BMW 7er, Modell E32 |
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13.11.2015, 18:32
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#21
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Zitat:
Zitat von 68msw
Ein Oldtimer steigt auch nicht im Wert wenn er eins hat.
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Das stimmt nun auch wieder nicht, sicherlich bei den Ami's mit etwas mehr Hubraum, macht das schon eine Menge aus.
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13.11.2015, 18:34
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#22
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Allround Dilettant
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Hamburch
Fahrzeug: Hab auch BMW's Bj. von 1983-2003
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Zitat:
Zitat von Captain_Slow
Oldtimerversicherungen sind nicht viel günstiger mit H-Zulassung zeigen diverse Vergleichen, und dass man eine H-Zulassung für Veranstaltungen braucht wäre mir auch neu.
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Doch schon und zwar wenn die Veranstaltung in einer dieser ominösen Umweltzonen ist. Einige der allerersten E32 haben tatsächlich keinen Kat. auch der von Dansker aus DK, ein Fuffi hat keinen. Allerdings weis ich nicht wie das hier in D bei Veranstaltungen mit ausländischen Fahrzeugen gehandhabt wird.
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Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
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13.11.2015, 23:15
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.09.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38 728iA Bj. 1998, E32 730iA (M30) Bj. 92, E30 325iC Bj. 92, BMW 2000CS Bj. 67, 3 x Yamaha XS1100, Bj. 79/81/82
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Ein H-Gutachten kostet incl. Gebühren für die Zulassungsstelle/Schilder um die 200€. Beim Tüv wird das Gutachten im Rahmen einer HU gemacht. Dazu kommt die Bestätigung über den Zustand und die Originalität. Wer für die Versicherung ein besonderes Wertgutachten benötigt, bezahlt für alles an die 350€. Dekra und Tüv haben da unterschiedliche Preise.
Das heißt aber auch, dass durch das Gutachten nur der Zustand am Abnahmetag bestätigt wird. Der Gutachter kann nicht prüfen, ob die Karre durch 10 Kilo Spachtel zusammengehalten wird. Daher ist das H-Kennzeichen auch nicht wertsteigender als eine normale HU.
Wer was anderes glaubt, kann sich schnelle eine überteuerte Bastelbude an Land ziehen.
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14.11.2015, 11:29
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
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Ein H macht durchaus Sinn. Es gibt die 130% Klausel. Bei erhaltenswerten Fahrzeugen dürfen die Reparaturen den Wiederbeschaffungswert übersteigen (130%-Klausel).
Wenn man kein H hat stellt man sich dann schlechter. Hier selber erlebt - Fahrzeug nach Klassik Data 3600€ Wert - Schaden 3800€, Restwert 600€ -> Versicherung rechnet nach Totalschaden ab. Wenn er das H hätte sähe es anders aus.
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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14.11.2015, 15:13
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#25
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Allround Dilettant
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Hamburch
Fahrzeug: Hab auch BMW's Bj. von 1983-2003
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Und wenn man ein Wertgutachten hat? Dann müßte die Versicherung doch danach abrechen, oder!
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14.11.2015, 16:46
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#26
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.09.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38 728iA Bj. 1998, E32 730iA (M30) Bj. 92, E30 325iC Bj. 92, BMW 2000CS Bj. 67, 3 x Yamaha XS1100, Bj. 79/81/82
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Zitat:
Zitat von Setech
Ein H macht durchaus Sinn. Es gibt die 130% Klausel. Bei erhaltenswerten Fahrzeugen dürfen die Reparaturen den Wiederbeschaffungswert übersteigen (130%-Klausel).
Wenn man kein H hat stellt man sich dann schlechter. Hier selber erlebt - Fahrzeug nach Klassik Data 3600€ Wert - Schaden 3800€, Restwert 600€ -> Versicherung rechnet nach Totalschaden ab. Wenn er das H hätte sähe es anders aus.
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Bist Du Dir sicher, dass die Versicherungen eine Reparatur verweigern können, wenn die Kosten höher als der Wiederbeschaffungswert ist?
Bei meinem früheren E30 BaurTC ist mal der komplette Motorraum ausgebrannt. Das war so um 2000/2001, kurz vor dem Euro. Die Reperatur sollte 12.000 DM kosten. D.h. Motor raus, teilzerlegen da ein paar Dichtungen platt waren, Motor lackieren. Kompletten Motorraum lackieren, neue Motorhaube. Frontscheibe raus und Rahmen bis zum Verdeck lackieren. Alle Kabel und Schläuche neu. Also alles was im Motorraum kaputt gehen kann.
