Zitat:
Zitat von Setech
Ein H macht durchaus Sinn. Es gibt die 130% Klausel. Bei erhaltenswerten Fahrzeugen dürfen die Reparaturen den Wiederbeschaffungswert übersteigen (130%-Klausel).
Wenn man kein H hat stellt man sich dann schlechter. Hier selber erlebt - Fahrzeug nach Klassik Data 3600€ Wert - Schaden 3800€, Restwert 600€ -> Versicherung rechnet nach Totalschaden ab. Wenn er das H hätte sähe es anders aus. 
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Bist Du Dir sicher, dass die Versicherungen eine Reparatur verweigern können, wenn die Kosten höher als der Wiederbeschaffungswert ist?
Bei meinem früheren E30 BaurTC ist mal der komplette Motorraum ausgebrannt. Das war so um 2000/2001, kurz vor dem Euro. Die Reperatur sollte 12.000 DM kosten. D.h. Motor raus, teilzerlegen da ein paar Dichtungen platt waren, Motor lackieren. Kompletten Motorraum lackieren, neue Motorhaube. Frontscheibe raus und Rahmen bis zum Verdeck lackieren. Alle Kabel und Schläuche neu. Also alles was im Motorraum kaputt gehen kann.
Das Auto hatte damals einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 DM.
Ich habe bei der Versicherung darauf bestanden, dass das Auto repariert wird. Die haben dann zähneknirschend zugestimmt und sich noch mit BMW darüber gestritten, ob die 1000DM notwendig sind, um den Motor auszubauen (Zitat: Man kann den Motorraum bestimmt mit eingebautem Motor lackieren!)
Aber am Ende haben sie alles bezahlt. An mir blieb nur die Eigenbeteiligung der Kasko hängen, 300DM.