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Alt 27.01.2010, 13:00   #1
Anes
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.01.2010
Ort: Wien
Fahrzeug: F01-730d 2010
Standard

Zitat:
Zitat von Schnellstarter Beitrag anzeigen
Mal so als Nebenfrage:
Gibt es denn in Österreich keine Garantie/Gewährleistung bei Kauf vom Händler?

Schnellstarter
Es gibt schon garantie aber auf kaufertrag hat er geschrieben keine gewerleistung keine garantie.
Anes ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2010, 13:22   #2
Schnellstarter
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 17.03.2009
Ort: Weserbergland
Fahrzeug: 745i Bj 12/01 Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von Anes Beitrag anzeigen
Es gibt schon garantie aber auf kaufertrag hat er geschrieben keine gewerleistung keine garantie.
In Deutschland ist es ist so ein Zusatz nicht wirksam wenn man als Privatmann bei einem Händler kauft. Ist das in Ö anders?

Schnellstarter
Schnellstarter ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2010, 13:31   #3
Anes
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.01.2010
Ort: Wien
Fahrzeug: F01-730d 2010
Standard

Zitat:
Zitat von Schnellstarter Beitrag anzeigen
In Deutschland ist es ist so ein Zusatz nicht wirksam wenn man als Privatmann bei einem Händler kauft. Ist das in Ö anders?

Schnellstarter
Ich habe dich leider nicht ganz verstanden.


Wenn du meinst ob in österreich wirksam ist das er das dazu geschrieben hat keine gewerleistung keine garantie.
Das weis ich leider nicht muss ich mich erste erkündigen.

Geändert von Anes (27.01.2010 um 13:40 Uhr).
Anes ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2010, 16:09   #4
eco
flotter dreier ;-)
 
Benutzerbild von eco
 
Registriert seit: 19.02.2009
Ort:
Fahrzeug: MB E400
Standard

also in deutschland kann er reinschreiben

"keine garantie und keine gewährleistung"

aber wenn du als privat kaufst und nicht über das geschäft dann ist dieser satz unwirksam...

gibts auch genug gerichtsurteile die das belegen. denn die gesetzlich bestimmte gewährleistung lässt sich nicht ausschliessen.


mfg eco
eco ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2010, 16:15   #5
Novipec
Senior- Moderator
 
Benutzerbild von Novipec
 
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
Standard

selbiges gilt natürlich auch in Österreich... also wenn du das Fahrzeug als Privatperson gekauft hast, kann der VK reinschreiben in den Kaufvertrag was er will und du kannst es mit ruhigem Gewissen unterschreiben.
__________________
Gruß Chris

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.bike-station.at
Novipec ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2010, 17:50   #6
Anes
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.01.2010
Ort: Wien
Fahrzeug: F01-730d 2010
Standard

Ja ich habe es als privat person gekauft und unterschrieben. Auf KV habe ich sein Firmen Stempel und sein unterschrieft.
Vor dem kauf war ich beim bmw um zu sehen ob alles in ordnung serviciert wurde und die haben mir das bestätigt das wagen bis 181000 genau beim denzel serviciert wurde ausdruck von habe ich auch bekommen. was kann ich am besten machen fals der sich weiger das wagen zurück zu nehmen Anwalt oder ?????


MFG
Anes ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2010, 18:02   #7
Widowmaker
Stauanführer
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Widowmaker
 
Registriert seit: 14.02.2007
Ort: Bochum
Fahrzeug: E65-750i (08.06)/ F21 116i (06.13)
Standard

Hola,
zurück nehmen??
So einfach geht das nun auch wieder nicht, aber er sollte das Fahrzeug zumindest reparieren!!
Widowmaker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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