Hallo,
@Opelkiller:
Wenn mich nicht alles täuscht, ist es so, dass man sofern du wirklich als Angestellter in dem Betrieb deiner Frau tätig bist (also Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach §19 EStG hast), den 7er, welcher einen geldwerten Vorteil darstellt, nach der 1% Methode versteuern musst.
Das ganze bezieht sich auf den Bruttolistenpreis inklusiver aller Sonderausstattungen für dein Fahrzeug. Der Betrag muss deinem Einkommen hinzugerechnet werden (1% des BLNP, jeden Monat), ist somit lohnsteuerpflichtig und am Ende auch einkommensteuerpflichtig. Dem ganzen stehen natürlich die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte als Werbungskosten gegenüber. Sprich auf alle Fälle deinen Steuerberater an. Vielleicht habe ich auch was falsch verstanden... Aber eigentlich müssten die Rep.kosten etc. normal Betriebsausgaben darstellen, ebenso Tankbelege etc.. Vielleicht meintest du das mit 100% Betriebsausgaben... Bloß den geldwerten Vorteil hat man hier wohl vergessen. Entweder ich bin auf dem Holzweg oder dein Steuerberater hat da richtig kräftig was vermurkst. Und falls du keinen hast, ich würde mir einen suchen
Gruß,
Muffinman