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		|  03.02.2009, 14:06 | #1 |  
	| der keinen Klapptisch hat 
				 
				Registriert seit: 07.11.2008 
				
Ort: GR 
Fahrzeug: E38 750iL, E32 750i
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von AngelIce  Nö. Denn Deine Preisvorstellung ist ja nicht mehr als eine Offerte, auf die der Kaufinteressent erst mal ein Angebot abgeben muss. Dieses kannst Du als Verkäufer annehmen oder eben nicht.Keine Bange also, wenn Du diese virtuelle Person mit Deinem Schnäppchen heiß gemacht haben solltest.
 |  da würde mich aber interessieren was ist, wenn ...
 
mir jemand schreibt, ich geb ihn nicht unter 9000 her - und ich sage ok, das angebot nehme ich an und kaufe für den preis!
 
ist dann ein kaufvertrag zustande gekommen oder nicht? |  
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		|  03.02.2009, 14:09 | #2 |  
	| Gast | 
				 nein,dann ist 
 kein kaufvertrag zustande gekommen  
aber bis jetzt hab ich auch nichts mehr gehört von der dame  
aber ich bin immer noch nicht dahinter gestiegen was sie jetzt genau will  
mal sehen. |  
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		|  03.02.2009, 14:43 | #3 |  
	| angel-ice@arcor.de 
				 
				Registriert seit: 11.01.2007 
				
Ort: Hennef (Sieg) 
Fahrzeug: Orientblauer E38 750 iL (PD 21.03.1996 / EZ 30.04.1996 / FL-Umbau 12.2008) mit EDC / DSP / DSC / PDC / MK3 / 16:9 / US-codiertes LCM III
				
				
				
				
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 Rüschtiiiiischhhhhh...Kein Kaufvertrag zustande gekommen. Es mag dem einen der anderen seltsam vorkommen, aber das Anbieten - nicht Anbieten in rechtstechnischer Hinsicht - einer Ware soll den potentiellen Interessenten auf die reine Möglichkeit eines Kaufvertragsschlusses aufmerksam machen, in gewisser Weise also erst mal nur Begehrlichkeiten wecken.
 Jetzt kommt der potentielle Interessent und fragt den Verkäufer, ob er die Ware haben kann. Das tut er natürlich nicht wörtlich so. Realiter sieht das z.B. so aus:
 Am Kiosk. Kunde "Ich hätte gerne die neue BMW-Scene".
 STOP! Naja. Das ist so auch nicht ganz richtig. Denn Neudeutsch heißt es ja meist "Ich bekomme die BMW-Scene."
  Bekommen tut man nur ein Baby. Und auch nicht man, sondern in nahezu 100 % aller bekannt gewordenen Fälle frau  . Zurück zum Übungsfall also. Der Verkäufer zum Kunden. "Bitte sehr". Der Vertrag ist zu Stande gekommen. Aber erst jetzt. Das Angebot wurde also vom potentiellen Interessenten abgegeben.
 
 Ein wunderbar plakatives Beispiel ist auch die falsche Preisauszeichnung im Schaufenster. Landläufig wird beharrlich und beratungsresistent die Ansicht vertreten, dass der Einzelhändler zum geringeren, falsch ausgezeichneten, Preis verkaufen müsse.
 Wieder falsch.
 Der Verkäufer muss es nur dann tun, wenn er den falschen Preis bereits in den Scanner bzw. die Kasse gebongt hat. Denn damit hat er ja das Angebot des potentiellen Interessenten angenommen. Fällt der Fehler vorher auf, wird er dem Kunden sein aufrichtiges Bedauern ausdrücken und ihn im übrigen in die Wüste schicken.
 
 So. Zu alledem kann man hervorragend googlen, so dass ich an dieser Stelle Schluss mache und mich den Dingen auf meinem Tisch widme, die mir Geld bringen
      . Es sei denn, ich darf Schnitzel eine Rechnung schreiben
      . 
				__________________ 
				LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.) [SIGPIC][/SIGPIC]Look into my AngelIce
				 Geändert von AngelIce (03.02.2009 um 14:53 Uhr).
					
