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| BMW 7er, Modell E32 |   | 
 
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		|  01.03.2010, 21:44 | #31 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 27.10.2008 
				
Ort: Sachsen 
Fahrzeug: E32-730i (08.88) 5 Gang Schaltgetriebe ohne Klima
				
				
				
				
				      | 
 Hallo Chris,
 ich nehme an, die Versicherung hat die 281,- Euro als Abzug "neu für alt" angesetzt.
 
 Ist insofern logisch, dass Du ja auch kein neues Auto bekommst.
 Die Haftpflichtversicherung bezahlt nur den entstandenen Schaden.
 Bei einem Auto welches 20 Jahre alt ist, kannst Du keinen Neuwert verlangen.
 
 Wie kann man das erklären?
 
 Ein neuer Kotflügel kostet 200,- Euro aber Deiner hatte nur noch einen anteiligen Restwert von 100,- Euro.
 
 Deswegen der Abzug.
 Nehme ich an, die Abrechnung habe ich nicht gesehen!
 
 
 Die Versicherung hat laut Gutachter abzurechnen, allerdings ohne MWSt - da diese ja nicht angefallen ist. Ansonsten nachreichen.
 Dabei ist es egal ob Du das Auto reparieren läßt oder nicht.
 Der Verursacher (in dem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung) hat den entstandenen Schaden laut BGB zu ersetzen.
 
 
 Gruß Torsten
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		|  01.03.2010, 21:56 | #32 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 27.10.2008 
				
Ort: Sachsen 
Fahrzeug: E32-730i (08.88) 5 Gang Schaltgetriebe ohne Klima
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Stiefelknecht  Und einfach über die Werkstatt ist auch nicht mehr so einfach,Lackiererkollege hatte erst die Woche den Fall das die Kundin grünes Licht von der Vers. zur Reperatur hatte,
 er den Schaden behoben hat und jetzt 2 Wochen später die Vers auf Bilder von Vor-Lackierung-Zustand besteht und bis dato das Geld zurück hält.
 
 MfG
 Chris
 |  Hallo Chris,
 
das glaube ich so nicht. 
Bei Bagatellschäden (bis 1500,- Euro) ist die Versicherung auch bereit gegen KVA einer Werkstatt abzurechnen, allerdings sind dazu in der Regel Bilder beizufügen.
 
Die Versicherung braucht immer einen Nachweis!
 
Das ist wohl bei der telefonischen Absprache, vergessen wurden? |  
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		|  02.03.2010, 08:02 | #33 |  
	| Ärmstes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 28.08.2007 
				
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Fahrzeug: AT 220d XDrive
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von 730i Fahrer  .Bei einem Auto welches 20 Jahre alt ist, kannst Du keinen Neuwert verlangen.
 
 
 Ein neuer Kotflügel kostet 200,- Euro aber Deiner hatte nur noch einen anteiligen Restwert von 100,- Euro.
 
 Deswegen der Abzug.
 Nehme ich an, die Abrechnung habe ich nicht gesehen!
 |  Hmm, 
das mit dem Alter find ich aber eher ne Milchmädchenrechnung von denen, 
denke das mein Kotflügel nach 20 Jahren mit 300,- inkl- MwSt. eher teurer ist als vor 20 Jahren, 
wir sehn ja im ETK wie BMW quartalsweise an der Preisschraube dreht. 
Dazu kommt dass wir jetzt auch noch in die mobile Tradition übernommen worden sind, 
diese Preise hab ich noch gar nicht   
MfG 
Chris
				__________________ 
				leider keinen 740er mehr   |  
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		|  04.06.2010, 10:09 | #34 |  
	| Ärmstes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 28.08.2007 
				
Ort: Elzach 
Fahrzeug: AT 220d XDrive
				
				
				
				
				      | 
 Hi, 
ich weiß, 
die ganze Sache ist ne Weile her, 
aber hier des Rätsels Lösung:
 
Wert laut Gutachten 4500,- 
Schaden laut Gutachten 3415,-
 
Versicherung brauchte dann erst mal 6 Wochen um in die Pötte zu kommen  
Bezahlte dann erst mal 2614,- weil sie mir noch 281,- Ersatzteilzuschläge abgezogen haben.
 
