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BMW 7er, Modell E32 |
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19.07.2025, 12:46
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#1
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Styling 5 rules
Registriert seit: 04.09.2005
Ort: Nähe Hamburg
Fahrzeug: BMW 730i V8 (E32) EZ 7/94
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Zitat:
Zitat von Löwe
Hallo, hast Du schon neue Reifen? - Ich hatte das selbe Problem (auf der Hinterachse, Mischbereifung, vorne 235/45 R17)) und habe es mit der Hilfe von Michelin gelöst. Statt 265/40 R17 habe ich 255/40 R17 eingebaut. Von Michelin habe ich die entsprechende Bescheinigung erhalten.
Die Pilot Sport sind zudem ausgezeichnete Reifen. Wenn Du näheres wissen möchtes, schreibe einfach.
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Moin!
Was genau hast Du Dir von Michelin "bescheinigen" lassen?
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19.07.2025, 17:22
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#2
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LÖWE
Registriert seit: 17.06.2023
Ort: Rheinfelden
Fahrzeug: E32-730i (02.92)
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Mein E32 hat Felgen "Rad-Styling Nr. 14", vorne 8 J x 17 H" ET = 20, hinten 9 J x 17 H2 ET = 26. Für diese Felgen gibt es ein Teilegutachten vom TÜV aus dem Jahre 1997. Demnach müssen Reifen der Fabrikate Pirelli oder Michelin verwendet werden. Als Größe ist hinten 265/40 ZR 17 vorgeschrieben. Genau dieses Reifengröße gibt es nicht mehr.
Von Michelin (Produkttechnik) habe ich nun neben einem technischen Datenblatt zur Bereifung eine Bescheinigung zur Vorlage beim TÜV erhalten, mit der bestätigt wird, dass der Reifen 255/40ZR 17 XL mit dieser o.g. Felge den Anforderungen des BMW E32 gerecht wird und eingetragen werden kann. Das wurde beim TÜV akzepiert, bei der Zulassungsbehörde aber nicht eingetragen.
Schöne Grüße aus dem Dreiländereck, Peter
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21.07.2025, 09:30
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.08.2007
Ort: Auersthal
Fahrzeug: E32 750iA BJ 1992. E30 318i Cabrio BJ. 1991. Polestar 2 BJ 2023
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Ok, aber wie ist das dann bei einer Kontrolle durch die Polizei? Ohne Eintragung wird das doch problematisch, oder?
In Österreich ist das alles etwas anders, bei uns schaut der TÜV (Pickerl) nur bedingt auf solche Änderungen, bei einer Kontrolle durch die Polizei hilft das aktuelle Pickerl da auch nichts.
LG Mike
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Warum müssen wir immer über irgendwelchen Blödsinn plappern?
Damit wir uns wohlfühlen? [...] Man weiß immer, dass man jemand ganz besonderen
gefunden hat, wenn man einfach mal für'n Augenblick die Schnauze halten und
zusammen schweigen kann. -- Mia zu Vincent in "Pulp Fiction"
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21.07.2025, 13:26
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#4
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LÖWE
Registriert seit: 17.06.2023
Ort: Rheinfelden
Fahrzeug: E32-730i (02.92)
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Mit Polizeikontrollen habe ich nur sehr wenig Erfahrungen. Die fragen nach den Trinkgewohnheiten und wollen Verbandskasten und Warndreieck sehen. Nach der Reifengröße hat noch nie ein Polizist geschaut. Abgesehen davon ist ja alles technisch i.O., die Felgen sind zulässig und die Bereifung ist ebenfalls technisch i.O.
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21.07.2025, 11:26
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.08.2009
Ort: Saarbrücken
Fahrzeug: E30 325iC 04.88 E32 750i 10.89 E32 750iL 12.87 E32 750iL 09.88 E36 318TiA Compact 12.95 E61 525d Touring 04.2010
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Dieses Markenbezogene eintragen gibt es doch gar nicht mehr.
Meinem TÜV Prüfer ist es egal welcher Reifenhersteller in den Papieren drin steht.
Die Größe muss passen, mehr nicht.
Zitat:
Zitat von Löwe
Mein E32 hat Felgen "Rad-Styling Nr. 14", vorne 8 J x 17 H" ET = 20, hinten 9 J x 17 H2 ET = 26. Für diese Felgen gibt es ein Teilegutachten vom TÜV aus dem Jahre 1997. Demnach müssen Reifen der Fabrikate Pirelli oder Michelin verwendet werden. Als Größe ist hinten 265/40 ZR 17 vorgeschrieben. Genau dieses Reifengröße gibt es nicht mehr.
Von Michelin (Produkttechnik) habe ich nun neben einem technischen Datenblatt zur Bereifung eine Bescheinigung zur Vorlage beim TÜV erhalten, mit der bestätigt wird, dass der Reifen 255/40ZR 17 XL mit dieser o.g. Felge den Anforderungen des BMW E32 gerecht wird und eingetragen werden kann. Das wurde beim TÜV akzepiert, bei der Zulassungsbehörde aber nicht eingetragen.
Schöne Grüße aus dem Dreiländereck, Peter
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''Rear wheel drive for ever''
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