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		|  06.03.2013, 19:07 | #11 |  
	| Moderator 
				 
				Registriert seit: 22.07.2006 
				
Ort: Ruhrgebiet 
Fahrzeug: S50B32
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von flerchen  macht dein TÜV die Motorhaube auf...   |  Meiner. Wenn ich mit dem Fuffi komme: "Mach ma die Haube auf" - "Nööö...watt willste denn da sehen?" "Nu mach schon" *klack* "Aaaah watt ein Motörken!"    
Und ob da jetzt mal grad die Sicherung von dem GAT durchgebrannt ist oder nicht hat ihn noch nie interessiert. |  
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		|  06.03.2013, 19:14 | #12 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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 Den TÜV interresiert das Ding überhaupt nicht.Bei der ASU ist der Motor warm und der Kaltlaufregler wirkungslos.
 In meinem ehemaligen E30 hingen die Schläuche davon so im Motorraum rum und nicht ein TÜVler hat was gesagt.
 Ich war 3x damit bei denen.
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		|  06.03.2013, 19:37 | #13 |  
	| Allround Dilettant 
				 
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Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von flerchen  Wieso Thies macht dein TÜV die Motorhaube auf...    |  Hy Heiko, 
also bei mir wird die Haube bei TÜV immer geöffnet, oder machen die bei euch die AU nach Geruch  . Na und da sollte der KLR schon eingebaut sein, ob er nun funktioniert oder nicht!!!
				__________________Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
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		|  06.03.2013, 22:11 | #14 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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Fahrzeug: 06/92 750iL, 10/03 760i, 09/06 X5 3.0D, 19er VW T6
				
				
				
				
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 Waaasss AU am Geruch    und dann stirbt der Prüfer an Lungenkrebs ne ne so schlau sind die auch schon    die machen das natürlich im vorbeigehen... den Rest im Büro bei Kaffee und Kuchen    
Gruß 
Heiko |  
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		|  07.03.2013, 00:23 | #15 |  
	| Mit links Bremser 
				 
				Registriert seit: 14.07.2007 
				
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Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Setech  Wenn jemand rückrüstet ist das doch keine Steuerhinzerziehung. . |  Rückrüsten und wechsel in eine schlechtere Schadstoffklasse geht nicht (H- Zul lassen wir mal weg) 
In dem Moment wo die Kiste zugelassen ist und ohne KLR läuft ist es Steuerhinterziehung - ob das Ding nu was bring oder nicht sei dahingestellt. 
Mir ist schon klar das das bei keiner Au auffällt ( es sei denn der Prüfer macht die eigentlich nötige, sorgfältige Sichtprüfung der schadstoffrelevanten Komponenten....) 
Doch lassen wir das - hier kommen ja regelmäßig unzulässige Dinge auf den Tisch und werden toleriert.  
				__________________Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?  
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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		|  07.03.2013, 09:26 | #16 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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Fahrzeug: AUDI RS6 + 87er B12 Klon
				
				
				
				
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 Und wie sieht es aus,wenn die Anlage/ein Bauteil Defekt ist und es den Hersteller nicht mehr gibt?Alex
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		|  07.03.2013, 11:44 | #17 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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 @Chevyman du bist doch Profi, wie handhabst du das denn z.B. bei einer Gasumrüstung. Lässt du den KLR komplett drinnen ? Ist das dann nicht noch eine zusätzliche Fehlerquelle ? |  
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		|  07.03.2013, 12:27 | #18 |  
	| der gern selber schraubt Premium Mitglied 
				 
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	Zitat: 
	
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					Zitat von 17er Schlüssel  Und wie sieht es aus,wenn die Anlage/ein Bauteil Defekt ist und es den Hersteller nicht mehr gibt?Alex
 |  DAS ist eine interessante Frage. Eigentlich darf sich das Abgasverhalten eines Fahrzeuges nicht verschlechtern - so mein laienhafter Wissensstand. Demnach dürften nachgerüstete KLRs nicht ausgebaut werden denn das Abgasverhalten würde schlechter. GAT gibt es nicht mehr, KLR verreckt, kein Ersatz verfügbar, wat nu?
 
