Zitat:
Zitat von Peter M.
Ich glaube nicht, daß ein H hier tatsächlich einen rechtlichen Unterschied ausmacht. .............................................wenn es zugleich einen höheren (Wiederbeschaffungs-) Wert bedeutet hätte.
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Hallo liebe E32-Fan-Gemeinde,
was der Peter da schreibt ist absolut stimmig - H-Kennzeichen hin, H-Kennzeichen her...
Man darf hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Ein H-Kennzeichen ist sicher sinnig und auch individuell einzuschätzen. Ich kenne Leute, da ist es einfach "Hipp", solche Kennzeichen zu haben. Der andere umgeht ggf. das Thema Umweltzone, wenn er keinen oder nur einen Euro1-Kat hat (nicht im Bereich E32/34 zwingend greifend, aber immerhin vorhanden). Im Berech E23 oder E28 sieht das schon anders aus.
Aber ist es nicht auch ein Symbol oder Zeichen, was man hier setzt??! Das muß halt jeder für sich entscheiden. Gottlob ist es noch nicht zwingend erforderlich, sich des H-Kennzeichens bedienen zu
müssen...
Sowas wäre je nach Regierungsbeteiligung denkbar, wenn zB. ein >30 Jahre altes Fahrzeug
KEIN H-Kennzeichen bekommt oder bekommen kann/würde....
Dann könnte man ggf. fantasievoll eine Art "Strafsteuer" einführen, da dieses Fahrzeug dann ja offensichtlich nicht H-tauglich ist. Sicher z.Zt. kein Thema, läßt sich aber recht zeitnah konstruieren...
Leider.
Beispiele: E30 mit V8, E28 mit M70/S70 oder dieser E9 mit E39 V8-M5 etc.. Keine Chance regulär...
Was hier aber viel eher greift in diesem Threat, ist die Bewertung eines unserer Modelle - das Erfassen von Werten und Umfängen ist hier sicher nicht das tägliche Brot eines ganz normalen - auch wenn ansonsten sehr guten - Kfz-Sachverständigen.
Hier kommt es auch auf Weitblick und entsprechende Sichtweise/Routine an, sich auch mal gegen eine Meinung der Scene oder Classic-Data-Werte durchzusetzen.
Ich persönlich verfahre da immer sehr individuell, um sicher noch Versicherungskonform zu sein, aber trotzdem den Kunden/Halter des Youngtimers ordentlich und Wert-entsprechend zu bedienen. Klappte bis jetzt hervorragend. Ich mache immer das, was ich auch vor jeden Gericht verantworten kann. Zudem einen guten und flexiblen Anwalt mit im Boot und dann kann es losgehen.
Diese Wertgutachten mit Classic-Data-Akzeptanz sind ja eigentlich manchmal ein Witz - vor allem diese "Kurzgutachten".. Ich frag mich manchmal, was daran als "kurz" gemeint ist - der Umfang ist eher Micro und der Inhalt und die Bilder mitunter unterirdisch. Naja...Kostet aber auch nix. Ist eigentlich auch nicht anders zu erwarten. Sie sind in der Regel ja auch nur der Beleg dafür, daß das Fahrzeug was Mr. X günstig bei Versicherung "Y" versichern möchte, ausreichend Wert hat - meistens 4.000 Euro Mindestwert.... Naja. Wenn es denn sein muss...
Eine ordentliche Wertexpertise sieht gemein anders aus - diese ist dann auch die perfekte Grundlage für eine Regulierung im Falle des Schadens - ganz im Gegenteil der meisten Meinungen. Wenn ich ein, von der eigenen Versicherung akzeptiertes Wertgutachten besitze, einen entsprechend diesem Wert auch errechneten Beitrag bezahle, kann mir erst mal fast nichts passieren.
Wenn ich einem E32 einen Wert von 6.500 Euro attestiere, es knallt und der Schaden ca. 4.500 Euro kosten würde, ist dies ein Reparaturschaden - ob es der gegnerischen Versicherung gefällt oder nicht.
Wehe wir haben kein Wertgutachten – ich kann mir lebhaft vorstellen, was dann los ist....Hab ich kein Gutachten mit Akzeptanz geht des Tauziehen nun los - H-Kennzeichen hin oder her..
Macht Euch mal Gedanken hierzu..