Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

Modell E65/E66
 Varianten
 Detail-Infos
 Interaktiv
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, Modell E65/E66



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 02.10.2007, 17:36   #1
7erthebest
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 26.09.2006
Ort:
Fahrzeug: e65 745i
Standard Unfall???

hi, Bitte um Rat.

Da ich demletzt eine kleine Reperatur an meinem hatte, wurde mir gesagt das ich einen Unfallwagen hätte...

Daraufhin war ich natürlich geschockt wenn man bei einem Händler(nicht BMW) kauft und gesagt bekommt Unfallfrei.

Davon betroffen ist der der Bereich unter dem Beifahrerschweller und Die Beifahrertür. Sagten aber keine tragenden Teile.

Was kann oder soll ich machen????????

Bitte um Rat.

Gruß und danke im Vorraus!!!!
7erthebest ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 18:46   #2
angro
LPG-Fahrer
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von angro
 
Registriert seit: 21.10.2006
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: E38 740i (12/00) LPG, 850 20V Kombi (Volvo), GOLF 6 (1,4 L)
Standard

Hallo,
====

dass ist ja ein Knaller... Wie alt ist denn dein Fahrzeug, wie viele
Kilometer, wie langer fährst du ihn schon, was hast du bezahlt?
Wie seriös erscheint dir dein Schrauber? Hat der Händler den
Wagen als Händler oder nur im Auftrag verkauft?


LG,
Andreas...
__________________
- wer alles auf einmal will, macht alles auf einmal kaputt...
- zum deutschen E38 Online_ETK => Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) schaust du hier...
- mein E38 LPG-Durchschnittsverbrauch: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 
angro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 18:51   #3
SysTin
Tiefflieger
 
Benutzerbild von SysTin
 
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
Standard

Hallo,

zum allgemeinen Teil:

Du kannst den Wagen u.U. "wandeln" (vom Kauf zurücktreten) - also zurückgeben, nebst Geld zurück. Ggfls. musst Du Dir aber einen Abzug für die gefahrene Strecke gefallen lassen (Nutzzungsvorteil). Ein nicht erwähnter Unfall ist ein Mangel an der Kaufsache.

Darüber hinaus kommt in Betracht, dass Du arglistig getäuscht wurdest. Man kann das u.U. auch "Betrug" nennen. Das mit der Täuschung gilt ggfls. auch dann, wenn der Verkäufer zum Unfall gar nichts gesagt hätte, denn ein Unfall ist offenbarungspflichtig. Auch kann der Händler nicht so einfach "ins Blaue hinein" Unfallfreiheit zusichern (also ohne das genau zu wissen). Liegt das so, kannst Du den Kaufvertrag sogar anfechten und - neben dem gleichen Ergebnis, wie oben - eventuell noch Schadensersatz geltend machen, wenn Du z.B. für einen vergleichbaren Wagen (unfallfrei) mehr bezahlen musst, aufgewendete Reparaturkosten usw.

Wusste der Händler nichts von dem Unfall, dann kommt es darauf an, wie er selbst den Wagen angekauft hat. Dann kommt u.U. auch eine Haftung des Voreigentümers in Betracht, wenn der den Unfall verschiegen hat.

Ist der Unfallschaden (für einen Fachmann) leicht zu erkennen, trifft es ggfls. wieder den Händler, denn er hat eine gewisse Überprüfungspflicht.

Bei allem kommt es aber u.a. darauf an, wie lange der Kauf zurück liegt. Das müsste man zunächst klären. Bevor man größere Lawinen lostritt, sollte man außerdem zu einem Gutachter gehen, der das bestätigt. Ferner würde ich mal mit dem/den Voreigentümer(n) Kontakt aufnehmen und die zu dem Thema "Unfall" befragen.

Außerdem ist das alles recht komplex und hängt stark vom Einzelfall ab - also kann man konkrete Hinweise kaum geben. Nach den empfohlenen Aufklärungen solltest Du m.E. einen Anwalt aufsuchen. Jedenfalls, wenn eine eigene Vorsprache bei dem Händler zu nichts führen sollte.

Gruß,
Stephan
__________________
Grüße
Stephan
________________________________________________
Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser.

Geändert von SysTin (02.10.2007 um 18:56 Uhr).
SysTin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 19:25   #4
7erthebest
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 26.09.2006
Ort:
Fahrzeug: e65 745i
Standard

Hi, danke schon mal...

Also 745i/bj. 10.2001/75000km

Gekauft im Oktober 06 mit 58000Km für 26000€ von einem Sportwagenhändler

gruß
7erthebest ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 19:33   #5
pille
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von 7erthebest Beitrag anzeigen
Sportwagenhändler
Moin,
was auch immer das in diesem Zusammenhang bedeuten mag....

Hauptsache Händler und das von Stephan Gesagte gilt es anzuwenden...
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 20:36   #6
Saschko51
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
 
Benutzerbild von Saschko51
 
Registriert seit: 22.12.2005
Ort: Oberbayern
Fahrzeug: BMW i8
Standard

Mal nebenbei, hammer Felgen hast du. Kannst mal ein größeres Bild einstellen?

Den Händler kannst du übrigens kaum belangen. Verkauft wird meist mit "kein Unfallschaden lt. Vorbesitzer" oder "ohne bekannte Unfallschäden"

Ich wünsch dir trotzdem viel Glück.
Saschko51 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 21:34   #7
SysTin
Tiefflieger
 
Benutzerbild von SysTin
 
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
Standard

Zitat:
Zitat von Saschko51 Beitrag anzeigen
Den Händler kannst du übrigens kaum belangen.
*öhm* Nö.

