Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

BMW 7er, Modell E32
 Varianten
 Detail-Infos
 Interaktiv
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, Modell E32



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 14.11.2015, 20:07   #31
Peter M.
Mitglied
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 24.04.2010
Ort: Köln
Fahrzeug: E32-740i (12/92)
Standard

Zitat:
Zitat von 68msw Beitrag anzeigen
Bei meinem hatte ich in den Monaten davor sämtliche Fahrwerksteile erneuert, incl. neuem M-Techfahrwerk. Das ist natürlich nicht in die Berechnung beim Gutachter eingeflossen.
Das ist auch nach meiner Erfahrung sicherlich bei den meisten Gutachtern so, erst recht dann, wenn man die Auswahl und Beauftragung der gegnerischen Versicherung überläßt. Es kann deshalb durchaus sinnvoll sein, bei der Auswahl des Gutachters sorgfältig zu wählen. Das Forumsmitglied k27 hat da auf seiner Seite instruktive Beispiele für ältere BMW-Modelle unterschiedlichen Zustandes. Es ist also in Fällen wie Deinem durchaus wichtig, daß der Gutachter über spezielle Kenntnisse verfügt, sonst bleibt man auf einem Teil des Schadens einfach sitzen.
Peter M. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2015, 21:00   #32
Setech
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Setech
 
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
Standard

Zitat:
Zitat von 68msw Beitrag anzeigen
Bist Du Dir sicher, dass die Versicherungen eine Reparatur verweigern können, wenn die Kosten höher als der Wiederbeschaffungswert ist?
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Auto-Unfall-Hilfe - Ihr Experte in Unfallfragen
__________________
"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
Setech ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2015, 14:33   #33
asscon
Es gibt Reis, Baby
 
Benutzerbild von asscon
 
Registriert seit: 10.12.2009
Ort: Berlin
Fahrzeug: E32-740iL (seit 05.09.2001), PD: 30.08.1993, EZ: 01.07.94, ASC+T, Niveauregulierung
Standard

Zitat:
Zitat von Setech Beitrag anzeigen
Ein H macht durchaus Sinn. Es gibt die 130% Klausel. Bei erhaltenswerten Fahrzeugen dürfen die Reparaturen den Wiederbeschaffungswert übersteigen (130%-Klausel).
Wenn man kein H hat stellt man sich dann schlechter. Hier selber erlebt - Fahrzeug nach Klassik Data 3600€ Wert - Schaden 3800€, Restwert 600€ -> Versicherung rechnet nach Totalschaden ab. Wenn er das H hätte sähe es anders aus.
Aha.. 3600€ Fahrzeugwert erlauben eine Reparatur zu Lasten des Schädigers bis 4680€. Denn diese entsprechen 130% Der Betrag fließt auch bei einer Reparatur. Warum in dem von dir geschilderten Fall eine Abrechnung als Totalschaden erfolgt ist mir schleierhaft.
Ein H Kennzeichen ändert an der Regulierungspraxis der Versicherungen grundsätzlich gar nichts. Bei einem Oldtimer schaut man grundsätzlich anders hin. Mit einem Wertgutachten beschränkt sich die Leistung der Versicherung auf 100% des Fahrzeugwerts. Dieser kann und wird durchaus höher sein als die ermittelten 130% des "normalen" Unfallgutachtens" Die Frage ist also, lasse ich als Geschädigter ein Wertgutachten anfertigen um der "normalen Regulierung" zu entgehen. Welches Kennzeichen mein Fahrzeug trägt ist dabei unerheblich. Es sei denn die Kosten für die Umstellung auf H Kennzeichen - sagen wir großzügig 500€ - schlagen sich im Gutachten nieder.
Dazu habe ich mit mehreren Teamleitern von Schadenabteilungen bei mehreren deutschen Kraftfahrzeug Versicherern telefoniert, weil mir deine Auffassung völlig neu war. Wie auch immer dein Fall geartet war, ein H Kennzeichen alleine, hätte an der Abwicklung - meines erachtens nach - nichts geändert.
__________________
Gruß Tom

Suche:
  • Hintere Tür (iL), Beifahrerseite, bevorzugt in Sterlingsilber Metallic (244), aber vor allem rostfrei
  • 2. Ordner (Kapitel 6300.0 bis 8500.0) der Prüfanleitung Fahrzeugelektrik/-elektronik, Baureihe 7 - E32, Modelljahr 93/94


Die Öffentlich-Rechtlichen machen sich in jede Hose, die man ihnen hinhält, und die Privaten senden das, was darin ist.
Dieter Hildebrandt

Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.
Wilhelm Busch

Geändert von asscon (16.11.2015 um 14:43 Uhr).
asscon ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2015, 11:52   #34
k27
immer geladen
 
Benutzerbild von k27
 
Registriert seit: 11.08.2002
Ort: Eigentlich Kempen/Nrh, aber irgendwie fast Ruhrpott [:-))
Fahrzeug: Der ein oder andere BMW hat sich hier dann schon eingefunden.....
Standard

Zitat:
Zitat von Peter M. Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht, daß ein H hier tatsächlich einen rechtlichen Unterschied ausmacht. .............................................wenn es zugleich einen höheren (Wiederbeschaffungs-) Wert bedeutet hätte.
Hallo liebe E32-Fan-Gemeinde,

was der Peter da schreibt ist absolut stimmig - H-Kennzeichen hin, H-Kennzeichen her...

Man darf hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Ein H-Kennzeichen ist sicher sinnig und auch individuell einzuschätzen. Ich kenne Leute, da ist es einfach "Hipp", solche Kennzeichen zu haben. Der andere umgeht ggf. das Thema Umweltzone, wenn er keinen oder nur einen Euro1-Kat hat (nicht im Bereich E32/34 zwingend greifend, aber immerhin vorhanden). Im Berech E23 oder E28 sieht das schon anders aus.

