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Alt 20.10.2010, 20:20   #7
Sheriff
Alpinator
 
Benutzerbild von Sheriff
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
Standard

Mal wieder alles falsch gemacht!

1. Der gegnerischen Versicherung zw. dem Gutachter mitteilen, dass du mit der Regelung NICHT einverstanden bist und ein eigenes Gutachten anfertigen lässt.

2. Eigenen Gutachter suchen, deine Stammwerkstatt kann dir bestimmt einen empfehlen. Wenn du ihn dort auch reparieren lässt, dann kümmern dier sich gerne darum und rechnen mit der Versicherung selbst ab. Kosten für Gutachten übernimmt die gegner. Versicherung, i.d.R. rechnet der Gutachter selbst mit dieser ab oder es geht über deinen Anwalt. Wichtig: Es sollte ein dem Zustand entsprechender Zeitwert ermittelt werden und die Reparaturkosten sollten nicht mehr als 130% des Fahrzeugwertes betragen, teile dieses dem Gutachter ruhig mit. Denn wenn der Wagen totgeschrieben wird (Totalschaden), dann kriegst du nur Zeitwert minus Restwert ausbezahlt. Wenn du den Wagen aber noch mind. 6 Monate nutzt, darf die Reparatur bis zu 30% über dem Zeitwert liegen.

3. Alles einem Anwalt übergeben, den muss die gegn. Versicherung ebenfalls zahlen und der kümmert sich um alles weitere.

4. Für die Reparaturzeit steht dir außerdem ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfallentschädigung zu.

Dies soll keine Rechtsberatung darstellen, sondern das übliche Vorgehen bei Unfallschäden aufzeigen.

Gruß
Mark
__________________
Technikinfo
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