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BMW 7er, Modell E32 |
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31.12.2007, 16:20
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#62
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2007
Ort:
Fahrzeug: E32 - 730i - M30, E63 - 645Ci - N62B44, S211 E500 - M273 - 4Matic
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Zitat:
Zitat von budweiser1711
Ok!
Ich kauf mir jetzt dann die Kristallrückleuchten von Carparts....Hol dann ganz schnell den Lötkolben und brenn ein E Zeichen rein
Jetzt mal ganz ehrlich gesagt, ist es denn nicht einfach nur lächerlich, dass diese Rückleuchten nicht verbaut werden dürfen?
Ich meine damit jetzt diese hier, weil schwarz lasierte etc. kann ich ja vl noch verstehen wegen irritationen etc. aber diese mit orangenen Blinkerlämpchen  warum denn nicht.....also wer sich das einfallen lassen hat
http://www.carparts-online.de/BMF/BMWe32RLrotklar.jpg
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Tja... das ist eben Deutschland und sonst noch da, wo es so pingelig zugeht. Hier muss für jedes kleine Bisschen eine Genehmigung vorliegen, egal in welchem Bereich. Ist genauso wie bei den Games, jedes Bisschen wird geschnitten...
Aber was will man machen?!
Gruss Andy
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31.12.2007, 16:51
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#63
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Zitat von sporky
Tja... das ist eben Deutschland und sonst noch da, wo es so pingelig zugeht. Hier muss für jedes kleine Bisschen eine Genehmigung vorliegen, egal in welchem Bereich. Ist genauso wie bei den Games, jedes Bisschen wird geschnitten...
Aber was will man machen?!
Gruss Andy
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Die
Die Games im Ösiland kaufen
Gruß
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31.12.2007, 16:57
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#64
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Blondinenbändiger
Registriert seit: 18.05.2005
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: F40 M120i (01/2021), E46 Cabrio M330i FL (12/2004), E30 325i Cabrio vFL G-Kat (07/1987)
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hallo,
raffaels Bedenken sind natürlich berechtigt.bei den genannten Beispielen sind
die ja auch nachvollziehbar.
Bei diesen Rückleuchten seh ichs bisher so,
dass,
wir gegen ein gefälschtes Prüfzeichen nicht gewappnet sind, also muss hier für mich dann meine Eigenverantwortung greifen und da ich nun in München schon zigMal(!) nachts ohne beanstandung mit meinen jetzigen identischen Kristallrückleuchten OHNE prüfzeichen durchkam, zumal sie wie andere
BMW-FaceLift-Leuchten auch "unauffllig" scheinen,kann ich das auch verantworten für mich.
Lasierte kann ich für mich z.b. nicht verantworten und MIT Leds wäre für mich
nur eine notlösung zugunsten des E-zeichens.
Für kontrollen reicht das E-zeichen, eine Fälschung müsste gutachterlich nachgewiesen werden; dann kann man auch gleich begutachten lassen, wie nah an einer gültigen E-zulassung
(welche andere BMW-kristall-modelle dieser art ja auch haben) man hiermit ist und auch kein ursächicher zusammenhang zum schadenereignis nachvollziehbar ist.man wurde getäuscht mit einer aber eigentl. zulassungsfähigen Leuchte...das übersteigt dann die pflichten des KFZ-halters meiner meinung nach.
Und wenn das e-zeichen doch echt ist und man die katzenaugen wie vorgeschrieben plaziert anbringt,sowie es ja auch Originalhersteller zuweilen machen,da diese nicht bestandteil der hauptleuchte sein müssen,dann wäre man StVZO-konform....ich sach mal: "Wetten dass" ;-)
Gruss
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31.12.2007, 17:03
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#65
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2007
Ort:
Fahrzeug: E32 - 730i - M30, E63 - 645Ci - N62B44, S211 E500 - M273 - 4Matic
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Die
Die Games im Ösiland kaufen
Gruß
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Mache ich ja... oder in der Schweiz.
Gruss Andy
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01.01.2008, 13:58
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#66
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fahrendes Mitglied
Registriert seit: 07.04.2007
Ort: Pommersfelden
Fahrzeug: 735i E65 (11/2001) & 740 F01 (12/2009)
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Hallo!
Laut StVZO müssen bestimmte Teile an einem Fahrzeug eine Typenzulassung tragen, oder eine allgemeine Betriebserlaubniss besitzen. Das ist entweder eine ABE ober ein E-Prüfzeichen, abweichend davon gibt es die Möglichkeit ein Mustergutachten erstellen zu lassen oder eine Einzelabnahme durchzuführen.
