BMW 7er, Modell E38 |
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05.09.2004, 22:11
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: Donaueschingen
Fahrzeug: BMW 740 M62
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Garantie
Hallo jungs,
Ich bräuchte mal eure Hilfe.
Wo kriege ich eigentlich Euro plus garantie für mein 740d Bj.4/2000 und 170tkm.Habe das Fahrzeug vor 3 Monaten von ein Privatmann gekauft.Letzte woche habe ich hier bei unserem BMW Händler angerufen.Die Frau sagte dass ich bei denen keinen kriegen würde,weil das Auto nicht von denen ist.Stimmt das?
Und noch eine Frage? Sorry..Ich muss drüber schreiben.
Habe das Auto am 15.06.04 gekauft.Der Mann hat mir das Auto mit 2 Jahren Garantie von Firma WENA Produkte verkauft.Das steht auch im Kaufvertrag drin.Der muss anscheinend doch ein Händler gewesen sein.Ins Kaufvertrag hat er Privat Verkauf eingetragen.Damals bei der Probefahrt hat es ganz leicht gequitscht.Er sagte mir dass das von dem Keilriemen oder sowas kommen würde.Aber nach eine Diagnose von BMW: Turbolader.Jetzt vor 1 Monat hat mein Turbo angefangen lauter zu quitschen.Dann habe ich bei denen(WENA)angerufen.Die sagten mir dass der Mann die Papiere nicht hoch geschickt hätte und das Geld für Garantie nicht bezahlt hätte.Die wollen jetzt keine kosten übernehmen.
Wen hättet ihr jetzt verklagt?Schliesslich kostet der Turbo ca.2000€ mit einbau usw.
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06.09.2004, 00:51
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#2
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RAUBSAUGER©
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
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Hallo,
wenn Du klagen willst dann gegen Deinen Geschäftspartner, also den Verkäufer. Allerdings brauchst Du ja eh einen Anwalt, leg Ihm den Kaufvertrag vor, er weiß dann was zu tun ist. Kostet jedoch Zeit und nochmehr Geld.
Herzliches Beileid.
Wieviele KM hat Dein 740d denn? Baujahr? Preis?
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06.09.2004, 07:48
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.10.2002
Ort: Bonn
Fahrzeug: 530ia E61 Touring Bj. 5/2006
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€+
Hallo,
also die €+ bekommst du nur wenn das Fahrzeug bei einem BMW-Händler (nicht freie) gekauft wurde.
Da hat sich ansonsten auch noch einiges verändert. Eine Verlängerung auf 2 Jahre ist nicht mehr möglich und ich glaube auch bei Fahrzeugen über 100.000 KM geht das auch nicht mehr.
Wenn dann kannst du nur gegen deinen Verkäufer vorgehen, er ist dein Vertragspartner.
Frücke dir trotzdem die Daumen.
Richard
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06.09.2004, 10:11
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#4
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oben ohne
Registriert seit: 17.12.2003
Ort: Oberfranken
Fahrzeug: 991 Cabrio, A6 (4G) Avant
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06.09.2004, 11:12
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#5
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Gast
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@Inspectorerkan
also... Wenn Du ein Auto von Privat erstanden hast, entfällt die Produkthaftung / Garantie )
Wenn Du eine Euro-Plus Garantie haben willst, dann mußt Du das Auto auch bei einem BMW Händler kaufen !!!!!
Wenn der Verkäufer ( Privat ) keine Garantie Beduningung bei WENA einbezahlt hat, gibt es ein Garantierecht ab Kaufdatum vom Händler auf ein Jahr... Oberlandesgericht lohnt sich nicht, da der Streitwert ja nicht über die 35,000 € geht .... kleiner Scherz...
Ich persönlich würde sagen, dass Du mit einem Anwalt gute Chancen hättest auf " Vortäuschung falscher Tatsachen " !!! Er verkauft Dir ein Fahrzeug und gibt Dir einen Garantievertrag, der nicht Gültig ist !!! Dies kann ja schließlich Dein Kaufgrund gewesen sein.
PS : das ein Turbo bei einer Laufleistung von 170 Tkm kaputt geht ist eigentlich ok. Ein Turbo ( variable Schaufelverstellung ) ist ein Verschleißteil !!!
Ich persönlich denke, dass jegliche Bemühung hier umsonst sein wird
Trotz allem... viel Glück !
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06.09.2004, 22:15
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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..wie auch immer
Hi,
wenn der Verkäufer Privatmann ist und die Gewährleistung/Garantie nicht ausdrücklich im Vertrag ausschließt, hast du trotzdem eine (deswegen stehen diese Ausschlüsse z.B. ja immer in den privaten ibäh-Auktionen).
