Zitat:
Zitat von Claus
Tja, das stimmt lt. Straßenverkehrsordnung. In der Praxis weiß das aber so gut wie keiner und die Leute fühlen sich eher genötigt, zeigen einem dann den Vogel oder geben einem selbst die Lichthupe, sobald man sie überholt hat.
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In der Praxis müssten sich ja auch unglaublich viele Leute in die Hosen machen, weil sie nicht wissen, wie ein Reißverschluss funktioniert...
Bezüglich der Lichthupe gibt es auch anderslautende Auffassungen (nicht meine!), dass es nämlich
nicht zulässig ist, sich die Spur "freizulichthupen". Erlaubt ist die Lichthupe zur Ankündigung eines Überholvorgangs, das ist unstrittig. Aber eben zur Ankündigung des tatsächlichen Überholvorgangs und nicht nur der Absicht, überholen zu wollen. Auf der Autobahn könne man einen Überholvorgang gar nicht ankündigen, da dieser überhaupt nicht möglich ist, solange jemand vor einem fährt, und ergo sei deshalb die Nutzung der Lichthupe auch nicht erlaubt.
Wie gesagt, nicht meine Meinung, aber es gibt Vertreter dieser Auffassung.