1. Ein Flugzeugmotor im E32 erfordert eine Einzelabnahme.
2. Breite Felgen mit TÜV-Gutachten erfordern eine Vorführung beim TÜV, um festzustellen ob eine ausreichende Abdeckung und Freigängigkeit der Räder gegeben ist. Nicht ob die Felgen das Fahrzeug tragen können!
3. Teile mit ABE dürfen angebaut werden, eine Vorführung ist nur erforderlich, wenn es in der ABE steht. (zB. Ist die Rad/Reifenkombination in den Fahrzeugpapieren aufgeführt, ist eine Vorführung nicht erforderlich)
4. E-Prüfzeichen. Diese Teile dürfen angebaut werden. Im Zuge der Machtergreifung der EU gibt es die ECE-Vorschrift, das die Teile in einem der Vertragsländer von einem AAS geprüft werden müssen. Damit diese Prüfung nicht in allen Ländern statfinden muß, erkennen die Mitgliedsstaaten das Prüfzeichen gegenseitig an. Das geht auf jeden Fall über die Gesetze der einzelnen Länder.
Bau ich nun Rückleuchten mit E-Prüfzeichen, ohne Rückstrahler an mein Fahrzeug, ist das zulässig. Der Tüv kann nun das Fehlen der Rückstrahler am Fahrzeug bemängeln. Das Fahrzeug muss hinten Rückstrahler besitzen, nicht die Rücklichter! Es ist möglich das ich im Zusammenhang mit dem Einbau eines E-Geprüften Teiles, zusätzliche Änderungen vornehmen muß damit das Fahrzeug wieder der StvZo entspricht.
Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Nein..... ich habe es ja auch auf die gelben Scheinwerfer bezogen, die zwar ein E Prüfzeichen haben, aber nicht zugelassen sind.
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Zitat:
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher ......
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Ein schönes neues Jahr !
Martin
__________________
735i Titan-Grau Met. BJ 02 (V8) 165.000 km
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01.01.2008, 14:10
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#67
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fahrendes Mitglied
Registriert seit: 07.04.2007
Ort: Pommersfelden
Fahrzeug: 735i E65 (11/2001) & 740 F01 (12/2009)
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Zitat:
Zitat von M3-Cabrio
Ok,
danke,ich auch.
da wart ich dann nur nochmal bis morgen abend mit der anfrage, was der martin hier noch dazu meint,...ich weiss nicht, ob er auch Kristall OHNE LEDs mit schwarzen Leisten will oder was...
Gruss udo
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Nein danke! Hatte ja jetzt schon LED-RüLi in der Hand die gefallen mir sehr gut! Wenn die kristallenen nur 50 € das paar kosten würden, würde ich mitmachen. Einbauen würde ich sie trotzdem nicht... würde nur das Blinkerglas rausschneiden und bei mir einbauen...
Mir gefallen die großen klaren Standlichter und Bremslichter nicht.
Gruß
Martin
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01.01.2008, 14:11
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#68
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Zitat von VMartin
Hallo!
Laut StVZO müssen bestimmte Teile an einem Fahrzeug eine Typenzulassung tragen, oder eine allgemeine Betriebserlaubniss besitzen. Das ist entweder eine ABE ober ein E-Prüfzeichen, abweichend davon gibt es die Möglichkeit ein Mustergutachten erstellen zu lassen oder eine Einzelabnahme durchzuführen.
1. Ein Flugzeugmotor im E32 erfordert eine Einzelabnahme.
2. Breite Felgen mit TÜV-Gutachten erfordern eine Vorführung beim TÜV, um festzustellen ob eine ausreichende Abdeckung und Freigängigkeit der Räder gegeben ist. Nicht ob die Felgen das Fahrzeug tragen können!
3. Teile mit ABE dürfen angebaut werden, eine Vorführung ist nur erforderlich, wenn es in der ABE steht. (zB. Ist die Rad/Reifenkombination in den Fahrzeugpapieren aufgeführt, ist eine Vorführung nicht erforderlich)
4. E-Prüfzeichen. Diese Teile dürfen angebaut werden. Im Zuge der Machtergreifung der EU gibt es die ECE-Vorschrift, das die Teile in einem der Vertragsländer von einem AAS geprüft werden müssen. Damit diese Prüfung nicht in allen Ländern statfinden muß, erkennen die Mitgliedsstaaten das Prüfzeichen gegenseitig an. Das geht auf jeden Fall über die Gesetze der einzelnen Länder.
