


BMW 7er, Modell E32 |
 |
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
|
26.01.2012, 18:49
|
#1
|
State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Zitat:
Zitat von Chioliny
Die Versicherung hat das Recht einen eigenen Gutachter zu schicken.
|
Das ist klar...
Zitat:
Zitat von Chioliny
Wenn du einen eigenen Gutachter beauftragst ohne dies mit der Versicherung abzustimmen müssen sie diesen nicht zahlen.
|
... aber das verstehe ich nicht: Ich habe noch nie eine Versicherung um Erlaubnis fragen müssen, einen Gutachter einzuschalten, wenn ich keine Schuld am Unfall hatte. Wie meinst Du also diesen Satz?
PS: Ich hatte die Frage so ähnlich gestern schon gestellt, aber dann gab es ja den Datenbank-Crash und die Daten von gestern sind weitgehend weg.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
|
|
|
24.01.2012, 20:56
|
#2
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: CLK 230 Compressor LPG powered by Erich M.
|
Zitat:
Zitat von BMW-E32-730i
Ich für zu  und ließ einen Kostenvoranschlag machen.
Der Nettobetrag beläuft sich auf ca. 900€ diesen reichte ich der Versicherung ein incl. genauer Bebilderung. Ich wollte mir auch nur den Nettobetrag auszahlen lassen und alles selber richten.
|
Zitat:
Zitat von BMW-E32-730i
Mir geht es auch nicht darum möglichst viel Kohle raus zu schlagen.
Bloß wenn es um Sachen wie Wiederbeschaffungs- und Restwert geht will ich nicht undbedingt einen Gutachter haben der für die gegenerische Versicherung arbeitet.
|
Das eine Zitat widerspricht aus meiner Sicht dem Anderen 
__________________
Es ist eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs.
|
|
|
24.01.2012, 21:09
|
#3
|
Schaltgetriebefetischist
Registriert seit: 09.04.2011
Ort: Mitterharthausen bei Straubing
Fahrzeug: E32-730i R6 M30 Schalter (03.89)
|
Was hat das den mit wiedersprechen zu tun.
Ich bin gelernter KFZ-Mechaniker und mein Bruder Lackierer deshalb will ich mir den Schaden auch ausbezahlen lassen.(Was mein gutes
Recht ist) Das bedeutet nicht das ich den Schaden nicht richten werde. Wenn mein Bruder und ich das selber machen entstehen uns ja auch Kosten und es braucht Zeit .
Das ich mir die Lohnkosten für die Arbeit spare ist richtig.
LG
Dennis
|
|
|
24.01.2012, 21:22
|
#4
|
Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
|
Wie oft gehst Du denn sonst in die BMW NL um an diesem Wagen etwas reparieren zu lassen?
Also abseits von einem KV den man gerade mal braucht?
Ich denke darauf bezog sich der Text oben von wegen "Wiederspruch"
|
|
|
24.01.2012, 21:37
|
#5
|
Schaltgetriebefetischist
Registriert seit: 09.04.2011
Ort: Mitterharthausen bei Straubing
Fahrzeug: E32-730i R6 M30 Schalter (03.89)
|
Wie gesagt da ich Kfz-Mechaniker bin habe ich noch nie irgendein Auto in die Werkstatt gebracht.
Was wiederum nicht heisst das ich kein Kunde bei  bin (Ersatzteile).
Ich meinte damit das ich nicht zu irgendeiner befreundeten Hinterhofwerkstatt
gefahren bin und gesagt hab erstell mir doch mal bitte einen schönen Kostenvoranschlag damit ich viel Geld raus schlagen kann. Sondern ich bin zu  weil die genau wissen was die beschädigten Teile kosten und wie hoch der Arbeitsaufwand bei diesem Fahrzeug ist.
|
|
|
24.01.2012, 22:45
|
#6
|
Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
|
Lass Dich doch nicht bekloppt machen hier. Was soll das?
Dir ist unverschuldet ein Schaden entstanden, Deinen Ersatzanspruch stellt ein Sachverständiger fest, Dein Anwalt setzt ihn durch und fertsch.
