


Modell E65/E66 |
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12.07.2009, 20:02
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#1
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Energieeffizienzklasse A
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW M850i, Volvo V70
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Naja, bei der Überlänge ja auch kein Wunder, dass da mal jemand gegenrammelt. Ist das dein Mopped hinter dem Kofferraum?
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12.07.2009, 20:44
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#2
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kilometer fressendes
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
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Ja so etwas ist sehr ärgerlich. So schön die lackierten Stoßstangen auch aussehen, sie sind denkbar unpraktisch. Beim E38 wäre der Gummi ein wenig verschrappt, das könnte man wirklich wegpolieren, aber hier könnte es sein, dass da doch Teile lackiert werden müssen.
Habe gerade heute versucht, bei jemanden, der auch fast genauso eine Begegnung hatte (allerdings ohne Fahrerflucht) den Schaden wegzupolieren, da bleiben Kratzer im Lack....
Zum Glück gibt es heute smart-repair, da kann man den Kratzer unter dem Scheinwerfer wegmachen und die Leiste neu lackieren.
Grüße esau
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12.07.2009, 21:00
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#3
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Gast
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Zitat:
Zitat von Micha_Trier
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Zitat:
Zitat von bommelmann
Naja, bei der Überlänge ja auch kein Wunder, dass da mal jemand gegenrammelt. Ist das dein Mopped hinter dem Kofferraum?
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Eben
Ich hab schon arg Probleme wenn ich normal parke und dann sowas, sorry
Selbst wenn ich bis an Gebüsch ran fahr oder bis die Reifen an der Kante sind, steht er noch locker 20-30 Zentimeter über!
LG
Geändert von sima7 (14.07.2009 um 15:03 Uhr).
Grund: Berichtigung
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12.07.2009, 21:39
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#4
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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so wie der wagen abgestellt ist, bist fast selber schuld. ist ja schon fast fahrlässig...
wenn ich gegen deinen wagen gefahre wäre, hätte ich mir meinen schaden bei dir wiedergeholt...
mfg Benni
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13.07.2009, 02:33
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#5
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Gast
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Zitat:
Zitat von warp735
so wie der wagen abgestellt ist, bist fast selber schuld. ist ja schon fast fahrlässig...
wenn ich gegen deinen wagen gefahre wäre, hätte ich mir meinen schaden bei dir wiedergeholt...
mfg Benni
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Das halte ich für ausgeschlossen.
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13.07.2009, 12:26
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#6
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Seniormember
Registriert seit: 12.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: aktuell:525 d FL 2001 vorher: 730 iA Bj 7/90, 540 iA touring Bj:9/97,730i A V8 Bj:02/94,750i Bj 9/90,E34 540i tou. 6-Gang
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13.07.2009, 05:24
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#7
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Gesperrt
Registriert seit: 14.03.2005
Ort:
Fahrzeug: Lincoln town car (04.93), Mitsubishi Outlander (09.09)
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Zitat:
Zitat von bommelmann
Naja, bei der Überlänge ja auch kein Wunder, dass da mal jemand gegenrammelt. Ist das dein Mopped hinter dem Kofferraum?
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als aufnehmender beamter haette ich mitgeteilt, dass ich fuer ergebnisse doppelter parkraumbelegung nicht zustaendig bin.
beste gruesse
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13.07.2009, 07:36
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Ärgerlich ist sowas auf jeden Fall.
Aber wenn der Wagen immer so deutlich ausserhalb der Markierung abgestellt ist, muß man mit sowas rechnen. Ich sehe da durchaus ein Mitverschulden, was aber die Fahrerflucht natürlich nicht rechtfertigt.
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Gruß,
Rudi
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13.07.2009, 07:59
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#9
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Mitglied
Registriert seit: 08.02.2009
Ort: Plauen
Fahrzeug: E38-750i (BJ 95); E36-325i lim. (BJ 94)
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Hallo Micha,
das ist zwar echt ärgerlich, aber in Sachen Parkraumbelegung muss ich meinen Vorrednern da recht geben.
Vielleicht solltest Du Dir lieber einen zweiten Parkplatz suchen / Stellplatz mieten.
Ich denke, auf den ersten Blick kommt der Golf nicht als nachweisbar als Verursacher in Frage. Nimm mal einen Gliedermaßstab und vergleiche mal die Höhenlagen der Beschädigungen. Außerdem befindet sich an deinem Fahrzeug ein Kratzer unter dem linken Scheinwerfer deutlich weiter nach hinter versetzt als die anderen an der Stoßleiste. Ich sehe da bei dem Golf keine geeignete Kontur, um so etwas herbei zu führen Da brauchst Du schon eine ganz schön große Überdeckung zwischen den Fahrzeugen.
Du müßtest ihm rein zivilrechtlich die Schadenskorrespondenz nachweisen, aber selbst wenn die gegeben ist, ich denke nicht, dass die Versicherung Dir den Schaden ersetzt.
Zum Thema Fahrerflucht muss dem Verursacher eine Bemerkbarkeit des Schadens nachgewiesen werden. Ist auch eher fraglich, aber der sttafrechtliche Aspekt ist ja für Dich eh nicht so entscheitend. Hat mit der Schadensregulierung nix zu tun.
Grüße
Thomas
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13.07.2009, 08:16
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#10
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angel-ice@arcor.de
Registriert seit: 11.01.2007
Ort: Hennef (Sieg)
Fahrzeug: Orientblauer E38 750 iL (PD 21.03.1996 / EZ 30.04.1996 / FL-Umbau 12.2008) mit EDC / DSP / DSC / PDC / MK3 / 16:9 / US-codiertes LCM III
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Zitat:
Zitat von warp735
so wie der wagen abgestellt ist, bist fast selber schuld. ist ja schon fast fahrlässig...
wenn ich gegen deinen wagen gefahre wäre, hätte ich mir meinen schaden bei dir wiedergeholt...
mfg Benni
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Aber allenfalls mit Hilfe der Triaden oder ähnlichen Inkasso-Gehilfen . Ein deutsches Gericht bzw. die Haftpflichtversicherung der Unfallgegners wird Dir nicht einen Cent geben.
Leute. Lasst es doch bitte, wenn Ihr von der Materie keine Ahnung habt. Eure Vorstellung von Recht und Gesetz würde in in der Konsequenz dazu führen, sich eigene Schadensersatzansprüche nach Belieben zu schaffen. Z.B. dadurch, dass man einen im absoluten Halteverbot parkenden PKW mit ordentlich Wums zur Seite räumen darf und dann argumentiert, hätte er dort nicht gestanden, wäre man ihm auch nicht drauf gefahren.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Falschparker etwa in einer unübersichtlichen Kurve steht oder auf sonstige Weise eine nicht zu erwartende Gefahrenquelle schafft.
Zitat:
Zitat von John McClane
Das halte ich für ausgeschlossen.
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Ich auch wegen s.o..
Zitat:
Zitat von rednose
Ärgerlich ist sowas auf jeden Fall.
Aber wenn der Wagen immer so deutlich ausserhalb der Markierung abgestellt ist, muß man mit sowas rechnen. Ich sehe da durchaus ein Mitverschulden, was aber die Fahrerflucht natürlich nicht rechtfertigt.
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Ich nicht wegen s.o..
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LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.) [SIGPIC][/SIGPIC]
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