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31.03.2015, 14:10
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#1
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Ex M60-powerd by LPG
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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ich sehe das mittlerweile so, dass die Aussagen in der ABE eben aus einer Zeit stammen, in der ma nur diese eine Art verbaut hat.
Beispiel die Chrysler/Daimler Vorgaben, dass beide Arten erlaubt sind.
Warum? Ganz einfach, normal sind die Gummiventile drin. Ersetzt man die durch die Reifendrucksensoren, sind es plötzlich Metallventile, weil es die Sensoren in Verbindung mit dem Ventil nur so gibt und die müssen eingeschraubt werden.
Soll aber meinerseits jetzt nicht zu einer Diskussion führen.
Das nehmen, was in der ABE drinsteht und gut ist.
Mit Sicherheit und Tempo hat das m. M. nichts zu tun.
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31.03.2015, 14:21
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#2
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von SALZPUCKEL
ich sehe das mittlerweile so, dass die Aussagen in der ABE eben aus einer Zeit stammen, in der ma nur diese eine Art verbaut hat.
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Die DIN für Metallventile ist aber genau "eine (zwei) Ziffer(n) älter" als die für Gummi. Sie datiert aus 1979.
Olli
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31.03.2015, 14:43
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#3
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Ex M60-powerd by LPG
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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Vielleicht hatte ma nja damals die Befürchtung, dass die Gummiventile wegfliegen könnten
Aber eine andere Sache in Verbindung mit Metalventilen und den Reifendrucksensoren: Bei vielen Ventilen gammelt im Winter durch Salzwasser wohl das Käppchen fest und läßt sich ohne Zerstörung nicht mehr entfernen (ist mir auch schon am BMW ohne RDS passiert).
Bei den RDS sind zudem auch noch ganze Ventile abgebrochen, zum Glück nur in der Waschstrasse. Ist kein Einzelfall (und auch nicht nur bei DC), scheint wohl u. a. am Hersteller der RDS Systeme zu liegen.
Bin ich froh, dass ich Gummiventile drin hab 
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31.03.2015, 17:05
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Ich hab bis jetzt in allen Alufelgen Metallventile gefahren und nie Ärger mit dem TÜV gehabt.
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01.04.2015, 06:20
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#5
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Handschalter
Registriert seit: 14.05.2013
Ort: Zwickau
Fahrzeug: E32-730i(V8) - Bj. 02/92; E34-525i(M20) - Bj. 01/90
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Was dem Prüfer bei einer HU nicht auffällt und was zulässig ist, sind ja 2 Paar Schuhe. Was sagt man denn, wenn nach einen Unfall mit Personenschaden die Frage aufkommt, warum man sicherheitsrelevante Sachen am Fahrzeug verbaut die so nicht freigegeben sind. Wenn da jetzt nur Gummiventile freigegeben sind, da kommen auch nur welche für mich rein.
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01.04.2015, 18:39
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Wer sagt denn das Metallventile nicht freigegeben sind ?
Nur weil es bei BMW keine zu kaufen gibt ?
Hab im Netz nichts gefunden was diese verbieten würde.
Glaube auch kaum das irgend jemand Terror macht bei einem Unfall wegen anderer Ventile.
Das ist jetzt ein bischen weit hergeholt 
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01.04.2015, 19:28
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#7
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Ex M60-powerd by LPG
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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weil es vielleicht in der ABE so drinsteht?
Habe ich doch anfangs schon geschrieben:
In der ABE 41016 für Sonderräder sind Gummiventile vorgeschrieben
Für die Styling 5 Felgen habe ich jetzt in URK (ist Bestandteil vom TIS) folgendes gefunden:
Felge:
ABE-Nr. : E296, N. IV., E296/1,
KBA 41488, KBA 41490, KBA 41648
Herstellerbescheinigung: Nr. 160
In der UK1-01 sogar expliziet als Anlage so geschrieben
@Olitschka:
machen kann man vieles, was nicht erlaubt ist. Man sollte aber auch daran denken, wenn man schon Ratschläge gibt, dass hier auch Leute lesen, welche keine Ahnung haben. Und ob das bei einem Unfall relevant war, entscheidest ja leider nicht du, sondern im Extremfall der Staatsanwalt. Aber ich kann ja dann gerne an dich weiterleiten...
Geändert von SALZPUCKEL (01.04.2015 um 19:41 Uhr).
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