Ist er Gewerbetreibender, wobei egal ist, ob er Autohändler, Bäcker oder Metzger ist (wenn das Auto geschäftlich genutzt wurde), und verschweigt das, gilt automatisch der gesetzliche Höchstrahmen der Gewährleistung/Garantie.
Wie es auch sei:
Auch wenn der Turbo ein Verschleißteil ist, darf der Mangel nicht arglistig verschwiegen werden. Da kannst du ihn noch bis zu drei Jahre später an die Hammelbeinchen kriegen.
Selbst wenn er im Vertrag allgemein ein "Quietschen" erwähnt hat, ist er nicht aus dem Schneider, da ein Mangel im Vertrag nur bei korrekter, vollständiger Beschreibung als ausgeschlossen gilt, also in deinem Fall nur, wenn klar der Turbo-Schaden erwähnt worden wäre.
Lies mal auf der ADAC Homepage nach, da gibts interessante Infos hierzu !
Ich würde die Flinte nicht so schnell ins Korn werfen...
Viel Glück !
__________________
Gruß,
Rudi
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06.09.2004, 22:21
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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..wie auch immer
Hi,
wenn der Verkäufer Privatmann ist und die Gewährleistung/Garantie nicht ausdrücklich im Vertrag ausschließt, hast du trotzdem eine (deswegen stehen diese Ausschlüsse z.B. ja immer in den privaten ibäh-Auktionen).
Ist er Gewerbetreibender, wobei egal ist, ob er Autohändler, Bäcker oder Metzger ist (wenn das Auto geschäftlich genutzt wurde), und verschweigt das, gilt automatisch der gesetzliche Höchstrahmen der Gewährleistung/Garantie.
Wie es auch sei:
Auch wenn der Turbo ein Verschleißteil ist, darf der Mangel nicht arglistig verschwiegen werden. Da kannst du ihn noch bis zu drei Jahre später an die Hammelbeinchen kriegen.
Selbst wenn er im Vertrag allgemein ein "Quietschen" erwähnt hat, ist er nicht aus dem Schneider, da ein Mangel im Vertrag nur bei korrekter, vollständiger Beschreibung als ausgeschlossen gilt, also in deinem Fall nur, wenn klar der Turbo-Schaden erwähnt worden wäre.
Lies mal auf der ADAC Homepage nach, da gibts interessante Infos hierzu !
Ich würde die Flinte nicht so schnell ins Korn werfen...
Viel Glück !
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06.09.2004, 22:28
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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..wie auch immer
Hi,
wenn der Verkäufer Privatmann ist und die Gewährleistung/Garantie nicht ausdrücklich im Vertrag ausschließt, hast du trotzdem eine (deswegen stehen diese Ausschlüsse z.B. ja immer in den privaten ibäh-Auktionen).
Ist er Gewerbetreibender, wobei egal ist, ob er Autohändler, Bäcker oder Metzger ist (wenn das Auto geschäftlich genutzt wurde), und verschweigt das, gilt automatisch der gesetzliche Höchstrahmen der Gewährleistung/Garantie.
Wie es auch sei:
Auch wenn der Turbo ein Verschleißteil ist, darf der Mangel nicht arglistig verschwiegen werden. Da kannst du ihn noch bis zu drei Jahre später an die Hammelbeinchen kriegen.
Selbst wenn er im Vertrag allgemein ein "Quietschen" erwähnt hat, ist er nicht aus dem Schneider, da ein Mangel im Vertrag nur bei korrekter, vollständiger Beschreibung als ausgeschlossen gilt, also in deinem Fall nur, wenn klar der Turbo-Schaden erwähnt worden wäre.
Lies mal auf der ADAC Homepage nach, da gibts interessante Infos hierzu !
Ich würde die Flinte nicht so schnell ins Korn werfen...
Viel Glück !
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09.09.2004, 13:59
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#9
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RAUBSAUGER©
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
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Euro-Plus Verlängerung
Für meinen 740d wurde mir die Verlängerung auf 2 Jahre für 1.800 Euro angeboten. Geht wohl schon, nur nicht ganz billig.
Gruß Nob
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09.09.2004, 14:32
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: Friolzheim und Las Vegas
Fahrzeug: 740iL (E38) Bj. 06/2001
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Zitat:
Zitat von nob
Für meinen 740d wurde mir die Verlängerung auf 2 Jahre für 1.800 Euro angeboten. Geht wohl schon, nur nicht ganz billig.
Gruß Nob
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Hallo,
auf 2 Jahre Verlängerung also für ein Jahr soll ich
849 €uro zahlen. 740i
Gruß
PETZ
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