Das Problem ist, wie Schorsch es richtig angedeutet hat, dass wenn die Karre mal steht steht sie.. Ob du im Recht bist oder nicht ist daher eigentlich Wurscht.. Und es gibt bisher seeeeehr wenige die Recht bekommen in einem solchen Fall. Denn ist die Abgasanlage eingetragen, aber zu laut ist rein rechtlich lediglich eine defekte Abgasanlage, Verschleißerscheinung ;-)
Nun erklär des mal dem Polizist der hinter deim Audowagen steht mitm Phonmessgerät in der Hand und nachdem dein Motor von 6000 1/min wieder runterkommt erstmal 15Minuten nix mehr hört außer nen Pfeifen