Zitat:
Verkauft wird meist mit "kein Unfallschaden lt. Vorbesitzer" oder "ohne bekannte Unfallschäden"
Mag ja sein, dass so oft verkauft wird.

Das entlastet den Händler aber nicht. Unfall ist so oder so ein Mangel. Das ist genauso, als wäre der Motor nach einem Monat hin oder der KM-Stand wäre gedreht. Schlichte Gewährleistung / Kaufrecht - im "mildesten" Fall.

Ist es ärger, geht es um arglistige Täuschung. Noch schlimmer ist es Betrug.

Anders läge die Sache dann, wenn das Auto "im Auftrag" verkauft wurde und der Verkäufer wusste (wirklich) von nichts. Dann ist halt der Voreigentümer reif .

Unfallautos ohne Ansage verkaufen gibt auf jeden Fall eins "auf die Löffel".

Also @7erthebest: Komm in die Gänge!

Nämlich:

a) Vorbesitzer anrufen und befragen, eventuell Kopien der Kaufverträge oder gar vorhandener Unfallreparaturerechnungen erbitten.

b) Falls nach a) noch was unklar bleibt: Gutachter einschalten.

c) Beim Händler (mit einem Zeugen) vorstellig werden, notfalls mal das Wort "Betrugsverdacht" im Gespräch fallen lassen - und falls das alles nichts fruchtet:

d) Zum Anwalt gehen.

Und zwar genau in dieser Reihenfolge. Und auch nicht erst in drei Monaten, sondern spätestens am Donnerstag mit a) anfangen und nach einer Woche bei d) einen Termin machen!

Merke: Ab Kenntnis laufen übrigens Fristen.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Anwalt oder Ihre Rechtsschutzversicherung.

Gruß,
Stephan

P.S.: Diese freundlichen Hinweise sind in den freien Äther gesungen. Ich übernehme für meine Aussagen im weltweitenwahnsinn nie - niemals - nienicht - auch nur ansatzweise eine Haftung
SysTin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 23:14   #8
hoerky
Hubraum-Gourmet+Gourmand
 
Benutzerbild von hoerky
 
Registriert seit: 17.09.2007
Ort: Rodgau
Fahrzeug: E31, 850Ci(M70, Bj.93, orientblau)+E38, 735i(M62, Bj.96, orientblau), Hollandfahrrad, wie neu und sehr wenig gelaufen :-)
Standard

Ich denke die Rechtslage kann noch so offensichtlich sein, da fangen die Problemchen erst richtig an ...



Wie seieht es z.B. mit Investititionen in den Wagen aus, die man bis zur Kenntnis des Mangels getätigt hat (und da kommen ganz schnell ein paar Kilo€uronen zusammen).

Kann mir nicht vorstellen, daß man davon etwas wieder sieht.

Ich übertreib jetzt mal bewusst:

Nachdem ich mir ein Auto gekauft habe, laß ich mir die Sitze mit Original Wildleder der südkanadischen Wanderschneeflocke in pink-grau-orange beziehen (Komplettpreis: geschätzte 12.500 €uronen).

Zwei Monate später stellt sich herraus, daß der leichte Parkrempler ein Totalschaden war.

Der Kaufvertrag wird rückabgewickelt und ich kann dann zusehen, ob die individuellen Sitzbezüge auch auf meine Terrassenbestuhlung passen.



Bis denne,

Hoerky
__________________


Das Leben ist viel zu kurz um immer vernünftig zu sein !
hoerky ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2007, 00:14   #9
PIT M3
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von PIT M3
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Oberösterreich
Fahrzeug: E61 530xdAT
Standard

Als Erstes wär mal interessant, wer beurteilt hat, dass es sich um einen Unfallwagen handelt - Anhand welcher Fakten ?
Soweit ich weiß, wird erst von einem Unfallwagen gesprochen, wenn gewisse Teile aus der Karosserie getrennt und neu eingeschweißt wurden.
Ein Austausch von Türen, Stoßstangen, geschraubten Teilen usw. machen noch keinen Unfallwagen aus ...

Sollte ein eventueller Unfallwagen sachgemäß Instandgesetzt worden sein, wird es schwierig ... Anhand einer Lackschicht Dickenmessung kann man dies nicht ...

Gruß Peter
PIT M3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2007, 07:59   #10
The real Deal
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von The real Deal
 
Registriert seit: 31.05.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, Toyota, RAV4, Bj. 09.10.
Standard

Zitat:
Zitat von PIT M3 Beitrag anzeigen
Als Erstes wär mal interessant, wer beurteilt hat, dass es sich um einen Unfallwagen handelt - Anhand welcher Fakten ?
Soweit ich weiß, wird erst von einem Unfallwagen gesprochen, wenn gewisse Teile aus der Karosserie getrennt und neu eingeschweißt wurden.
Ein Austausch von Türen, Stoßstangen, geschraubten Teilen usw. machen noch keinen Unfallwagen aus ...

Sollte ein eventueller Unfallwagen sachgemäß Instandgesetzt worden sein, wird es schwierig ... Anhand einer Lackschicht Dickenmessung kann man dies nicht ...

Gruß Peter
Das Thema hab ich gerade durch:
Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/8/unfal...tml#post716998
MfG
The real Deal ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Elektrik: Unfall semir cakic BMW 7er, Modell E38 33 25.06.2009 15:38
Unfall Necktou Autos allgemein 27 12.09.2007 21:06
Unfall Holodrio BMW 7er, Modell E38 34 28.07.2006 11:03


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:19 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group