|  
  
  
 
| Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 
 
  Techno Classica 2006
 
 
 |  
| 
| IAA 2021 |  |  |  |  | 
 |  | IAA Live: Fotos |  |  |  | BMW Neuheiten |  |  |  | BMW Motorrad |  |  |  | MINI Neuheiten |  |  |  | BMW Welt/Museum |  |  |  | IAA Rückblick |  |  |    - Anzeige - 
   |  | 
|  
 |  
	|  |  |  |  
 |  
 
 
	
	
		
	
	
	
		|  03.02.2009, 14:43 | #13 |  
	| angel-ice@arcor.de 
				 
				Registriert seit: 11.01.2007 
				
Ort: Hennef (Sieg) 
Fahrzeug: Orientblauer E38 750 iL (PD 21.03.1996 / EZ 30.04.1996 / FL-Umbau 12.2008) mit EDC / DSP / DSC / PDC / MK3 / 16:9 / US-codiertes LCM III
				
				
				
				
				      | 
				  
 Rüschtiiiiischhhhhh...Kein Kaufvertrag zustande gekommen. Es mag dem einen der anderen seltsam vorkommen, aber das Anbieten - nicht Anbieten in rechtstechnischer Hinsicht - einer Ware soll den potentiellen Interessenten auf die reine Möglichkeit eines Kaufvertragsschlusses aufmerksam machen, in gewisser Weise also erst mal nur Begehrlichkeiten wecken.
 Jetzt kommt der potentielle Interessent und fragt den Verkäufer, ob er die Ware haben kann. Das tut er natürlich nicht wörtlich so. Realiter sieht das z.B. so aus:
 Am Kiosk. Kunde "Ich hätte gerne die neue BMW-Scene".
 STOP! Naja. Das ist so auch nicht ganz richtig. Denn Neudeutsch heißt es ja meist "Ich bekomme die BMW-Scene."
  Bekommen tut man nur ein Baby. Und auch nicht man, sondern in nahezu 100 % aller bekannt gewordenen Fälle frau  . Zurück zum Übungsfall also. Der Verkäufer zum Kunden. "Bitte sehr". Der Vertrag ist zu Stande gekommen. Aber erst jetzt. Das Angebot wurde also vom potentiellen Interessenten abgegeben.
 
 Ein wunderbar plakatives Beispiel ist auch die falsche Preisauszeichnung im Schaufenster. Landläufig wird beharrlich und beratungsresistent die Ansicht vertreten, dass der Einzelhändler zum geringeren, falsch ausgezeichneten, Preis verkaufen müsse.
 Wieder falsch.
 Der Verkäufer muss es nur dann tun, wenn er den falschen Preis bereits in den Scanner bzw. die Kasse gebongt hat. Denn damit hat er ja das Angebot des potentiellen Interessenten angenommen. Fällt der Fehler vorher auf, wird er dem Kunden sein aufrichtiges Bedauern ausdrücken und ihn im übrigen in die Wüste schicken.
 
 So. Zu alledem kann man hervorragend googlen, so dass ich an dieser Stelle Schluss mache und mich den Dingen auf meinem Tisch widme, die mir Geld bringen
      . Es sei denn, ich darf Schnitzel eine Rechnung schreiben
      . 
				 Geändert von AngelIce (03.02.2009 um 14:53 Uhr).
					
					
						Grund: Layoutänderung und Korrektur
 |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
	
	
		| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) |  
		|  |  
	| 
	|  Forumregeln |  
	| 
		
		Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten. 
 HTML-Code ist aus. |  |  |  |