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03.02.2009, 10:13
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 89er e34 520i, 96er e34 525i Touring, 77er Ford Taunus 2,6 v6, 91er 318i e30 Cabrio, 82er Granada Kombi, 90er Ford Sierra
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so sicher wie man da eben sein kann.
es wiederspricht einfach jeglicher logik. Der CO2-Ausstoß ist nur vom Verbrauch abhängig. Nagut der KAT hat einen kleinen weiteren Einfluss, denn er STEIGERT den ausstoß an CO2 da er andere Schadstoffe (Stickoxide, Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxoid) in CO2 umwandelt.
Für ein Gesetz sind ganz genau definierte Fahr- und Testzyklen zur Schadstoffmessung nötig. Nur so ist eine Rechtssicherheit gewährleistet. Diese Tests gab es früher aber nur in anderer Form. Daher wird sich die Bundesregierung hüten ein Gesetz zu erlassen das keiner Klage standhalten würde. Daher kann sich eine neu-Besteuerung nur auf Fahrzeuge beziehen die nach einem Fahrzyklus getestet werden der in diesem Gesetz festgelegt ist. Und das kann sich nicht auf alle alten Fahrzyklen beziehen da keine Vergleichbarkeit gegeben ist.
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