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BMW 7er, Modell E32 |
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18.07.2007, 12:00
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#11
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Normal ist, wie ich bin!
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
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Zitat:
Zitat von Spongebob7er
Bedenkt ich habe nur Brief, sonst nichts
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Der TÜV braucht auch nicht mehr. Um legal dorthin zu kommen, wirst du aber vermutlich eine Kurzzeitzulassung (ehemals rote Nummer) brauchen. Möglicherweise verweigert der TÜV auch die Abnahme, wenn der Wagen nicht zugelassen ist - am Besten dort nachfragen. Mit den Kurzzeitkennzeichen kannst du nach der Abnahme dann auch gleich durch zum Straßenverkehrsamt.
Also: - Zur Versicherung, zwei Doppelkarten holen (eine für das Kurzzeitkennzeichen, eine für die reguläre Zulassung)
- Zum Straßenverkehrsamt, Kurzzeitkennzeichen holen
- Zum Auto, Kennzeichen anbringen
- Vorführung beim TÜV
- Zum Straßenverkehrsamt und Wagen regulär zulassen
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Tüssi, Andreas
Nomaal is dat nich ...
Alt genug, um es besser zu wissen. Aber jung genug, um es trotzdem zu tun!
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