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23.04.2008, 19:59
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#20
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Gast
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Zitat:
Zitat von rubin
Der Dieb hat ein Recht auf seine Freiheit, deshalb darf der Wagen nicht ermittelt werden.
Hatten bei ´nem Freund seiner Tochter ihren Audi die Karte im Wagen und IMMER bei Zündung an. Als sie ihr´n Audi anrief hat sie die Funktion aktiviert, daß sie eine Anworts-SMS kommt, sobald der Teilnehmer wieder erreichbar ist.
Aber die Polizei durfte dieses Handy nicht orden. Da ein Dieb bis zur amtlichen Feststellung ein Recht auf seine Freiheit hätte...
Keine Ahnung warum, aber so hat es mir die Kleine gesagt. Sie dachte, ein Freak wie ich könnte da helfen. Schön währs 
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Da muß ich widersprechen. Natürlich darf der Wagen geortet werden.
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