


Modell E65/E66 |
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27.01.2010, 21:14
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#21
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flotter dreier ;-)
Registriert seit: 19.02.2009
Ort:
Fahrzeug: MB E400
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es gibt schon miese händler wenn man sowas liest.
mach dich nicht verrückt. du hast ganz normal vom händler gekauft, bist in der gewährleistungszeit und ER ist in der Beweispflicht das du schuld bist...
wenn er zicken macht, gehst du zum anwalt und lehnst dich entspannt zurück!
und hoffe das es schnell geklärt ist...
pozdrav
eco
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27.01.2010, 21:18
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#22
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Multi-Hobby-Dilettant ;-)
Registriert seit: 06.09.2009
Ort: München
Fahrzeug: 750i 12/06; E46 4/03; R1200GS 10/08
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Perfekt wenn Du beide Verträge hast. Ich bin zwar kein österreichischer Stastsbürger - aber oft in Wien wo es mir sehr gut gefällt & ich Bekannte hab...
Deshalb kann ich auch nur von deutschen Rechtsverhältnissen reden. Aber im Zuge der EU ist vieles (speziell bei Kaufverträgen von gebrauchten Gütern) vereinheitlicht.
Und ich würde im dem Falle den Schaden:
--- schriftlich beim Verkäufer anzeigen
--- eine sofortige Nachbesserung verlangen
--- dazu eine Frist setzen (1 Woche halte ich für angemessen - Du hast ein Auto zum Fahren gekauft!!!)
Somit kann Dir niemand später vorwerfen Du hättest Deine Pflicht zu Vermeidung oder Minderung von Kosten verletzt!
Aber wie gesagt, alles schriftlich! Wenn Du ein Schriftstück beim Verkäufer abgibst oder in den Briefkasten wirfst, nimm jemanden als unbeteiligten Dritten (=Zeugen) mit!!!
Danach eine kurze mündliche (oder per FAX) Nachfrist (dann am besten schon durch einen Anwalt)...
und dann nur noch nach anwaltschaftlicher Beratung weiter verfahren!
WICHTIG: MAch Dir Kopien der beiden Verträge bevor Du irgendjemandem was aus der Hand gibst!!! Drohe nicht von vorneherein mit Klage auf Urkundenfälschung - das kann die Sache nur komplizierter machen!!!
Versuche eher im Zuge der Nachbesserung nochmal einen kompletten Check-Up des Autos bei einem BMW-Vetragspartner herauszuholen!
Viel Glück!!!
Ralph
PS: Alles nur wie ICH vorgehen würde...
EDIT: Notiere Dir auf jeden Fall ALLES zu dem Fall - beispiesweise auch den Namen des Herren bei ZF und dessen Aussagen. Wenn es später wirklich draufankommen sollte wird Dein Anwalt nur so guit sein (können) wie Deine Informationen die Du ihm FUNDIERT geben kannst!!!
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27.01.2010, 21:20
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#23
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Zwölffinger Rudi
Registriert seit: 10.03.2007
Ort: Wien
Fahrzeug: E65-750i 02.06
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Genau das meinte ich, er versucht Dir die Schuld in der kurzen Zeit zuzuschieben.
Mach unbedingt eine schriftliche Meldung und lass sie Dir vom Verkäufer als eingelangt bestätigen.Müßte lt.AVG auch per FAX möglich sein.
Anwalt auf jeden Fall wie bereits geschrieben zwecks Information kotaktieren.Falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast -rechne mit 50-100EUR.Trotzdem M.E. sehr hilfreich.
Polizei??Was willst Du anzeigen??Beweislage eher fraglich-kannst Du nach Rücksprache mit dem Rechtsbeistand imer noch machen.
lg Rudi
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27.01.2010, 21:40
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.01.2010
Ort: Wien
Fahrzeug: F01-730d 2010
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Leute vielen dank für die ratschläge
Ich gehe morgen zum anwalt und lase im die Briefe schreiben und versenden.
Weil der verkufer zieht das in die länge von einen tag zu den anderen komme heute komme morgen NEEE morgen gehe ich zu anwalt. Geld habe ich nicht auf gehsteig gefunden um es zu verschenken.
LG
Pozdrav
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27.01.2010, 22:28
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#25
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!!! BREIT statt lang !!!
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Nordheide bei Hamburg
Fahrzeug: BMW E63 635D, Porsche 911 Turbo Cabrio, Porsche 944, Golf II , ehemals 3x E38, 2x E65/E66
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Es besteht auch ohne die Angabe eines Grundes ein 14-tägiges Rückgaberecht.....
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27.01.2010, 22:34
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#26
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Multi-Hobby-Dilettant ;-)
Registriert seit: 06.09.2009
Ort: München
Fahrzeug: 750i 12/06; E46 4/03; R1200GS 10/08
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Klar, wenn er das Auto nach dem Fernabfragegesetz am Telefon bzw. online bestellt hat. Wenn es über eBay war sind es (in Deutschland) sogar 4 Wochen...
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27.01.2010, 22:52
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#27
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Freude am gleiten
Registriert seit: 30.08.2005
Ort: Mannheim
Fahrzeug: 750i Special Edition Exclusive XD3 (LPG Prins) BJ 05.2007 (e65)
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Zitat:
Zitat von ShakyMUC
Klar, wenn er das Auto nach dem Fernabfragegesetz am Telefon bzw. online bestellt hat. Wenn es über eBay war sind es (in Deutschland) sogar 4 Wochen...
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ja ist ein weit verbreiteter irrtum. 14 Tage Rückgabe ist nur im Fernabsatzgesetzt vorgesehen. Wäre ja auch noch schöner wenn ich mir vor jedem Fussballspiel nen Großbildfernseher hole und dann wieder zurück gebe, weil ich ihn plötzlich nicht mehr schön finde 
__________________
e38
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04.02.2010, 10:29
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.01.2010
Ort: Wien
Fahrzeug: F01-730d 2010
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hi
Hi all
Endergebnis lt. BMW Dezel
Zylinderkopfdichtung Defekt (Räderkasten undicht Linke Zylinderbank)
Reparaturkosten ca. 2700.-
Verkaufer übernihmt 2200 ich soll 500€ bezahlen.
Das auto soll ende nächste woche fertig sein. Was meit ihr soll ich das
reparieren lasen und die 500 zahlen oder?
Der Verkaufer hat gewust 100% für die fehler.
LG
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04.02.2010, 11:47
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#29
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flotter dreier ;-)
Registriert seit: 19.02.2009
Ort:
Fahrzeug: MB E400
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musst du selber entscheiden obs dir wert ist.
ich würd ihm aus prinzip keinen cent mit drauflegen, entweder zahlt er den schaden und verkauft dir ein fahrtüchtiges auto, oder er kann es behalten und muss es trotzdem reparieren.
aber ich weiss ja net was du bezahlt hast. vielleicht lohnt es sich doch die 500euro draufzulegen wenn alles ok ist.
überlegs dir, weil somit ist dein auto auch gleich 500euro teurer gewesen
caaaaaaaaao eco
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04.02.2010, 12:15
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#30
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.01.2010
Ort: Wien
Fahrzeug: F01-730d 2010
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Hi
Mich wird das auto dann 14000 kosten wenn ich die 500€ zahle.
Ich habe zugestiemt weil ich dann rechnungund 2 Jahre garantie habe.
Wenn ich das geld jetzt zurück nehme habe ich wieder das problem ein anderes auto zu finden.
Was solls habe fehler gemacht das ich das auto gekauft habe.
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