Du willst ja niemanden beklauen, betuppen oder ungerechtfertigt Vorteil nehmen. Und schon garnicht ist Dein Hobby Dich mit einer Versicherung herumzuschlagen die nix besseres zu tun hat als vorgenanntes mit Dir zu betreiben.
Wenn die bekloppte Versicherung rumzickt dann kann sie haben was sie will, da würde ich mich in keiner Weise einschüchtern lassen - denn das hat Methode.
|
|
|
24.01.2012, 23:53
|
#7
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
|
Wenn Du an dem Schaden nicht Verdienen möchtest,stell das KFZ in eine BMW Werkstatt zum Reparieren.Dort kann der Sachverständige von der gegen Versicherung hinfahren den Schaden aufnehmen.Die Werkstatt sagt ihm dann schon was Sache ist.So schlecht sieht Dein e32 nicht aus,das die Dich mit paar Euro abspeisen können.
|
|
|
25.01.2012, 00:51
|
#8
|
V8 Connaisseur
Premium Mitglied
Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
|
Ich denke,
da Du nicht Schuld hast, können die Freunde nicht verlangen, einen eigenen Gutachter zu schicken.
Wohl ist die Vorgehensweise so:
1. Kostenvoranschlag
2. wenn das nicht reicht, dann forderst Du von der Versicherung eine Kostenübernahmeerklärung für ein eigentlich vermeidbares Gutachten bei dem verhältnismäßig geringen Schadenswert.
3. Dann Gutachten erstellen, keinen von der Gegenseite ans Auto lassen
4. Sollte die Gegenseite nicht mit dem Gutachjten einverstanden sein, erst dann steht denen meines Erachtens zu, das Fahrzeug zu besichtigen.
Es ist ja ein vereidigter Sachverständigter, dabei geht man aus, dass der seine Arbeit korrekt und vertretbar durchführt. Das anzuzweifeln, da muss er entweder einen offensichtlichen Fehler gemacht haben, oder die Versicherung ist ziemlich dumm, nochmals Kosten zu verursachen.
Ich denke die rühren sich, weil das Fahrzeug ein hohes Alter hat und denen Anhaltspunkte für den Wiederbeschaffungs- und Restwert fehlt. Sonst hätten die wohl sofort reguliert, dass der Geschädigte nicht auf die Idee kommt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder doch ein Gutachten zu beauftragen. Zumal so ein Gutachten fast die Hälfte des Schadenswertes kostet.
Ich empfehle Dir aber folgendes dringend: Nimm Dir einen Rechtsanwalt, ein Verkehrsunfall ist eine so außertägliche Sache, dass Dir das Recht zusteht, einen Anwalt zu nehmen und da Du unschuldig bist, muß die gegnerische Versicherung auch die Kosten dafür übernehmen. Machst Du das nicht, unterlaufen Dir Fehler - zwangsläufig. Dir stehen auch noch ein paar Kostenpauschalen zu, die kennt nur ein RA - Du jedenfalls nicht.
Auf alle Fälle würdest Du einen dicken Fehler machen NICHT einen Anwalt bei der klaren Sachlage zu nehmen!
Viele Grüße
Harry
Geändert von DVD-Rookie (25.01.2012 um 01:00 Uhr).
|
|
|
25.01.2012, 06:43
|
#9
|
Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
|
Zitat:
Zitat von boxerheinz
stell das KFZ in eine BMW Werkstatt zum Reparieren.
|
Da wär ich aber mit nem E32 sehr vorsichtig. Ruckzuck liegt das Ding aufm Schrottplatz und du bekommst von der Versicherung den Restwert
Man kann natürlich nicht "jeden" Schaden einfach so reparieren lassen, das sollte wohl klar sein. Muss immer im Verhältnis zum Auto (130% Regel) stehen.
In diesem Fall hier sollte das aber mit 900€ noch so passen.
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Hybrid-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Ähnliche Themen
|
Thema |
Autor |
Forum |
Antworten |
Letzter Beitrag |
Kfz-Versicherung
|
krake#23 |
BMW 7er, Modell E38 |
35 |
06.01.2006 23:21 |
Parkschaden / Delle
|
sevener |
Autos allgemein |
10 |
16.03.2005 09:33 |
|