Jemand fühlte sich anscheinend derart gestört von dem Panzerblitzer in der Nähe des Stadtwalds, dass er kurzerhand beschloss, ihn zuzuparken. Es ist offensichtlich, dass dies absichtlich geschah, da es genügend Parkmöglichkeiten auf dem Schottergelände sowohl vor als auch hinter dem Blitzer gab. Dennoch entschied sich der Fahrer oder die Fahrerin des Smart dazu, direkt vor dem Blitzer zu parken und möglicherweise der Stadt erhebliche Bußgeld-Einnahmen zu entziehen.
Wer denkt, dass diesem Autofahrer nun eine Strafe droht, liegt falsch. Denn das Parken vor einer Radarfalle ist erlaubt. Ein ähnlicher Fall wurde vor ein paar Jahren dem Bundesgerichtshof vorgetragen. Der beschloss, dass das Zuparken rechtens ist. Anders sieht es aus, wenn der Blitzer willkürlich beschädigt oder beschmiert wird.
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