


Modell E65/E66 |
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- Anzeige -
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23.04.2008, 22:33
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#61
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Mitglied
Registriert seit: 10.11.2005
Ort: Hamburg
Fahrzeug: MB SL (R230)
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Noch einmal einige Kommentare zu den Beiträgen:
- In den E65-Beiträgen wird wohl weniger von Peilsendern gesprochen, da die Fahrer vermutlich das Auto als (geleasten) Geschäftswagen fahren und sich noch keinen Kopf um verschiedene Basteleien machen (dürfen). Je älter Modelle werden, desto mehr steigt ja die Neigung das gute Stück individuell zu ergänzen. In meinem neuen Gefährt ist diese Ausstattungsvariante aber durchaus denkbar - obwohl wahrscheinlich wenig hilfreich. Die Trägheit, mit der die Polizei auf der Wache auf die Anzeige reagiert hat (ich stand erst einmal eine halbe Stunde rum, dann wurde ich gefragt, welches Radio und wieviele Lautsprecher denn verbaut sind. Ach so, welche Aussenantenne ist es denn, eine Stummelantenne?  . Bevor man solche wichtigen Fragen beantwortet hat, sind die schon über alle Berge. Und privat werde ich den Peilsender sicher nicht verfolgen. Da ist mir meine Familie wichtiger.
- Ich glaube auch, dass das gute Stück jetzt auf einem neuen Fahrgestell sitzt. Jungs, vergesst nicht die Bremsen zu erneuern - die wären in 1000km fällig gewesen
- Fahre jetzt zum Übergang eine neue C-Klasse (Basis-Ausstattung) und muss Euch sagen: Das geht auch - man lernt halt bescheiden zu sein. Jedesmal wenn ein 7er an mir vorbeizieht, packt mich aber ein wehmütiges Gefühl und ich versuche ein Teil meines alten zu entdecken (ich hoffe, das lässt bald nach....)
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23.04.2008, 23:25
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#62
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
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Man sieht wirklich, wie nahe die dich getroffen haben. Solche Schweine Prist**. Am meisten würde ich mich aber über die Polizei aufregen. Das ist doch nicht normal.
Ich kenne einen Kommissar von der KriPo, ist bei uns in der Nähe, er kennt auch das Einbau des Peilsenders. Sollte also etwas passieren, soll ich ihn sofort anrufen, er wird den Peilsender sofort versuchen zu orten. Normale Polizei hat sowieso bei der Sache wenig in der Hand.
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24.04.2008, 05:37
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#63
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Serge
Registriert seit: 25.04.2005
Ort: Bonn
Fahrzeug: BMW 735i
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Zitat:
Zitat von lutzhh
Noch einmal einige Kommentare zu den Beiträgen:
- In den E65-Beiträgen wird wohl weniger von Peilsendern gesprochen, da die Fahrer vermutlich das Auto als (geleasten) Geschäftswagen fahren und sich noch keinen Kopf um verschiedene Basteleien machen (dürfen). Je älter Modelle werden, desto mehr steigt ja die Neigung das gute Stück individuell zu ergänzen. In meinem neuen Gefährt ist diese Ausstattungsvariante aber durchaus denkbar - obwohl wahrscheinlich wenig hilfreich. Die Trägheit, mit der die Polizei auf der Wache auf die Anzeige reagiert hat (ich stand erst einmal eine halbe Stunde rum, dann wurde ich gefragt, welches Radio und wieviele Lautsprecher denn verbaut sind. Ach so, welche Aussenantenne ist es denn, eine Stummelantenne?  . Bevor man solche wichtigen Fragen beantwortet hat, sind die schon über alle Berge. Und privat werde ich den Peilsender sicher nicht verfolgen. Da ist mir meine Familie wichtiger.
- Ich glaube auch, dass das gute Stück jetzt auf einem neuen Fahrgestell sitzt. Jungs, vergesst nicht die Bremsen zu erneuern - die wären in 1000km fällig gewesen
- Fahre jetzt zum Übergang eine neue C-Klasse (Basis-Ausstattung) und muss Euch sagen: Das geht auch - man lernt halt bescheiden zu sein. Jedesmal wenn ein 7er an mir vorbeizieht, packt mich aber ein wehmütiges Gefühl und ich versuche ein Teil meines alten zu entdecken (ich hoffe, das lässt bald nach....)
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Das sind die faulsten Hunde überhabt!Bei einem bekannten von mir wurde mal auf der Arbeit Brieftasche geklaut .wahr einer von der Mitarbeiter! Und der blödman hat da noch die PIN Nummer liegen gehabt.  am gleichem Tag hat der Dieb 500€ abgehoben ,es gab videoaufnahmen von dem Kerl Und die haben sich nicht mal die mühe gemacht die Bänder Zuberschafen 
__________________
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24.04.2008, 07:56
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#64
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Gast
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Zitat:
Zitat von kongaa007
Man sieht wirklich, wie nahe die dich getroffen haben. Solche Schweine Prist**. Am meisten würde ich mich aber über die Polizei aufregen. Das ist doch nicht normal.
Ich kenne einen Kommissar von der KriPo, ist bei uns in der Nähe, er kennt auch das Einbau des Peilsenders. Sollte also etwas passieren, soll ich ihn sofort anrufen, er wird den Peilsender sofort versuchen zu orten. Normale Polizei hat sowieso bei der Sache wenig in der Hand.
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"Normale" Polizei?? Erklär das mal genauer.
Ich bin auch Kommissar, solche Versprecungen würde ich allerdings nie machen...
