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BMW 7er, Modell E32
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Alt 31.03.2015, 14:10   #1
SALZPUCKEL
Ex M60-powerd by LPG
 
Benutzerbild von SALZPUCKEL
 
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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ich sehe das mittlerweile so, dass die Aussagen in der ABE eben aus einer Zeit stammen, in der ma nur diese eine Art verbaut hat.
Beispiel die Chrysler/Daimler Vorgaben, dass beide Arten erlaubt sind.
Warum? Ganz einfach, normal sind die Gummiventile drin. Ersetzt man die durch die Reifendrucksensoren, sind es plötzlich Metallventile, weil es die Sensoren in Verbindung mit dem Ventil nur so gibt und die müssen eingeschraubt werden.

Soll aber meinerseits jetzt nicht zu einer Diskussion führen.
Das nehmen, was in der ABE drinsteht und gut ist.
Mit Sicherheit und Tempo hat das m. M. nichts zu tun.
__________________
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Alt 31.03.2015, 14:21   #2
Olli
fährt wieder 7er
 
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Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von SALZPUCKEL Beitrag anzeigen
ich sehe das mittlerweile so, dass die Aussagen in der ABE eben aus einer Zeit stammen, in der ma nur diese eine Art verbaut hat.
Die DIN für Metallventile ist aber genau "eine (zwei) Ziffer(n) älter" als die für Gummi. Sie datiert aus 1979.

Olli
Olli ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2015, 14:43   #3
SALZPUCKEL
Ex M60-powerd by LPG
 
Benutzerbild von SALZPUCKEL
 
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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Vielleicht hatte ma nja damals die Befürchtung, dass die Gummiventile wegfliegen könnten

Aber eine andere Sache in Verbindung mit Metalventilen und den Reifendrucksensoren: Bei vielen Ventilen gammelt im Winter durch Salzwasser wohl das Käppchen fest und läßt sich ohne Zerstörung nicht mehr entfernen (ist mir auch schon am BMW ohne RDS passiert).
Bei den RDS sind zudem auch noch ganze Ventile abgebrochen, zum Glück nur in der Waschstrasse. Ist kein Einzelfall (und auch nicht nur bei DC), scheint wohl u. a. am Hersteller der RDS Systeme zu liegen.

Bin ich froh, dass ich Gummiventile drin hab
SALZPUCKEL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2015, 17:05   #4
Olitschka
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Ich hab bis jetzt in allen Alufelgen Metallventile gefahren und nie Ärger mit dem TÜV gehabt.
Olitschka ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2015, 06:20   #5
K-H Grabowski
Handschalter
 
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Registriert seit: 14.05.2013
Ort: Zwickau
Fahrzeug: E32-730i(V8) - Bj. 02/92; E34-525i(M20) - Bj. 01/90
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Was dem Prüfer bei einer HU nicht auffällt und was zulässig ist, sind ja 2 Paar Schuhe. Was sagt man denn, wenn nach einen Unfall mit Personenschaden die Frage aufkommt, warum man sicherheitsrelevante Sachen am Fahrzeug verbaut die so nicht freigegeben sind. Wenn da jetzt nur Gummiventile freigegeben sind, da kommen auch nur welche für mich rein.
K-H Grabowski ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2015, 18:39   #6
Olitschka
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Olitschka
 
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Wer sagt denn das Metallventile nicht freigegeben sind ?
Nur weil es bei BMW keine zu kaufen gibt ?
Hab im Netz nichts gefunden was diese verbieten würde.
Glaube auch kaum das irgend jemand Terror macht bei einem Unfall wegen anderer Ventile.
Das ist jetzt ein bischen weit hergeholt
Olitschka ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2015, 19:28   #7
SALZPUCKEL
Ex M60-powerd by LPG
 
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weil es vielleicht in der ABE so drinsteht?
Habe ich doch anfangs schon geschrieben:
In der ABE 41016 für Sonderräder sind Gummiventile vorgeschrieben

Für die Styling 5 Felgen habe ich jetzt in URK (ist Bestandteil vom TIS) folgendes gefunden:
Felge:
ABE-Nr. : E296, N. IV., E296/1,
KBA 41488, KBA 41490, KBA 41648

Herstellerbescheinigung: Nr. 160
In der UK1-01 sogar expliziet als Anlage so geschrieben

@Olitschka:
machen kann man vieles, was nicht erlaubt ist. Man sollte aber auch daran denken, wenn man schon Ratschläge gibt, dass hier auch Leute lesen, welche keine Ahnung haben. Und ob das bei einem Unfall relevant war, entscheidest ja leider nicht du, sondern im Extremfall der Staatsanwalt. Aber ich kann ja dann gerne an dich weiterleiten...
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf UK1_B160.PDF (82,8 KB, 6x aufgerufen)
Dateityp: pdf UK1_01.PDF (1,35 MB, 2x aufgerufen)

Geändert von SALZPUCKEL (01.04.2015 um 19:41 Uhr).
SALZPUCKEL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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