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08.11.2005, 12:33
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.04.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW E38, 728i, Bj. 1996, 450.000Km
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Rote Airbaglampe
moin,moin...
Die rote Airbaglampe leuchtet und ich muß zum Tüv.
Habe sie am Freitag morgen löschen lassen, weil am Montag zum Tüv wollte. Nun leuchtet sie wieder, kann da nicht schon wieder zur Werkstatt, der zeigt mir ja nen Vogel.
Kann ich damit so zum Tüv?, bemängelt der Tüv das und komme dann nicht durch?
andreas
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08.11.2005, 13:11
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#2
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Senior- Moderator
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
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Hi,
interessiert den TÜV nicht!
Grüße,
Chris
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08.11.2005, 13:15
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Villingen
Fahrzeug: F01 750i 04/2009 ; MB 250SE BJ.1967
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Hallo,
die TÜV Prüfer sollten danach schauen und können inzwischen auch den Stempel verweigern wenn Sichheitsrelevante Warnlampen leuchten.
Gruß Tom
Geändert von Tom750 (08.11.2005 um 13:44 Uhr).
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08.11.2005, 13:27
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#4
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Senior- Moderator
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
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Hi Tom,
ist nicht ganz richtig was du postest.
Eine Überprüfung der elektrischen Komponenten (ausgenommen Beleuchtung) wie ABS, ESP, Airbag usw. ist in Zukunft angedacht, da diese Teile immer mehr sicherheitsrelevante Aspekte bei den Fahrzeugen einnehmen.
Fakt ist, daß mom. keine Prüfer diese Bauteile überprüft...diese Aussage habe ich vor gerade 2 Wochen beim TÜV Regensburg erhalten.
Momentan wird nur DAS kontrolliert.
Güße,
Chris
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08.11.2005, 13:42
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#5
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Wobei zu sagen ist das der GRUND der roten Lampe zu überprüfen wäre. Löschen des Fehlers alleine bringt ja nix.
Wer will schon beim Unfall dann ohne den möglicherweise lebensrettenden Airbag auskommen.
Den TÜVer wirds nich jucken - mir persönlich ist eine solche Einstellung allerdings unverständlich. 
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08.11.2005, 13:48
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Villingen
Fahrzeug: F01 750i 04/2009 ; MB 250SE BJ.1967
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Ich kann definitiv sagen das der TÜV, hier bei uns in Villingen, z.B. bei leuchtender ABS Lampe keinen Stempel mehr gibt.
Bin schon selber mit einem Auto da gewessen und habe genau deshalb keinen TÜV bekommen!
In Zukunft soll der Fehlerspeicher noch ausgelesen werden, sofern das Auto OBD2 hat. Wenn ich da richtig informiert bin, falls nicht korrigiert mich bitte!
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08.11.2005, 14:00
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.11.2004
Ort: Donaueschingen
Fahrzeug: 525tds E34 und 730D E38
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bei meinem Audi 80 hatte ich das selbe Problem. Der Prüfer der DEKRA hat daraufhin bei der HU den Stempel verweigert.
das Auto wird nur als rollende Einkaufstüte ca 4000km im Jahr benutzt und so wollte ich Audi nicht 800 Eu in den Rachen schmeisen.
Kombi ausgebaut, Airbaglampe mit der ABS-Lampe parallel geschlossen und Der Prüfer merkt nix mehr.
Es darf jetzt zwar kein Baum vors Auto rennen - aber das sollte er ja sowieso nicht.
Gruß Reiner
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08.11.2005, 14:03
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#8
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BERLINER!!!
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: e39
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Nimm doch einfach die Birne raus und schau erst wenn du tüv hast, ow das Problem liegt, allerdings ist das auch nicht das wahre. Was sagt den dein Fehlerspeicher???
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08.11.2005, 14:04
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#9
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Senior- Moderator
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
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ggg, hab grad bei TÜV angerufen und mich informiert  .
Fakt ist, es gibt noch keine schriftliche Richtline hierfür - O-Ton: ist noch etwas "schwammig".
Wenn ABS oder ESP leuchtet und das Kfz bereits nach EG Richtlinien zugelassen wurde (neuere Baujahre) wird die Prüflakette verweigert - alt wird als Mangel aufgenommen, aber Plakette zugeteilt.
Bei Aufleuchten der Airbaglampe wirds kompliziert für die Jungs (  ), da das Aufleuchen nicht automatisch das Nichtfunktionieren der Anlage bedeutet...Dieses kann man nur durch auslesen des Fehlerspeichers eruieren und das können sie (noch) nicht.
Im Falle der berühmten Sitzerkennungsmatte beim E38 (hab ihm das als Beispiel genannt) gibts natürlich die Plakette - also im Zweifel gehts immer für den Angeklagten  .
Grüße,
Chris
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08.11.2005, 14:08
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.04.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW E38, 728i, Bj. 1996, 450.000Km
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Also eindeutige Erfahrung gibts scheinbar nicht, in der einen Stadt wird es so gemacht in einer anderen anders...
Der Fehler bei mir wurde schon mal ausgelesen, der Meister meinte es ist der Fahrersitz, man müsste das aber genau prüfen.
Sicher werde ich das reparieren lassen oder selbst machen, nur die Zeit war jetzt so knapp und ich zum Tüv wollte, deshalb die Frage ob ich mit brennender Lampe durch den Tüv komme.
Hat jemand aus Hamburg hier Erfahrung damit?
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