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24.04.2008, 10:06
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#65
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.02.2005
Ort: München (u. New York)
Fahrzeug: 740i E65 FL 09/05
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ich hab da mal ne rechtliche Überlegung:
Müsste nicht BMW, als Fahrzeugeigentümer, die Anzeige erstatten bzw. den Verlust melden? Als Leasingnehmer ist man ja "nur" der gegenwärtige Besitzer.
Über einen Diebstahl meines E65 hab ich mir bisher auch noch nie Gedanken gemacht.
luhtzz: Kann es eigentlich sein, dass dein E65 Richtung Afrika verschifft wird? Die Vermutung Läge ja bei Hamburg doch nahe...
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24.04.2008, 12:51
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#66
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Gesperrt
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
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Zitat:
Zitat von John McClane
Da muß ich widersprechen. Natürlich darf der Wagen geortet werden.
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Tja, Herr Kommissar - Dann erläuter mir das mal bitte, da mir bis dato 2 von deiner Berufs-Bezeichnung bekannt sind, die gesagt haben :"Da geht nix!"
Solange der "Dieb" keine Dummheiten macht dürfen die das nicht.
Aber sollte ICH durch Eigenleistung einen "Tipp" haben, wo der Wagen gerade sein könnte. Wird natürlich ´ne Streife zur Absolution öhm Oservation vorbeigeschickt...
Wer steigt schon in ein geklautes Auto, wenn die "Grünen" um die Ecke parken
Aber Info´s währen gut - Zumal das ja in den Bereich der Kripo fällt, oder nicht 
Ich kenn´ aber persönlich nur "Streifenhörnchen" und auf mehr hab´ich auch kein Interesse 
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24.04.2008, 13:20
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#67
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Gast
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Zitat:
Zitat von rubin
Tja, Herr Kommissar - Dann erläuter mir das mal bitte, da mir bis dato 2 von deiner Berufs-Bezeichnung bekannt sind, die gesagt haben :"Da geht nix!"
Solange der "Dieb" keine Dummheiten macht dürfen die das nicht.
Aber sollte ICH durch Eigenleistung einen "Tipp" haben, wo der Wagen gerade sein könnte. Wird natürlich ´ne Streife zur Absolution öhm Oservation vorbeigeschickt...
Wer steigt schon in ein geklautes Auto, wenn die "Grünen" um die Ecke parken
Aber Info´s währen gut - Zumal das ja in den Bereich der Kripo fällt, oder nicht 
Ich kenn´ aber persönlich nur "Streifenhörnchen" und auf mehr hab´ich auch kein Interesse 
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Auch "Streifenhörnchen" blicken über den Tellerrand hinaus und wissen das, was der Sachbearbeiter wissen muß. Zumindest einige... Ausnahmen gibt's immer.
Wie haben die Herren das begründet?
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24.04.2008, 15:14
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#68
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
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Zitat:
Zitat von maser
ich hab da mal ne rechtliche Überlegung:
Müsste nicht BMW, als Fahrzeugeigentümer, die Anzeige erstatten bzw. den Verlust melden? Als Leasingnehmer ist man ja "nur" der gegenwärtige Besitzer.....
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Hallo,
bei Diebstahl geht es juristisch nicht um Eigentum oder um Besitz, sondern um Gewahrsam.
Die Wegnahme ist der Bruch eines fremden Gewahrsams und Begründung eines neuen Gewahrsams.
Viele Grüße
Klaus
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25.04.2008, 13:43
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#69
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Gast
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Zitat:
Zitat von Klaus H.
Hallo,
bei Diebstahl geht es juristisch nicht um Eigentum oder um Besitz, sondern um Gewahrsam.
Die Wegnahme ist der Bruch eines fremden Gewahrsams und Begründung eines neuen Gewahrsams.
Viele Grüße
Klaus
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Das stimmt natürlich nicht.
Was Du meinst, ist die vom Willen getragene Herrschaftsmöglichkeit an der Sache.
Geschützte Rechtsgüter der Diebstahlsvorschriften sind sowohl das Eigentum als auch der Gewahrsam (str.).
Es handelt sich um sog. Zueignungsdelikte und nur sekundär um Vermögensdelikte, da es auf eine Bereicherungsabsicht des Täters nicht ankommt.
Strafbar ist nur die Wegnahme in Zueignungsabsicht, so dass Diebstahlsobjekte auch vollkommen wertlose Gegenstände sein können.
Quelle: erl. zum § 242 StGB.
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25.04.2008, 14:24
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#70
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
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Zitat:
Zitat von John McClane
Das stimmt natürlich nicht.
Was Du meinst, ist die vom Willen getragene Herrschaftsmöglichkeit an der Sache.
Geschützte Rechtsgüter der Diebstahlsvorschriften sind sowohl das Eigentum als auch der Gewahrsam (str.).
Es handelt sich um sog. Zueignungsdelikte und nur sekundär um Vermögensdelikte, da es auf eine Bereicherungsabsicht des Täters nicht ankommt.
Strafbar ist nur die Wegnahme in Zueignungsabsicht, so dass Diebstahlsobjekte auch vollkommen wertlose Gegenstände sein können.
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Hallo,
besser hätte ich geschrieben: bei Diebstahl geht es nicht um den zivilrechtlichen Unterschied von Besitz und Eigentum, sondern um den Gewahrsamsbruch.
Geschützte Rechtsgüter sind selbstverständlich Eigentum und Gewahrsam.
Viele Grüße
Klaus
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