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Modell E65/E66 | 
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			27.01.2010, 14:01
			
			
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			#11
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 16.01.2010 
				
Ort: Wien 
Fahrzeug: F01-730d 2010
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  spohl
					 
				 
				Was sagt denn der Händler dazu dass er dir ein mangelbehaftetes Fahrzeug verkauft hat? 
			
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 Er will davon nicht gewust haben das er soviel öl verliert.  
		
		
		
		
		
		
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			27.01.2010, 14:22
			
			
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			#12
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 17.03.2009 
				
Ort: Weserbergland 
Fahrzeug: 745i  Bj 12/01 Prins LPG
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Anes
					 
				 
				Es gibt schon garantie aber auf kaufertrag hat er geschrieben keine gewerleistung keine garantie. 
			
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 In Deutschland ist es ist so ein Zusatz nicht wirksam wenn man als Privatmann bei einem Händler kauft. Ist das in Ö anders? 
 
Schnellstarter  
		
		
		
		
		
		
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			27.01.2010, 14:31
			
			
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			#13
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 16.01.2010 
				
Ort: Wien 
Fahrzeug: F01-730d 2010
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Schnellstarter
					 
				 
				In Deutschland ist es ist so ein Zusatz nicht wirksam wenn man als Privatmann bei einem Händler kauft. Ist das in Ö anders?  
 
Schnellstarter 
			
		 | 
	 
	 
 Ich habe dich leider nicht ganz verstanden.
 
Wenn du meinst ob in österreich wirksam ist das er das dazu geschrieben hat keine gewerleistung keine garantie. 
Das weis ich leider nicht muss ich mich erste erkündigen.  
		
		
		
		
		
		
		
			
				  
				
					
						Geändert von Anes (27.01.2010 um 14:40 Uhr).
					
					
				
			
		
		
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			27.01.2010, 17:09
			
			
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			#14
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 flotter dreier ;-) 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 19.02.2009 
				
Ort:  
Fahrzeug: MB E400
				
				
				
				
				      
			 
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		also in deutschland kann er reinschreiben 
 
"keine garantie und keine gewährleistung"  
 
aber wenn du als privat kaufst und nicht über das geschäft dann ist dieser satz unwirksam...  
 
gibts auch genug gerichtsurteile die das belegen. denn die gesetzlich bestimmte gewährleistung lässt sich nicht ausschliessen. 
 
 
mfg eco 
		
		
		
		
		
		
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			27.01.2010, 17:15
			
			
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			#15
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Senior- Moderator 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 25.03.2004 
				
Ort: Braunau/Inn 
Fahrzeug: 911 992
				
				
				
				
				      
			 
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		selbiges gilt natürlich auch in Österreich... also wenn du das Fahrzeug als Privatperson gekauft hast, kann der VK reinschreiben in den Kaufvertrag was er will und du kannst es mit ruhigem Gewissen unterschreiben.    
		
		
		
		
		
			
		
		
		
		
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			27.01.2010, 18:50
			
			
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			#16
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 16.01.2010 
				
Ort: Wien 
Fahrzeug: F01-730d 2010
				
				
				
				
				      
			 
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		Ja ich habe es als privat person gekauft und unterschrieben. Auf KV habe ich sein Firmen Stempel und sein unterschrieft. 
Vor dem kauf war ich beim bmw um zu sehen ob alles in ordnung serviciert wurde und die haben mir das bestätigt das wagen bis 181000 genau beim denzel serviciert wurde ausdruck von habe ich auch bekommen. was kann ich am besten machen fals der sich weiger das wagen zurück zu nehmen Anwalt oder ????? 
 
 
MFG 
		
		
		
		
		
		
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			27.01.2010, 19:02
			
			
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			#17
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Stauanführer 
			Premium Mitglied 
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 14.02.2007 
				
Ort: Bochum 
Fahrzeug: E65-750i (08.06)/ F21 116i (06.13)
				
				
				
				
				      
			 
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		Hola, 
zurück nehmen?? 
So einfach geht das nun auch wieder nicht, aber er sollte das Fahrzeug zumindest reparieren!! 
		
		
		
		
		
		
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			27.01.2010, 19:14
			
			
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			#18
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 16.01.2010 
				
Ort: Wien 
Fahrzeug: F01-730d 2010
				
				
				
				
				      
			 
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		Das wäre mir lieber REPARIEREN aber wenn die reparatur 5000€ kostet  
was hat er dann davon? Erlich gesagt auto gefehlt mir super ich will im gerne behalten. 
		
		
		
		
		
		
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			27.01.2010, 21:44
			
			
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			#19
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Zwölffinger Rudi 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 10.03.2007 
				
Ort: Wien 
Fahrzeug: E65-750i 02.06
				
				
				
				
				      
			 
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		Hallo Anes! 
1. Wenn es sich um einen gewerblichen Händler handelt,hast Du Gewährleistung.Ich würde schnellstens eine offizielle Beanstandung beim Verkäufer durchführen(schriftlich!!). 
2.Das vom Denzel hab ich nicht richtig verstanden.  
  a)Hast Du dich nur über die Fahrzeughistorie erkundigt oder 
  b)Wurde der Wagen im Sinne einer Ankaufsüberprüfung durchgecheckt 
Bei 2b würde ich mich über einen Rechtsbeistand auch bei BMW schadlos halten. 
Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen, der soll den Kaufvertrag einmal auf das ABGB bzw. sonstige Ansprüche-bzw.Ausschlüsse prüfen. 
Wünsch Dir viel Glück. 
lg Rudi 
		
		
		
		
		
		
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			27.01.2010, 22:04
			
			
		 | 
		
			 
			#20
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 16.01.2010 
				
Ort: Wien 
Fahrzeug: F01-730d 2010
				
				
				
				
				      
			 
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		Es wahr ein gewerblicher verkaufer. 
Er hat das wagen vom porsche gekauft. Dann ist der wagen 1 monat lang bei im auf seinen platz gestanden. ICh habe mir das wagen vorige woche freitag angeschaut und ich war mit dem wagen beim bmw weil das servicebuch voll mit denzel stempeln war wollte ich umbedingt das überprüfen und es hat sich rausgestält das alles in ordnung ist und das die kilometer auch stimmen. Wagen läuft 1A ich habe es gekauft und angemeldet am montag habe ich ZF angerufen wegen termin da sofort termin frei war bin zu denenn gefaren und dann bei abnehmen vom verkleidungen unten hat mann gesehen das der Motor öl verliert aber heftig ICh war dann wieder beim Denzel aber die wollen gleuch das Motor ausbauen weil mann nicht sieht von wo das öl raus kommt. 
Mit verkaufer habe ich geredet aber der will von Öl verlust nicht gewust haben der will mir dann einreden das ich irgend wo fehler gemacht habe von freitag nachmitag bis montag früh in diese zeit bin ich 200km gefaren und am montag 2 liter öl nachgefült. ICh habe im zeit bis morgen gegeben und wenn nichts passiert gehe ich zu anwalt und lasse das gerichtlich klären.  
 
PS. Er wuste von diese fehler weil er mir erste KV mit Nahme von ersten besitzer gegeben hat und vor meine auhen mit ihre name unterschrieben hat. Wulte das irgend wie von im los werden aber got sei dank habe ich ein anderess verlangt mit firmen stempel und unterschrieft so das ich jetzt beide habe. Fals es nicht zu klärung kommt gehe ich noch zu polizei und mache anzeige wegen urkunden fälschung.  
 
 
LG 
		
		
		
		
		
		
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