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| BMW 7er, Modell E32 |   | 
 
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		|  21.10.2012, 01:45 | #11 |  
	| Durchwirrtes Mitglied 
				 
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 e prüfzeichen heist aber noch nicht das die dinger mit unserer gesetzes lage konform sind . 
ne abe brauchst du trotzdem.
 
hat eigentlich schon mal einer versucht mit scheibentönungsfolie abzudunkeln? 
hat nen bekannter am sciruscco sieht echt nett aus dezent aber schick. 
und ja ich weiss is ohne abe,aber jederzeit abreissbar   
mfg harald
				__________________ 
				Rechtschreib und grammatikalische fehlzustände (auch fehler genannt) kommen ausschließlich aufgrund der enorm hohen Schreibgeschwindigkeit zustande, und sollten aus diesem Grunde auch im Zuge der primär eingestuften Informationsgeschwindigkeit als Performanceverlust in Kauf genommen werden müssen.
 
wasserpumpe   http://de.bmwfans.info/parts/catalog...em_water_pump/ |  
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		|  21.10.2012, 05:47 | #12 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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	Zitat: 
	
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					Zitat von m30 freak  e prüfzeichen heist aber noch nicht das die dinger mit unserer gesetzes lage konform sind .ne abe brauchst du trotzdem.
 |  Ein gültiges E-Prüfzeichen erfordert keine weitere ABE, es ist  eine ABE.
 
mfg, Wolfgang |  
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		|  21.10.2012, 11:25 | #13 |  
	| Durchwirrtes Mitglied 
				 
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 beitrag 15 in dem link beschreibt eigentlich was ich meinte, war n bissl missverständlich ausgedrückt. 
mfg harald
  E - Prüfzeichen - Seite 1 - pagenstecher.de |  
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		|  21.10.2012, 12:34 | #15 |  
	| Nicht mehr so aktiv hier! 
				 
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 Hallo erstmal,
 also das sind bis jetzt die schönsten Rülis die ich gesehen habe und dann auch noch mit LED Technik. Mir gefallen die!
 
 Grüzi Holgi
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		|  21.10.2012, 15:37 | #16 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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 Alles, was ne E-Nummer hat, die gültig und nachvollziehbar ist (also echt), darf überall in Europa ohne Einschränkungen benutzt werden, das ist Gesetz.Teile, die so eine Nummer aufweisen und Funktionen besitzen, die nicht erlaubt sind, haben auch keine gültige E-Nummer (illegal angebracht) oder wurden vom Hersteller nach der Abnahme nochmal verändert. Blöderweise kann man das als Verbraucher nicht schmecken und muss im Ernstfall eben zahlen.
 
 Ich mag den Spruch zwar nicht, aber hier gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
 
 mfg, Wolfgang
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		|  21.10.2012, 19:54 | #17 |  
	| Durchwirrtes Mitglied 
				 
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 das meinte ich eigentlich damit, 
es ist halt für den laien nich so wirklich nachvollziehbar was das teil kann und ggf darf.
 
hier auch ganz schön erklärt relativ weit unten. 
mfg harald
  http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...0730/1_104.PDF |  
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		|  21.10.2012, 20:12 | #18 |  
	| Freude am Basteln 
				 
				Registriert seit: 25.11.2007 
				
Ort:  
Fahrzeug: Smart 450 CDI. Und er läuft und läuft. 345.000 Km als dreizylinder Diesel und BMW e66 750Li N62 FIN DT18857 EZ: 2006
				
				
				
				
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 Ich habe die zuletzt geposteten auch damals in meinem roten e32 gehabt. Sah sehr edel aus, nicht verspielt   |  
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		|  21.10.2012, 20:16 | #19 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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	Zitat: 
	
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					Zitat von m30 freak  es ist halt für den laien nich so wirklich nachvollziehbar was das teil kann und ggf darf. |  Stimmt leider und genau das finde ich nicht in Ordnung, es kann einfach nicht sein, dass man als Laie für alles bestraft werden kann, für manche Dinge kann man einfach nichts. Woher soll man wissen, dass dieses und jenes E-Prüfzeichen ungültig ist...
 
mfg, Wolfgang |  
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		|  21.10.2012, 22:33 | #20 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 22.02.2012 
				
Ort: DK 
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
				
				
				
				
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 Wir haben es da etwas leichter, hier in DK. Hinten müssen die Rücklichter kein Prüfzeichen haben, aber man Erwartet, das sie so ähnlich wie die Originalen Aussehen. Ob aber mit oder ohne LED`s, ist Untergeordnet. LED`s kommen bei mir aber nicht in Frage, da ich nicht "Arger" mit den Fehlermeldungen haben möchte!Gruss dansker
 
				__________________Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
 
				 Geändert von dansker (21.10.2012 um 23:01 Uhr).
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