					
						Grund: Layoutänderung und Korrektur
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		|  03.02.2009, 15:18 | #4 |  
	| der keinen Klapptisch hat 
				 
				Registriert seit: 07.11.2008 
				
Ort: GR 
Fahrzeug: E38 750iL, E32 750i
				
				
				
				
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		|  03.02.2009, 15:27 | #6 |  
	| raubsauger© 
				 
				Registriert seit: 19.11.2005 
				
Ort: Bühl 
Fahrzeug: E61 (03.08) ; Peugeot 207CC (07.07); R1200RT (05.05)
				
				
				
				
				      | 
   Heee... ich dachte, auf den Spruch hätte die Telekom 'nen Daumen...  
				__________________ 
				ich habe keine Vorurteile, ich hasse jeden...       |  
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		|  03.02.2009, 15:39 | #7 |  
	| der keinen Klapptisch hat 
				 
				Registriert seit: 07.11.2008 
				
Ort: GR 
Fahrzeug: E38 750iL, E32 750i
				
				
				
				
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		|  03.02.2009, 15:36 | #8 |  
	| † 2023 
				 
				Registriert seit: 20.10.2002 
				
Ort:  
Fahrzeug: E32, Velociped NL
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von AngelIce   bzw. die Kasse gebongt hat. . |  Was ist ein "Bong" ??  
Anwaltsdeutsch ?     
Gruß 
Knuffel |  
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		|  03.02.2009, 15:49 | #9 |  
	| Aus Freude am Sparen 
				 
				Registriert seit: 25.06.2007 
				
Ort: Bonn 
Fahrzeug: BMW 118i, F40
				
				
				
				
				      | 
				  
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von AngelIce  Rüschtiiiiischhhhhh...Kein Kaufvertrag zustande gekommen. Es mag dem einen der anderen seltsam vorkommen, aber das Anbieten - nicht Anbieten in rechtstechnischer Hinsicht - einer Ware soll den potentiellen Interessenten auf die reine Möglichkeit eines Kaufvertragsschlusses aufmerksam machen, in gewisser Weise also erst mal nur Begehrlichkeiten wecken.
 Jetzt kommt der potentielle Interessent und fragt den Verkäufer, ob er die Ware haben kann. Das tut er natürlich nicht wörtlich so. Realiter sieht das z.B. so aus:
 Am Kiosk. Kunde "Ich hätte gerne die neue BMW-Scene".
 STOP! Naja. Das ist so auch nicht ganz richtig. Denn Neudeutsch heißt es ja meist "Ich bekomme die BMW-Scene."
  Bekommen tut man nur ein Baby. Und auch nicht man, sondern in nahezu 100 % aller bekannt gewordenen Fälle frau  . Zurück zum Übungsfall also. Der Verkäufer zum Kunden. "Bitte sehr". Der Vertrag ist zu Stande gekommen. Aber erst jetzt. Das Angebot wurde also vom potentiellen Interessenten abgegeben.
 
 Ein wunderbar plakatives Beispiel ist auch die falsche Preisauszeichnung im Schaufenster. Landläufig wird beharrlich und beratungsresistent die Ansicht vertreten, dass der Einzelhändler zum geringeren, falsch ausgezeichneten, Preis verkaufen müsse.
 Wieder falsch.
 Der Verkäufer muss es nur dann tun, wenn er den falschen Preis bereits in den Scanner bzw. die Kasse gebongt hat. Denn damit hat er ja das Angebot des potentiellen Interessenten angenommen. Fällt der Fehler vorher auf, wird er dem Kunden sein aufrichtiges Bedauern ausdrücken und ihn im übrigen in die Wüste schicken.
 
 So. Zu alledem kann man hervorragend googlen, so dass ich an dieser Stelle Schluss mache und mich den Dingen auf meinem Tisch widme, die mir Geld bringen
      . Es sei denn, ich darf Schnitzel eine Rechnung schreiben
      . |  Und das ganze nennt sich dann invitatio ad offerendum.   Eine einladung zur abgabe eines Angebots durch den interessenten.   
Interessant ist aber auch, dass es in der Schweiz anders gehandhabt wird. wenn dort in der Auslage eine Ware falsch ausgezeichnet ist, dann muss der Verkäufer in den sauren apfel beißen und zum ausgezeichneten Preis verkaufen (laut meinem Professor)    |  
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