Zitat:
Zitat von M3-Cabrio
Hallo raffael,
laut StVZO ist doch bei uns vorn weiss, seitlich gelb und hinten rot-leuchtendes
Licht vorgeschrieben, um die Fahrzeugseite erkennen zu können, oder?!
also sehe ich da keinen Zusammenhang, wonach in der STVZO diese Rückleuchten nicht verbaut werden dürften, oder?!
gruss udo
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Nein..... ich habe es ja auch auf die gelben Scheinwerfer bezogen, die zwar ein E Prüfzeichen haben, aber nicht zugelassen sind.
Nun ja.... anders Beispiel: Wenn ich in den UK einen Satz Scheinwerfer kaufe, dann haben die wohl auch ein E-Prüfzeichen, sind aber für den Linksverkehr zugelassen!
Oder noch ein Beispiel aus der "VW Szene" ... da hab es ja so ein boom auf die englischen Rückleuchten beim Polo z.B., die hatten dann auch ein E Prüfzeichen, aber keinen Rückfahrscheinwerfer mehr......also....trotz E Prüfzechen nicht erlaubt!
Nun ja....wie ich Depo kenne ....haben die KEINE Rückstraler in den Rülis verbaut ..... sollte Jemand also ohne Rückstrahler fahren, trotz E Prüfzeichen -----> nicht erlaubt

Zumindest beim E39 musst Du zuätzliche Strahler hinkleben.
Gruß