Das ist schon so, wie du beschrieben hast: Der Gutachter ermittelt den Wert anhand der Marktlage, also anhand von Angeboten im Netz. So ermitteln auch Händler Fahrzeugpreise. Natürlich ist der Zustand zu berücksichtigen, das weiß aber der Gutachter. Man kann ihn ja mal auf kurz vorher durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen oder Besonderheiten hinweisen.
Die Wiederbeschaffungszeit hängt auch von der Häufigkeit des Fahrzeuges ab: Bei einem Massenfahrzeug geht sowas natürlich schneller als bei einem Oldtimer oder seltenen Fahrzeug (z.B. Alpina), die nur selten angeboten werden. Auch diese legt der Gutachter fest - diese kann natürlich von der Versicherung angezweifelt werden.
Allgemein gilt: Gutachter sind an feste Regeln gebunden, sonst verlieren sie ihre staatliche Zulassung. Deshalb wird niemand einen Wagen aus Gefälligkeit zu hoch einschätzen - die Versicherung hat Erfahrungswerte und würde ggf. ein Nachgutachten erstellen, in der Folge käme es zu einem langwierigen Rechtsstreit.
Zunächst gilt aber, dass du dir einen Anwalt und Gutachter suchen kannst. Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, zahlt diese in jedem Fall die gegnerische Versicherung.
Gruß
Mark
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