Einen Brief aufgesetzt mit den entsprechenden Urteilen und es kamen nochmals 389,- wobei sie ganz nebenbei den Nutzungsausfall von 79,-/d auf 25,-/d herabgesetzt haben--->
 
Ergo restlicher Streitwert 218,-, 
worüber natürlich schon wieder ein Schreiben mit den entsprechenden Urteilen zu denen unterwegs ist   
MfG 
Chris |  
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		|  04.06.2010, 15:32 | #35 |  
	| Stauanführer Premium Mitglied 
				 
				Registriert seit: 14.02.2007 
				
Ort: Bochum 
Fahrzeug: E65-750i (08.06)/ F21 116i (06.13)
				
				
				
				
				      | 
 Ich finde es eh eine Frechheit, dass die Versicherer da noch Abschläge machen! 
Man sollte die Deppen  mal damit bestrafen: 
Gebrauchte, originale und funktionierende Ersatzteile selbst beschaffen, 
die Versicherer übernehmen dann die Fahrzeugausfallkosten pro Tag, bis man endlich alles zusammen hat. Dazu kommen dann natürlich noch Anfahrtkosten, 
Leihwagen und der eigene Stundenlohn etc.! 
Karosserieteile muss man natürlich solange suchen, bis die Aussenfarbe übereinstimmt, damit geht man dem *ALT Lack Abzug* auch aus dem Weg, 
es sei denn, sie finden eine Möglichkeit, alten Lack aufzutragen   ! 
Als wenn sich die Versicherer bei uns nicht schon dämlich genug verdienen würden, Prachtbauten hier - Prachtbauten da, der kleine Mann zahlt ja, ist ja schliesslich Pflicht!
 
Das musste einfach mal raus, sorry   |  
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		|  04.06.2010, 15:50 | #36 |  
	| Ex M60-powerd by LPG 
				 
				Registriert seit: 24.01.2005 
				
Ort: Marl 
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
				
				
				
				
				      | 
 Den Versicherungen geht es ja auch schlecht  . Die dürfen wohl demnächst die Putzkolonne im Golf von Mexico bezahlen. 
Hauptsache, die Manager haben alle ein ultraflaches Notebook auf ihrem Mahagonischreibtisch und können Excelltabellen anklotzen   
Aber von irgendwas muß dein Haftpflichtversicherer ja auch leben   
LG |  
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		|  04.06.2010, 16:03 | #37 |  
	| 707PS 
				 
				Registriert seit: 21.07.2005 
				
Ort: Rosenheim 
Fahrzeug: 750iL Highline (10.89) + GSX-R 1000 K1
				
				
				
				
				      | 
 Also wenn die Schuldfrage 100% geklärt ist dann gleich zum Anwalt und der regelt alles weitere. Bevor man da selbst irgendwas macht...Der empfiehlt Dir auch nen Gutachter (wenn Du selber keinen hast) und kümmert sich um alles.
 Gutachter und Anwalt muss dann eh die gegnerische Seite zahlen.
 Aber eben nur wenn die Schuld zu 100% beim anderen liegt.
 
				__________________   |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  04.06.2010, 16:12 | #38 |  
	| Ärmstes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 28.08.2007 
				
Ort: Elzach 
Fahrzeug: AT 220d XDrive
				
				
				
				
				      | 
 Ach nööö, 
Gutachter ist klar, 
aber gleich zum Anwalt  
Siehst ja, 
bis auf 218,- ist ja alles geklärt. 
Klar, man muss eben n bischen Zeit investieren, 
aber bis jetzt ging's auch ohne Anwalt   
MfG 
Chris |  
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		|  04.06.2010, 16:31 | #39 |  
	| angel-ice@arcor.de 
				 
				Registriert seit: 11.01.2007 
				
Ort: Hennef (Sieg) 
Fahrzeug: Orientblauer E38 750 iL (PD 21.03.1996 / EZ 30.04.1996 / FL-Umbau 12.2008) mit EDC / DSP / DSC / PDC / MK3 / 16:9 / US-codiertes LCM III
				
				
				
				
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 Stimmt. Tat es.Aber wenn Du wegen der verbliebenen € 218,00 dann doch einen aufsuchst, wird der vor Begeisterung Purzelbäume schlagen
  . Denn jetzt sind an der Sache für ihn noch großzügige € 46,41 zu verdienen, und die auch nur mit überdurchschnittlichem Arbeitsaufwand.
 Ich jedenfalls würde Dir auf entsprechendes Mandatsübertragungersuchen raten, diese wenigen letzten Meter des Weges genau so alleine zu gehen, wie Du die ersten alleine gegangen bist
  . 
				__________________ 
				LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.) [SIGPIC][/SIGPIC]Look into my AngelIce
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		|  04.06.2010, 18:08 | #40 |  
	| abnehmendes 
				 
				Registriert seit: 13.04.2002 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
				
				
				
				
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	Na,da lag ich doch garnichtmal so daneben.Zitat: 
	
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					Zitat von DD   mit etwa 3000€Schadenshöhe. |  
 
	Mit dem Wert hast Du Glück/Pech gehabt einen Gutachter gefunden zu haben der etwas von seiner Sache versteht.Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Stiefelknecht  Hi,Schaden laut Gutachten 3415,-
 |  Glück das er kein Totalschaden gerechnet wurde.
 Pech im Totalschadenfall wären Dir die Steuer und ein 14Tägiger Ausfall zugestanden beim Neukauf eines Fahrzeuges.
 DD
				__________________Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.
 
 Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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