BMW 7er, Modell E38 |
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11.09.2011, 23:08
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#21
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von guido s
hast du schon mal ein vollgezanktes auto vom händler übernommen ?
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ein vollge...was?
Achso, vollgetankt. Netter Vertippsel, hatte 'ne Weile gegrübelt. Aber: ja, es ist mir schon mal gelungen, das herauszuhandeln.
Zitat:
woher sollte der das denn wissen wenn bei besichtigung auf der bühne alles i.o war ?????
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War es ja nicht. Er hätte es prüfen müssen, die Expertise ist ihm zuzurechnen. Wenn er es nicht tut (warum auch immer), ist es ihm dennoch zuzurechnen.
Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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12.09.2011, 00:24
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#22
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Sledge Hammer
Registriert seit: 24.11.2010
Ort: lembeck
Fahrzeug: E38 750i Fliegender Teppich
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moin,
Zitat:
War es ja nicht. Er hätte es prüfen müssen, die Expertise ist ihm zuzurechnen. Wenn er es nicht tut (warum auch immer), ist es ihm dennoch zuzurechnen.
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Zitat:
Beim Händler konnten wir wir auch auf eine Bühne und es war soweit alles gut und trocken.
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?????????????
na watt den nu ?
aber was solls, händler und werkstätten sind ja sowieso immer verbrecher.
ich frag mich immer wieder was der kunde glaubt wenn er so eine alte karre wie einen e38 kauft was der händler da alles prüft oder gar einer "expertise" anfertigt.
ich schmeiß mich weg !
mal kurz im wirklichen leben gucken was da so passiert :
die karre steht bei bmw und wartet auf den wiederverkäufer weil bmw händler selbst in der regel nicht so bescheuert sind so eine fahrbare zeitbombe selbst an endkunden zu verkaufen (dem tollen gewährleistungsgesetz sei dank ! )
der wiederverkäufer "prüft" dann auf dem hof des händlers das auto auf herz und nieren. (im klartext : er tritt einmal gegen die reifen und guckt ob der motor anspringt)
in der heimischen firma angekommen wird dann die gründliche "expertise" angefertigt. (er malt das preisschild ! )
die ganz pedantischen alteisenverbimmler gucken ggf noch ob halbwegs profil auf den reifen ist und nirgendwo übermäßig viel öl oder wasser rausläuft.
edelfähnchenhändler haben sogar eine hebebühne.
manchmal wird die benutzt. (wofür auch immer)
selbst wenn händler das auto wirklich prüfen (was einige tatsächlich machen) kann der schaden gar nicht aufgefallen sein.
denn der fehler ist ja wahrscheinlich schon beim vorbesitzer entstanden und der wird die kiste länger nicht mehr vollgetankt haben.
das der händler das nicht im rahmen seiner "expertise" gemacht hat ist natürlich vorsätzlicher betrug und dafür gehört er von rechts wegen auch aufs schafott.
manchmal hilft aber ein telefonat denn für den mangel einstehen muß er auf jeden fall hat aber natürlich das recht auf nachbesserung in seinem betrieb.
guido
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12.09.2011, 02:19
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#23
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Neues Mitglied
Registriert seit: 01.05.2010
Ort:
Fahrzeug: andere
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Hey,
ganz einfach auf dein Gewährleistungsrecht pochen und dem Händler sagen ,dass er das repariert oder alternativ vorher eine Kostenübernahme sendet.
Bei Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung muss der Verkäufer nach § 439 abs.2 BGB auch die Transportkosten zu sich bezahlen....daher denk ich das er doch verhandlungsbereit sein wird
gruß
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12.09.2011, 06:47
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2008
Ort: Spechtshausen
Fahrzeug: E38 740iA FL
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ok Danke Jungs, werd heute mal anrufen und euch später berichten.
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12.09.2011, 08:33
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#25
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von guido s
na watt den nu ?
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das widerspricht sich doch nicht: der Händler hat hier seine Pflicht eben verletzt und muss dafür einstehen. Wenn der leere Tank nicht ausläuft, kann das durchaus auch geschehen sein, weil der Händler davon wusste und den Tank bewusst geleert bzw. nicht wieder gefüllt hat. Muss nicht, kann aber. Der Händler hat die Möglichkeit das zu prüfen, und es wird davon ausgegangen, dass er dies im eigenen Geschäftsinteresse auch tut, also von dem Fehler weiß. Folglich trägt er als Profi das Risiko dafür.
Zitat:
aber was solls, händler und werkstätten sind ja sowieso immer verbrecher.
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Um genau das zu verhindern, wurden die Gewährleistungsbestimmungen geändert. Er kann jetzt nicht einfach eine billige Schrottmühle aufpolieren und sich nach dem teuren Verkauf unwissend geben. Wer weiß, was selbst große Markenhändler ihren Gebrauchtwagen antaten (und damit deren Kunden übers Ohr hauten), hat diese Änderung herzlichst begrüßt.
Zitat:
ich frag mich immer wieder was der kunde glaubt wenn er so eine alte karre wie einen e38 kauft was der händler da alles prüft oder gar einer "expertise" anfertigt.
ich schmeiß mich weg !
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Schmeiß du Dich ruhig weg, aber der Kunde erwartet, dass er sein angeblich mangelfreies Schmuckstück nicht gleich wieder wegschmeißen muss: es zwingt den Händler zu Gründlichkeit und Ehrlichkeit. Er muss die Mängel benennen statt sie zu verschweigen, dann haftet er auch nicht für die benannten Mängel. Ist doch eigentlich ganz einfach, oder?
