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Alt 06.01.2016, 12:04   #1
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard

Ich tipper Dir jetzt mal die Werkstattanleitung ab:
Pruefvorschrift:
Bei eingerasteten 1. Zahn darf keine Bremswirkung vorhanden sein.
Die Radumfangskraft im im Vergleich zum gegenueberliegenden Rad (gemessen auf dem Rollenpruefstand) darf max. 30% vom groesseren Wert abweichen.
Bei groesseren Bremskraftunterschieden ist eine Neueinstellung vorzunehmen.
Eine Blockierbremsung mit der Handbremse muss moeglich sein.
Die Handbremse muss neu eingestellt werden, wenn der Betaetigungsweg am Handbremshebel groesser als 10 Zaehne ist.

Eine fachgerechte Einstellung der Handbremse ist nur moeglich, wenn die Handbremsbowdenzuege und alle beweglichen Teile der Handbremse leichtgaengig und funktionsfaehig sind.

Eine Grundeinstellung ist erforderlich bei:
Erneuerung der Bremsbacken
Erneuerung der Bremstrommeln
zurueckgestellter Nacheinstellvorrichtung
zu grossem Betaetigungsweg (zehn Zaehne)

Grundeinstellung Duo-Servo-Handbremse, Scheibenbremse
An den Hinterraedern jeweils eine Radschraube loesen und ganz herausdrehen. Das Rad verdrehen, bis die Gewindebohrung (in Fahrtrichtung gesehen) circa 45 Grad hinter der Senkrechten unten positioniert ist.
Einstellschraube mit einem Schraubendreher verdrehen, bis sich das Rad bzw die Bremsscheibe nicht mehr verdrehen laesst. Anschliessend die Einstellschraube 8 Rasten loesen.

Einstellung der Bowdenzuege
Handbremshebel 4 Zaehne anziehenund Einstellmuttern soweit andrehen, bis sich beide Hinterraeder gerade noch drehen lassen.
Handbremse loesen, beide Raeder muessen sich frei drehen lassen.
Zuendung einschalten, Kontrolleuchte muss bei geloester Handbremse aus sein.
1. Zahn: keine Bremswirkung, Kontrollleuchte kann brennen.
2. Zahn: Kontrollleuchte muss brennen, ggfls. Schaltkontakt am Handbremshebel einstellen.


Einbremsvorschrift fuer Duo-Servo Handbremse
Bei nachlassender Bremswirkung, Bremsscheiben und oder Bremsbackenwechsel gilt folgende Einbremsvorschrift:

Bei ca. 40 kmh die Handbremse betaetigen, bis Bremswiderstand spuerbar ist. Anschliessend den Handbremshebel in die naechste Raste ziehen und in dieser Stellung ca. 400 Meter fahren. Grundbedingung ist eine gleichmaessige Einstellung der Handbremse.
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