Bau ich nun Rückleuchten mit E-Prüfzeichen, ohne Rückstrahler an mein Fahrzeug, ist das zulässig. Der Tüv kann nun das Fehlen der Rückstrahler am Fahrzeug bemängeln.Das Fahrzeug muss hinten Rückstrahler besitzen, nicht die Rücklichter! Es ist möglich das ich im Zusammenhang mit dem Einbau eines E-Geprüften Teiles, zusätzliche Änderungen vornehmen muß damit das Fahrzeug wieder der StvZo entspricht.
Ein schönes neues Jahr !
Martin
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Hi Martin.....stimmt nicht ganz!
- Eine ABE ist nur gültig wenn alle Auflagen erfüllt werden, z.B. beim Sportlenkrad nur mit Serienrädern
-Ich habe von gelben DE´s gesprochen, nicht von Neblis
-Felgen / Reifen werden auch auf Load Index übeprüft, dafür hast Du ja auch eine Freigbe vom Reifenhersteller
-Teile mir E-Prüfzeichen müssen der STVZO entsprechen....Beispiel: Ich baue mir in meinen E32 Corrado Scheinwerfer ein....wenn die Unterkante des Spiegels weniger als 500mm zum Boden beträgt, habe ich ein Problem...obwohl E-Prüfzeichen vorhanden
Prosit...
Gruß, Raffael
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01.01.2008, 16:51
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#69
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fahrendes Mitglied
Registriert seit: 07.04.2007
Ort: Pommersfelden
Fahrzeug: 735i E65 (11/2001) & 740 F01 (12/2009)
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Hi Martin.....stimmt nicht ganz!
- Eine ABE ist nur gültig wenn alle Auflagen erfüllt werden, z.B. beim Sportlenkrad nur mit Serienrädern
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Klar. Die ABE ist eizuhalten, sonst wäre sie ja Überflüssig!
Zitat:
Zitat von Raffael@735i
-Ich habe von gelben DE´s gesprochen, nicht von Neblis
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Sei mir nicht böse, ich überlege seit 2 Tagen was DE's sein könnten... im Zitat standen Gelbe Scheinwerfer.. deshalb kam ich auf Nebel.. auserdem wurde irgendwo erwähnt, gelbe Nebel wären unzulässig...
Zitat:
Zitat von Raffael@735i
-Felgen / Reifen werden auch auf Load Index übeprüft, dafür hast Du ja auch eine Freigbe vom Reifenhersteller
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Vielleicht habe ich mich falsch ausgdrückt, Im TÜV-Gutachten steht was für welches Fahrzeug zulässig ist. Ich meinte damit der Prüfer kontroliert die Verkehrsicherheit des Fahrzeuges in Verbindung mit den Rädern. Also auch die Zulässigkeit der Reifen. Aber nicht ob die Karkasse der Reifen einer Norm entsprechen, oder bei welcher Querkraft die Felge bricht.
Zitat:
Zitat von Raffael@735i
-Teile mir E-Prüfzeichen müssen der STVZO entsprechen....Beispiel: Ich baue mir in meinen E32 Corrado Scheinwerfer ein....wenn die Unterkante des Spiegels weniger als 500mm zum Boden beträgt, habe ich ein Problem...obwohl E-Prüfzeichen vorhanden
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Nja ein Problem hast du, aber nicht weil die Scheinwerfer in Leistung, Lichtbild, Abstrahlwinkel nicht passen oder nicht der StvZo entsprechen, sondern weil sie zu falsch angebracht sind. Das liegt aber nicht am denScheinwerfern!
Man mus genau unterscheiden, was macht ein Teil überhaupt Zulässig ? > zB. E-Prüfzeichen
Was ist ein korrekter Anbau > StvZo
Entspricht das Fahrzeug nachher noch der StvZo?
Die E32 Serien-Rücklichter sind auch nicht am E32 zullässig, wenn du den Kühlergrill als Einbauort wählst. Und?
Übrigens ist das hier sehr interresant:
StvZo § 22a:
(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142)
Habe mich 2 mal durch den Erwerb solcher Teile Strafbar gemacht!
Und bei ebay laufen lauter Knastbrüder rum....
Wenn ich das richtig sehe darf ich sie nur zur nichtverwendung stehlen...
Gruß
Martin
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04.01.2008, 12:37
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#70
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Mitglied
Registriert seit: 20.12.2007
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: E 32 730i V8 05/92
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Mir gefallen die LED´s von Wutschi sehr gut
Hab sie auch schon in der holländischen Bucht entdeckt.
Geändert von Lybiro (04.01.2008 um 13:09 Uhr).
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