Naja... Positionsleuchten (seitlich und orange) sind ja kein Problem... siehe z. B. Volvo.
Bei den Standlichtblinkern scheiden sich jedoch die Geister.
Da nach vorne abstrahlendes (Dauer-)Licht lt. StVZO "weiß" sein muss und die Standlichtblinker gelb leuchten, ist es so gesehen nicht erlaubt und trägt so auch "legal" kein TÜV-Mensch ein.
Ich hab die Diskussion mit dem Polizeibeamten bis jetzt immer "verloren"... höchstwahrscheinlich weil es immer derselbe Beamte war - der mag mich halt einfach nicht.

Aber auch deren E61 hat ja gelb abtretendes Licht nach vorne...
Bin schon in einige Kontrollen geraten... da beachtete bzw. monierte niemand die US-Blinker.
Da mein Vater mehrere Polizisten kennt, trug er denen den Sachverhalt vor und da gab es Aussagen wie "Ist mir egal, wenn die leuchten... stört ja nicht." oder "Das würde mir nicht mal auffallen." usw.
Ist somit wohl Auslegungssache des jeweiligen Beamten... wobei es de facto nicht legal ist.