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26.08.2009, 10:24
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.02.2008
Ort: Aurich
Fahrzeug: E32 750i 07/92, E36 328i 06/96
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Hallo,
also hab die Blinker doch nicht verbaut, hab die mal kurz drangehalten...es sah wirklich unterirdisch aus...da man die Begrenzungsleuchten dann wohl auch nicht eingetragen kriegt, hab ich die erstmal von der Wunschliste gestrichen. Also wenn jemand noch Seitenblinker in Gelb benötigt, hab noch zwei Paare rumlien. Einfach ne U2U schreiben.
Viele Grüsse Michael
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30.08.2009, 12:56
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#2
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Gast
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begenzungsleuchten
ich finde begrenzungsleuchten in den stoßstangen, ein absolutes "no go"! schließlich fahren wir keinen lkw!? macht us-standlichter rein! sicherlich ist es in der stvo nicht zugelassen. aber bei mir, hat es noch niemanden interessiert. wer weiß denn schon, ob serie oder doch ein us-car!? sollte es denn doch mal passieren, daß man angehalten wird, dann landet man auch nicht gleich im gefängnis! 
habe sogar noch einen nachrüstsatz zuhause. wer interesse hat, bitte melden...
gruß
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30.08.2009, 13:32
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.12.2007
Ort: Oberhausen
Fahrzeug: E38-750i Bj.1995 mit LPG...Golf5 1,9 TDI BJ.2007...BMW K1300S BJ.2009...GSF 1200S Bandit Suzuki Bj.2000...
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die positionsleuchten für die stoßstange sind sehr wohl hier in deutschland zulässig...auch der tüv stört sich nicht grossartig daran...zumindest hier in oberhausen...das einzigste was der tüv verlangt das sie vorne orange sind und hinten rot...gruss thorsten
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30.08.2009, 21:53
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#4
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Oje, soviele Gerüchte und Halbwahrheiten in einem Thread......
Zunächst mal: Begrenzungsleuchten gibt es an LKW, Anhängern etc, sie leuchten nach vorne weiß und nach hinten rot und sind häufig an den Kotflügeln oder Stoßstangen angebracht. Ihr sprecht hier von Seitenmarkierungsleuchten.
Seitenmarkierungsleuchten sind mittlerweile zwar auch in D grundsätzlich zugelassen (bei LKW, Bussen etc. Pflicht!), müssen aber in jedem Fall orange leuchten (auch hinten, wie eben beim Volvo V40). Außerdem benötigen Änderungen an der Fahrzeugbeleuchtung der Abnahme, sofern sie nicht über eine ABE verfügen (Es gibt Universal-Seitenmarkierungsleuchten im Zubehör - äußerst häßlich, aber mit ABE!). Abnahmefähig sind in D natürlich nur Leuchten, die eine E-Zulassung (zu erkennen an der Prägung im Glas) haben - und diese haben die amerikanischen Seitenmarkierungsleuchten von BMW nicht, weshalb sie in D nicht verwendet werden dürfen.
Aber: Sie werden manchmal von TÜV und Polizei geduldet, da sie ja kein Sicherheitsrisiko darstellen - darauf kann man sich natürlich nicht berufen, im Zweifel gibt es halt die Mängelkarte, Strafe oder keine HU.
Nun zu den Seitenblinkern: Diese dürften ein E-Prüfzeichen enthalten. Da sie aber nicht ihrer bauartgenehmigten Bestimmung entsprechend benutzt werden - also als Blinker - müssen auch diese vom TÜV abgenommen werden, dieses sollte aber grundsätzlich möglich sein. Einfach mal nachfragen. Über den optischen Wert kann man natürlich streiten, schöner als die Zubehörleuchten wären sie allemal.
Gruß
Mark
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