Meine Erfahrungen zum KLR am M70:  
Die von GAT mitgelieferten Schläuche glänzten bei mir nach 2 Jahren durch grobe Porösität => Nebenluft (ob's schon so schlimm war weiß ich nicht) 
Durch die Verschlauchung wird eine Verbindung zwischen den beiden Saugrohren hergestellt die so nicht vorgesehen ist. Synchronisieren sich die Drosselklappen noch sauber? Ist das ggf. der Grund für das viel besprochene Leerlaufschütteln? 
Mein 750i schaltet bei kaltem Motor (und somit aktivem KLR) deutlich spürbarer als vor Einbau des KLR - kennt das noch jemand?
 
Ich habe da mal so Stimmen (auch von offiziellen Prüfleuten) vernommen, daß deren persönliche Meinung ebenfalls dahin geht, daß das mit den KLRs ein riesen Unfug ist aber sie müssen halt da sein um den Vorschriften Genüge zu tun. Und ganz bestimmt werden dadurch die Abgase viel, viel sauberer im Kaltlauf bzw. die Kats werden ganz viel schneller warm und machen daher früher sauber, klar doch und weil wir mit den Dingern so sauber sind und die Umwelt nicht so stark belasten belohnt uns der Staat mit günstigeren Steuern und weil dem Staat die Umwelt so wichtig ist, ist die schärfste Bestrafung bei ausgebautem KLR nicht eine wegen Umweltbelastung sondern wegen Steuerhinterziehung. Ja ja, man könnte noch länger diesen Gedanken weiter entwickeln aber wozu? 
Wir sind doch alle ganz sauber, haben wunderbar korrekt die KLRs eingebaut, angeschlossen, etc. und irgendwelche Testfahrten ohne werden natürlich nur mit abgemeldeten Fahrzeugen auf abgesperrtem Testgelände (oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) vorgenommen. Oder gibt es hier etwa jemanden der das anders macht / machen würde???      
Gruß 
Ralph |  
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		|  07.03.2013, 18:19 | #19 |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Chevyman  Rückrüsten und wechsel in eine schlechtere Schadstoffklasse geht nicht (H- Zul lassen wir mal weg) |  Das ist kein Problem. Du baust das Teil aus fährst zum TÜV. Der schlüsselt wieder in die alte Stufe und nach dem Besuch der Zuslassungsstelle geht alles seinen behördlichen Gang. Der TÜV möchte 56€ dafür. Preis Stand heute.  
 
Es ist also absoluter Blödsinn dass Rückrüsten nicht geht. Alles was man zusätzlich eingebaut und eingetragen hat kann man auch wieder austragen. Man kann also jederzeit den Auslieferungszustand wieder herstellen. Das macht ja auch Sinn. Technisch ist die Eintragung eines KLR nichts anders als eine andere Felge, Reifen, Lenkrad etc. 
 
Was nicht geht ist eine Änderung die mit der Betriebserlaubnis mit der der Wagen geliefert worden ist. Es ist also nicht möglich einen Airbag auszubauen und das einzutragen, wenn er ab Werk mit dem Luftsack geliefert worden ist. Es spielt keine Rolle ob es auch Fahrzeuge ohne Airbag gegeben hat. Man kann aber jederzeit einen Airbag Rückrüsten, wenn er nachgerüstet worden ist, es ist dann einer Herstellung des originalen Zustands.
				__________________"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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		|  07.03.2013, 20:17 | #20 |  
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 Er meinte wahrscheinlich in Katfahrzeuge,katlose Motoren einbauen und diese eintragen lassen.Das geht legal deffinitiv nicht.
 Alex
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