Das Auto hatte damals einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 DM.
Ich habe bei der Versicherung darauf bestanden, dass das Auto repariert wird. Die haben dann zähneknirschend zugestimmt und sich noch mit BMW darüber gestritten, ob die 1000DM notwendig sind, um den Motor auszubauen (Zitat: Man kann den Motorraum bestimmt mit eingebautem Motor lackieren!)
Aber am Ende haben sie alles bezahlt. An mir blieb nur die Eigenbeteiligung der Kasko hängen, 300DM.
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14.11.2015, 17:07
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#27
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Warum würde man 12000 investieren wenn das Auto danach 10000 Wert ist ? Kannst du besser gleich einen neuen Gebrauchten kaufen
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14.11.2015, 17:10
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.06.2014
Ort: Straubing
Fahrzeug: E32 735iA BJ91
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Zitat:
Zitat von oetti
Und wenn man ein Wertgutachten hat? Dann müßte die Versicherung doch danach abrechen, oder!
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Für "normale" Serienfahrzeuge, die einfach nur das H geschafft haben, wird auch nur ein geringer Wert beim Versicherer angesetzt. Sagen wir mal 10.000 sind Null Problem. Bei 20.000 braucht man schon ein paar Unterlagen... aber bei der Police wird dann auch so ein Wert zur Preisfindung gemacht.
Bei noch mehr wird ein Wertgutachten gefordert, tunlichst TÜV o.ä.
Dann zahlt man einen bestimmten Prozentwert dieses Wertes als Police...
Es ist somit immer ein Kompromiss zwischen Wert und Kosten. Man kann günstige Beiträge haben ... aber dann auch einen geringen Wert im Schadensfall.
Es hat dann schon Konsequenzen, wenn der Schaden mal da ist und repariert werden muss... wobei bei wertvolleren Fahrzeugen immer ein Gutachter kommen wird, der dann nach ein paar weiteren Jährchen das eine oder andere Kratzerle finden wird.
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14.11.2015, 17:20
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.09.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38 728iA Bj. 1998, E32 730iA (M30) Bj. 92, E30 325iC Bj. 92, BMW 2000CS Bj. 67, 3 x Yamaha XS1100, Bj. 79/81/82
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Zitat:
Zitat von Captain_Slow
Warum würde man 12000 investieren wenn das Auto danach 10000 Wert ist ? Kannst du besser gleich einen neuen Gebrauchten kaufen
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Warum nicht? der Wiederbeschaffungswert hat doch nur theoretischen Wert. Z.B. bei der Farbe und Ausstattung bekommst Du nie das gleiche Fahrzeug. Bei meinem hatte ich in den Monaten davor sämtliche Fahrwerksteile erneuert, incl. neuem M-Techfahrwerk. Das ist natürlich nicht in die Berechnung beim Gutachter eingeflossen. Wenn ich mir ein anderes Cabrio besorgt hätte, dann hätte ich alles noch einmal machen müssen.
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14.11.2015, 19:04
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#30
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Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 24.04.2010
Ort: Köln
Fahrzeug: E32-740i (12/92)
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Zitat:
Zitat von Setech
Ein H macht durchaus Sinn. Es gibt die 130% Klausel. Bei erhaltenswerten Fahrzeugen dürfen die Reparaturen den Wiederbeschaffungswert übersteigen (130%-Klausel).
Wenn man kein H hat stellt man sich dann schlechter. Hier selber erlebt - Fahrzeug nach Klassik Data 3600€ Wert - Schaden 3800€, Restwert 600€ -> Versicherung rechnet nach Totalschaden ab. Wenn er das H hätte sähe es anders aus.
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Ich glaube nicht, daß ein H hier tatsächlich einen rechtlichen Unterschied ausmacht. In beiden Fällen muß wohl die Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens tatsächlich ausgeführt und nachgewiesen werden. Verschiedentlich wird von den Versicherungen zudem die Auffassung vertreten, das Liebhaberinteresse an gerade diesem unfallbeschädigten Fahrzeug, welches ja den Grund für einen den Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeuges übersteigenden Reparaturaufwand darstellt, müsse dadurch dokumentiert werden, daß das Fahrzeug nach der Reparatur noch mindestens sechs Monate weiter gehalten wird.
Eine fiktive Abrechnung nach Gutachten und 130%-Fälle schließen sich mithin gegenseitig aus, in dem von Setech geschilderten Fall hätte ein H also wohl nur dann geholfen, wenn es zugleich einen höheren (Wiederbeschaffungs-) Wert bedeutet hätte.
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