Aber ist es nicht auch ein Symbol oder Zeichen, was man hier setzt??! Das muß halt jeder für sich entscheiden. Gottlob ist es noch nicht zwingend erforderlich, sich des H-Kennzeichens bedienen zu müssen...
Sowas wäre je nach Regierungsbeteiligung denkbar, wenn zB. ein >30 Jahre altes Fahrzeug KEIN H-Kennzeichen bekommt oder bekommen kann/würde....
Dann könnte man ggf. fantasievoll eine Art "Strafsteuer" einführen, da dieses Fahrzeug dann ja offensichtlich nicht H-tauglich ist. Sicher z.Zt. kein Thema, läßt sich aber recht zeitnah konstruieren...Leider.
Beispiele: E30 mit V8, E28 mit M70/S70 oder dieser E9 mit E39 V8-M5 etc.. Keine Chance regulär...

Was hier aber viel eher greift in diesem Threat, ist die Bewertung eines unserer Modelle - das Erfassen von Werten und Umfängen ist hier sicher nicht das tägliche Brot eines ganz normalen - auch wenn ansonsten sehr guten - Kfz-Sachverständigen.
Hier kommt es auch auf Weitblick und entsprechende Sichtweise/Routine an, sich auch mal gegen eine Meinung der Scene oder Classic-Data-Werte durchzusetzen.

Ich persönlich verfahre da immer sehr individuell, um sicher noch Versicherungskonform zu sein, aber trotzdem den Kunden/Halter des Youngtimers ordentlich und Wert-entsprechend zu bedienen. Klappte bis jetzt hervorragend. Ich mache immer das, was ich auch vor jeden Gericht verantworten kann. Zudem einen guten und flexiblen Anwalt mit im Boot und dann kann es losgehen.

Diese Wertgutachten mit Classic-Data-Akzeptanz sind ja eigentlich manchmal ein Witz - vor allem diese "Kurzgutachten".. Ich frag mich manchmal, was daran als "kurz" gemeint ist - der Umfang ist eher Micro und der Inhalt und die Bilder mitunter unterirdisch. Naja...Kostet aber auch nix. Ist eigentlich auch nicht anders zu erwarten. Sie sind in der Regel ja auch nur der Beleg dafür, daß das Fahrzeug was Mr. X günstig bei Versicherung "Y" versichern möchte, ausreichend Wert hat - meistens 4.000 Euro Mindestwert.... Naja. Wenn es denn sein muss...

Eine ordentliche Wertexpertise sieht gemein anders aus - diese ist dann auch die perfekte Grundlage für eine Regulierung im Falle des Schadens - ganz im Gegenteil der meisten Meinungen. Wenn ich ein, von der eigenen Versicherung akzeptiertes Wertgutachten besitze, einen entsprechend diesem Wert auch errechneten Beitrag bezahle, kann mir erst mal fast nichts passieren.
Wenn ich einem E32 einen Wert von 6.500 Euro attestiere, es knallt und der Schaden ca. 4.500 Euro kosten würde, ist dies ein Reparaturschaden - ob es der gegnerischen Versicherung gefällt oder nicht.

Wehe wir haben kein Wertgutachten – ich kann mir lebhaft vorstellen, was dann los ist....Hab ich kein Gutachten mit Akzeptanz geht des Tauziehen nun los - H-Kennzeichen hin oder her..

Macht Euch mal Gedanken hierzu..
__________________
KFZ-Sachverständigenbüro Michael Pütz & Partner Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.ihr-unfall.de

Geändert von k27 (21.11.2015 um 11:58 Uhr).
k27 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2015, 17:04   #35
fuffi_lwl
Mitfahrendes Erglied
 
Benutzerbild von fuffi_lwl
 
Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Zwischen Hamburg und Schwerin
Fahrzeug: E32-750iA Bj. Dez '90; Smart Roadster 115PS
Standard

Ich habe für meinen Wagen letztes Jahr ein Gutachten erstellen lassen, dass auch so von der Versicherung (OCC) akzeptiert wurde. Mich würde ja dennoch mal die Meinung eines Sachverständigen zum Thema Gutachten interessieren.
fuffi_lwl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2015, 20:57   #36
GB41
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 24.06.2014
Ort: Straubing
Fahrzeug: E32 735iA BJ91
Standard

Hast du doch. Genau drüber hat ja ein Sachverständiger geantwortet...

Der Michael ist ein Sachverständiger.
GB41 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2015, 21:47   #37
k27
immer geladen
 
Benutzerbild von k27
 
Registriert seit: 11.08.2002
Ort: Eigentlich Kempen/Nrh, aber irgendwie fast Ruhrpott [:-))
Fahrzeug: Der ein oder andere BMW hat sich hier dann schon eingefunden.....
Standard

Zitat:
Zitat von GB41 Beitrag anzeigen
Hast du doch. Genau drüber hat ja ein Sachverständiger geantwortet...

Der Michael ist ein Sachverständiger.
Danke für die Aufklärung - ist so. Richtig. Steht auch in der Fußzeile bei meinen Postings - wahrscheinlich aber ausgeblendet....
k27 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2015, 10:32   #38
GB41
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 24.06.2014
Ort: Straubing
Fahrzeug: E32 735iA BJ91
Standard

Nöö, deine Fußzeile ist lesbar...
GB41 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
CGT mit Ferrari Kennzeichen bmwreini Autos allgemein 4 20.02.2005 21:40
E23 mit MTK-kennzeichen? cerb BMW 7er, Modell E23 2 17.01.2004 16:54


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:25 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group