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26.08.2013, 20:52
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#1
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Gast
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Zitat:
Zitat von Markus525iT
Sofern der E32 Niveau hat - keine ALWR (ob und wie es mit der heutigen Eintragung ausschaut weiß ich nicht=
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Falsch. Bei einer Nachrüstung unerheblich, da er dann eine aLWR haben MUSS.
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26.08.2013, 21:00
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
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Hallo,
eine Niveauregulierung ist eine Form der automatischen Leuchtweitenregulierung.
Lies dir das zitierte Werk nochmal genau durch, nirgends ist erfordert, ob eine elektrische, hydraulische oder pneumatische Leuchtweitenregulierung nötig ist und es sind auch keine Mindestreaktionszeiten vermerkt.
Dass das Thema trotzdem immer wieder Probleme verursacht und man auf schlecht geschulte Prüfer trifft ist aber richtig.
Und dass der TE warscheinlich auch lieber eine von Hella erhältliche, moderne elektrische aLWR mit Ultraschallsensoren verbaut, als auf Niveauregulierung umzurüsten ist auch klar, aber ändert nichts an diesem schwer auszutreibenden Fehlglauben, eine Niveauregulierung wäre nicht "genug" oder "gut genug".
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26.08.2013, 21:07
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#3
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Gast
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Deswegen ist eine NACHRÜSTUNG bei Fahrzeugen mit Niveauregulierung auch nicht möglich.
Kannst Du nachlesen in den gängigen ECE-Regelungen, hier ECE-R 48. Und natürlich in den gängigen Kommentaren.
Das ist daher kein
Zitat:
schwer auszutreibenden Fehlglauben
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sondern geltendes Recht.
Wenn man davon keine Ahnung hat sollte man keine schlauen Tipps geben.
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26.08.2013, 21:17
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
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Zitat:
Zitat von John McClane
Deswegen ist eine NACHRÜSTUNG bei Fahrzeugen mit Niveauregulierung auch nicht möglich.
Kannst Du nachlesen in den gängigen ECE-Regelungen, hier ECE-R 48. Und natürlich in den gängigen Kommentaren.
Das ist daher kein sondern geltendes Recht.
Wenn man davon keine Ahnung hat sollte man keine schlauen Tipps geben.
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Genau deshalb meinte ich ja solltest du das posten von deinen Äußerungen bitte unterlassen, wenn du sie nicht genau belegen kannst.
Zitiere bitte mal genau den Absatz dieser Regelung, welcher die Niveauregulierung ausschliesst.
Und ja genau, wie Markus schreibt. Genau die Wissenschaftliche Arbeit von Stefano, welcher selbst im Bereich Homologation arbeitet meine ich.
Diesen Irrglauben mit der Niveauregulierung hat er damals sogar mir selbst ausgetrieben !! 
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26.08.2013, 21:08
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#5
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Neues Mitglied
Registriert seit: 22.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-735iL (05.91)
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Zitat:
Zitat von ratbaron
Und dass der TE warscheinlich auch lieber eine von Hella erhältliche, moderne elektrische aLWR mit Ultraschallsensoren verbaut, als auf Niveauregulierung umzurüsten ist auch klar
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Am liebsten wäre mir ja eine Umrüstung auf die Leuchtweitenregulierung mit der der Wagen 1991 das Werk verlassen hätte, wenn er bis auf Xenon so bestellt worden wäre wie er wurde. Und das ist ja die ALWR mit den Sensoren an den Achsen.
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26.08.2013, 21:19
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
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Zitat:
Zitat von DoubleK
Am liebsten wäre mir ja eine Umrüstung auf die Leuchtweitenregulierung mit der der Wagen 1991 das Werk verlassen hätte, wenn er bis auf Xenon so bestellt worden wäre wie er wurde. Und das ist ja die ALWR mit den Sensoren an den Achsen.
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Gab es nie ab Werk. Gab nur Niveauregulierung oder elektrische Leuchtweitenregulierung (manuell per Drehknopf).
Und die entspricht den Anforderungen eine AUTOMATISCHEN Leuchtweitenregulierung leider nicht.
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26.08.2013, 21:25
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#7
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von ratbaron
Gab es nie ab Werk. Gab nur Niveauregulierung oder elektrische Leuchtweitenregulierung (manuell per Drehknopf).
Und die entspricht den Anforderungen eine AUTOMATISCHEN Leuchtweitenregulierung leider nicht.
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Es gab aber ein System "ähnlich einer aLWR", welches auch am Stabi hängt.
Gruß
Markus
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26.08.2013, 21:11
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#8
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von John McClane
Falsch. Bei einer Nachrüstung unerheblich, da er dann eine aLWR haben MUSS.
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Auch nicht richtig!
Lese dir mal im E34 Forum die hoch-informativen Beiträge von JohnMastrovolta durch.
Wenn jemand Ahnung von der Materie Eintragung hat - dann er.
Grob skizziert: Xenon muss bestimmte Grenzwerte einhalten, was den Lichtkegel angeht. Dies wird (seiner doch fundierten) Meinung nach durch die Niveau erreicht und erfordert keine aLWR.
Es gibt auch genug Fahrzeuge (vornehmlich LKW und Busse), die Xenon aber keine aLWR besitzen.
Wie gesagt das geht und ist durchaus legal - wird aber offensichtlich von den wenigstens so akzeptiert.
Gruß
Markus
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26.08.2013, 21:13
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#9
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Gast
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Nicht bei einer Nachrüstung. Wenn damals ab Werk ja, bei einer Nachrüstung reicht eine Niveauregulierung nicht aus.
Ihr seid alt genug, wenn jemand meint, er müsse das trotzdem machen, bitte  .
Ahnung von der Materie hab ich mehr als dem Verkehrsteilnehmer lieb ist...
Zitat:
Es gibt auch genug Fahrzeuge (vornehmlich LKW und Busse), die Xenon aber keine aLWR besitzen.
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Komisch, das Gesetz sieht hier keine Ausnahme vor.
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26.08.2013, 21:14
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#10
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Vor allem ist das preislich einigermassen irrwitzig - man kann schon fast besser einen mit (Serien-) Xenon suchen.
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