch nur da parken, wo es erlaubt ist, sonst schleppt die stadt ab ohne wenn und aber.
Ulaubsflieger: siehe Parkhaus..
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Das ist aber was ganz anderes als:
Zitat:
Zitat von derOtsoh
wenn einer auf meinem Grundstück was abstellt verzichtet er (nach einer Woche oder so) auf sein Eigentum und Fertig, dann kann ich als Grundstückeigetümer das Ding verschrotten lassen oder es verkaufen.
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Du meintest also ein reines case law bezogen auf Dein Grundstück. Das geht natürlich auch nicht wegen Verstosses gegen alle möglichen Gesetze und auch gegen das Grundgesetz. Das hätte ja etwas von früherem Zweiklassenrecht
Aber mal im Ernst:
Dein Vorschlag ist weder gesetzestechnisch durchführbar, noch gerechtfertigt. Dauernd würden Menschen - ob bewußt oder unbewusst - der Gefahr ausgesetzt, ihr Eigentum zu verlieren.
Zu § 959 BGB:
Der wird seltenst angewandt. Der Eigentümer müsste nach außen erkennbar seinen Verzichtswillen kundtun. Das müsste durch eine Handlung nach Abstellen des Fahrzeugs und Aufgabe des Besitzes an demselben geschehen sein. Dürfte hier nicht vorliegen.
Alleine wenn der Wagen abgeschlossen ist, fehlt es jedenfalls an einer Besitzaufgabe.
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22.01.2013, 11:55
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#7
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Gesperrt
Registriert seit: 03.10.2012
Ort: Ulm
Fahrzeug: X5
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aber ernsthaft, irgendeiner stellt seine karre vor deine garage schraub die nummernschilder ab und macht sich vom acker... tja dein pech.. einfach mal ein paar jahre warten, solange solltest halt nicht in deine garage wollen....
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22.01.2013, 12:09
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#8
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Gesperrt
Registriert seit: 03.06.2006
Ort: an der Donau
Fahrzeug: E65 - 745i
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Konstruieren wir doch mal einen Fall:
Ein Gastarbeiter stellt sein Auto vor meine Garage, montiert die Nummernschilder ab, meldet das Fahrzeug ab und verschwindet unauffindbar zurück in seine Heimat.
Welche Möglichkeiten habe ich, Dr.jur@Marks??
Zitat:
Oh man. Falscher kann man den Sachverhalt nicht ausdrücken.
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Ja klar, er nu wieder. 
Mir ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer durchaus bewust, wollte halt allgemeinverständlich bleiben und nicht Dipferlscheixxen. 
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22.01.2013, 12:14
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#9
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von Winni
Konstruieren wir doch mal einen Fall:
Ein Gastarbeiter stellt sein Auto vor meine Garage, montiert die Nummernschilder ab, meldet das Fahrzeug ab und verschwindet unauffindbar zurück in seine Heimat.
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§ 1004 BGB
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
-> auf eigene Kosten Abschleppen lassen und die Kosten einklagen.
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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22.01.2013, 12:18
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#10
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
§ 1004 BGB
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
-> auf eigene Kosten Abschleppen lassen und die Kosten einklagen.
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Oder anzünden und den Rest wegfegen.... 
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