Zitat:
der wiederverkäufer "prüft" dann auf dem hof des händlers das auto auf herz und nieren. (im klartext : er tritt einmal gegen die reifen und guckt ob der motor anspringt)
in der heimischen firma angekommen wird dann die gründliche "expertise" angefertigt. (er malt das preisschild ! )
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Wenn er das so handhabt, trägt er für seine Faulheit eben das Risiko. Warum sollte das der (fachfremde) Kunde übernehmen?
Zitat:
selbst wenn händler das auto wirklich prüfen (was einige tatsächlich machen) kann der schaden gar nicht aufgefallen sein.
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Das ist dann eben sein Geschäftsrisiko: er hätte gründlicher prüfen müssen. Vielleicht aber hat er es durchaus bemerkt, oder der Vorbesitzer...
Zitat:
denn der fehler ist ja wahrscheinlich schon beim vorbesitzer entstanden und der wird die kiste länger nicht mehr vollgetankt haben.
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...hat es ihm sogar gesagt. Auf jeden Fall ist es kein außergewöhnlicher Mangel, wenn der Wagen schon längere Zeit steht. Dann hat er sicher einen entsprechenden Einkaufspreis gezahlt, verschweigt es aber beim Verkauf...? Nur der Händler selbst kann wissen, ob es so war oder anders, und deshalb wird es ihm zugerechnet.
Zitat:
das der händler das nicht im rahmen seiner "expertise" gemacht hat ist natürlich vorsätzlicher betrug und dafür gehört er von rechts wegen auch aufs schafott.
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Nicht doch: er trägt lediglich das geschäftliche Risiko.
Zitat:
manchmal hilft aber ein telefonat denn für den mangel einstehen muß er auf jeden fall hat aber natürlich das recht auf nachbesserung in seinem betrieb.
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Genau so isses.
Gruß
Boris
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12.09.2011, 08:48
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#26
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Mitglied
Registriert seit: 10.08.2005
Ort: Grasberg
Fahrzeug: E38 728i
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BMW verkauft so was nicht wegen der Gewährleistung,is klar.
Aber warum sollte ein anderer Händler keine geben? Und der Spruch von wegen nur an Gewerbetreibende kan er sich auch schenken.
Wenn BMW ein Auto verkauft und bietet den nur für Gewerbetreibende an dann gibts den auch nur dafür.Unter Vorlage des Gewerbescheins.
Wenn das irgendein Hottentotten Händler so anbietet muß er sich auch einen Gewerbeschein zeigen lassen.Und wenn der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs garkeinen hatte läßt sich das ja wohl auch beweisen.Das ist ja schon fast vorsätzlicher Betrug!
Also meiner Meinung per Einschreiben den Händler zu einer vernünftigen Lösung aufforden.
Kenn mich zwar mit Mwst nicht so aus,aber da is doch bei einem sochen Geschäft von angeblichen Händler zu Händler(der aber garkeiner ist) auch bestimmt was faul.
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12.09.2011, 08:55
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#27
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Mitglied
Registriert seit: 11.03.2007
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: e38 728i 09.97 287800TKM Landirenzo LPG 55500 TKM
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Hallo,
ruf doch den Vorbesitzer (Briefeintrag) an und frage Ihn, ob er das Fzg an den
Händler mit dem defekten Tank verkauft hat.
So hast Du dann schon etwas mehr an Informationen, um ein Gespräch mit den
Händler zu führen.
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12.09.2011, 08:56
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2008
Ort: Spechtshausen
Fahrzeug: E38 740iA FL
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Danke Boris für deinen Beitrag.
Und das wegen Gewerbe wurde hier falsch verstanden. Ich habe kein Gewerbe und habe das Auto als privat gekauft.
Die Kausel im Kaufvertrag ist nur für den Fall wenn es ein Gewerbetreibender kauft. Da ich keiner bin gilt das nicht für mich wie ich es in der Klausel auch steht." wenn nicht dann 12 Monate Gewährleistung.
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12.09.2011, 09:02
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#29
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Mitglied
Registriert seit: 10.08.2005
Ort: Grasberg
Fahrzeug: E38 728i
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Ahja.Dann mal schnell ein Schreiben(mit Copie) aufgezetzt und per Einschreiben los.
Geändert von Novipec (12.09.2011 um 09:15 Uhr).
Grund: unnötiges Zitat entfernt!!
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12.09.2011, 10:39
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#30
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Zitat:
Zitat von BKirk
mangelfreies Schmuckstück
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Kann nicht sein. Wer das beim Kauf eines E38 glaubt sollte sich mal vor den Spiegel stellen und fragen was er da eigentlich tut.
Grundsätzlich bin ich auch der Meinung dass der Käufer geschützt sein muss, jedoch ist das kein Freischein dafür das Gehirn abzuschalten und für 5000,- einen Neuwagenzustand von ca. 100.000,- zu erwarten.
Wenn ich sowas kaufe dann weiss ich worauf ich mich einlasse und erwarte Mängel, erstrecht solche die in Insiderkreisen bekannt oft beim E38 auftreten. Und ich weiss auch im vornherein dass Fähnchenhändler viel erzählen wenn der Tag lang ist. Keinen Spass verstehen würde ich allerdings bei gelogener Unfallfreiheit, gedrehten km und ähnlichen Fisematenten.
Insofern stimme ich Guido zu und mache ich bei Dir eine dem Preis und Alter des Fahrzeuges nicht angemessene Anspruchshaltung aus.
Und nein ich würde dem Händler in dem Fall nicht sofort mit Einschreiben und Anwalt auf die Bude rücken sondern erstmal mit ihm reden. Zumindest wenn der Wagen sonst in dem Zustand ist den ich mir vorstelle.
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