


BMW 7er, Modell E38 |
 |
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
|
27.01.2009, 01:01
|
#21
|
mattschwarz
Registriert seit: 03.05.2007
Ort: Ispringen
Fahrzeug: E32-740iA (03/93)
|
Ist es da nicht wahrscheinlicher daß die Schutzverglasung mal nachträglich durch Doppelverglasung ersetzt wurde, der Austausch der Dreiecksscheiben den Damen/Herren allerdings zuviel war und somit diese noch "original" schutzverglast sind, wodurch man durch die Klarsichtfolie dann von außen nen anderen Effekt hat?
Das mit der Wölbung halte ich für ein Gerücht, die meisten Heckscheiben sind um einiges stärker gewölbt als die Seitenscheiben(fast egal bei welchem Auto) und die Tönungsfolie sieht in der Regel trotzdem gleich aus...
__________________
Suche E32 Touring, Zustand egal!
Ebenso wäre ich über alle Info´s über die wenigen E32 Kombi´s die es gab/gibt dankbar...
----------------------------------------
...wer später bremst ist länger schnell...
|
|
|
27.01.2009, 09:51
|
#22
|
Mitglied
Registriert seit: 11.03.2007
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: e38 728i 09.97 Landirenzo LPG 55500 TKM
|
Hallo Stefan,
poste doch bitte ein Bild von der Seitenansicht und welche Folienmarke ist verklebt worden, Folientypbezeichnung..
|
|
|
27.01.2009, 11:10
|
#23
|
Primus inter pares
Registriert seit: 08.09.2006
Ort: Falkensee
Fahrzeug: Maserati Quattroporte ExecutiveGT
|
nicht ganz das Thema, aber weil ich es in der Ausstattungsliste gesehen habe...
...funktioniert das Abblenden der Spiegel denn nach der Tönung genauso gut wie vorher oder zieht das deutliche Verschlechterungen nach sich?
Klar isses im Innenspiegel durch die Tönung fast wurscht aber was ist mit den Außenspiegeln, die ja durch den inneren gesteuert werden???
Gruß Sascha.
__________________
Der Vorteil der Klugheit besteht darin,
dass man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger...
Kurt Tucholsky
dt. Journalist u. Schriftsteller, schrieb u.a. unter dem Pseudonym 'Kasper Hauser'
1890 - 1935
|
|
|
27.01.2009, 16:10
|
#24
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.05.2006
Ort: Sangerhausen
Fahrzeug: E64 645i Cabrio SMG (08.04), BMW E65 745iA (05.2002)
|
Ich habe einige Jahre bei einer Firma gearbeitet, wo wir die Scheiben mit Folie getönt haben. Das ist meiner Meinung nach nur eine optische Täuschung mit der Spiegelung...
Is ein bissl schwer zu beschreiben, aber ich versuche es mal...
Wenn wie zulässig die hinteren Scheiben am Fahrzeug getönt werden, tritt durch die nicht getönten Scheiben mehr Licht in das Fahrzeuginnere, als durch die getönten. Auch wenn man zusätzlich die vorderen Seitenscheiben tönt, kommt durch die Frontscheibe mehr Licht durch, als bei den anderen. Deshalb könnte man bei gleicher Folie denken, dass die vorderen Scheiben heller sind als die anderen.
Je nach Tageszeit, Lichtintensität, Wetter (wolkig oder sonnig) und Lichteintrittswinkel erscheint einem die Folie anders.
Kleine Scheiben können wegen der gringeren oberfläche weniger licht aufnehemen und somit weniger Licht reflektieren wie größere. Deshalb spiegeln größere Scheiben mehr als kleinere.
Den Effekt einer Folie kann man auch ganz leicht umkehren. Indem man wenn es dunkel ist die Innenbeleuchtung einschaltet. Dann kann man in das Auto sehen,aber schlecht raus schauen.
Selbst wenn Heckscheiben nicht in einem Stück getönt werden, sondern durch einem Schnitt geteilt sind, kann man einen Unterschied zwischen der oberen und unteren Folie erkennen.
ALSO alles nur optische Täuschung!
Und was sagt die liebe Polizei zu getönten vorderen Seitenscheiben? VERBOTEN!!!!!! Auch wenn man einen TÜV-Prüfer kennt und er die Tönung einträgt. Er macht sich somit auch strafbar, weil in Deutschland verboten! Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Laut Gesetzgeber müssen ca. 78% Licht duch die Scheiben kommen. Bei einer Colorverglasung erreicht man schon diesen Wert. Selbst eine spezielle transparente Splitterschutzfolie ist nicht zu 100% lichtdurchlässig, sondern schimmert im Gegensatz zu einem weißen Blatt Papier etwas gelblich. Das kommt duch die Farbpigmente in dem aufgebrachten Kleber. Somit darf auch diese Folie nicht an der vorderen Seitenscheiben angebracht werden,wenn ein Fahrzeug mit Colorverglasung ausgestattet ist! Nach neusten Bestimmungen muß selbst die dritte Bremsleuchte ausgespart sein.
Die Strafe ist natürlich Ermessenssache. Wenn man Glück hat, muß man nur die Folie vor Ort rausreißen. Ansonsten 3 Punkte und ca. 150,-€ Strafe. Sobald an den vorderen Scheiben eine Folie verbaut wurde, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und der Versicherungsschutz. Die Folgen sind nicht auszudenken, wenn man in einem Unfall mit Todesfolge verwickelt ist!
Selbst wenn man nicht Schuld ist, wird einem die Schuld zugesprochen. Man sollte sich deshalb gut überlegen, was man aufs Spiel setzt wegen ein bißchen Optik...
Eine andere Methode die Scheiben zu tönen,wäre sie fluten oder tauchen zu lassen. Dabei müssen alle Scheiben ausgebaut werden. Diese Methode soll wohl mit TÜV und legal sein. Aber auch sehr sehr kostspielig. Nur da kenn ich mich nicht aus...
Hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen, denn so habe ich es auf verschiedenen Seminaren gelernt.
__________________
|
|
|
27.01.2009, 17:00
|
#25
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Northeim
Fahrzeug: E38- 740d, Range Rover Vogue
|
ich musste mal bei meinem ex audi 100 c4 das dreiecksf. und h.seitensch. wegen diebstahlscha. wechseln. das kleine fenster war nicht getönt. musste man aber genauer hinschauen um den unterschied zu sehen. nach dem bekleben waren alle bläulich und das kleine rötlich
|
|
|
27.01.2009, 18:09
|
#26
|
Ukrainer
Registriert seit: 10.09.2006
Ort: Kaarst
Fahrzeug: X5 4,6is
|
Zitat:
Zitat von marcel735i
Ich habe einige Jahre bei einer Firma gearbeitet, wo wir die Scheiben mit Folie getönt haben. Das ist meiner Meinung nach nur eine optische Täuschung mit der Spiegelung...
Is ein bissl schwer zu beschreiben, aber ich versuche es mal...
Wenn wie zulässig die hinteren Scheiben am Fahrzeug getönt werden, tritt durch die nicht getönten Scheiben mehr Licht in das Fahrzeuginnere, als durch die getönten. Auch wenn man zusätzlich die vorderen Seitenscheiben tönt, kommt durch die Frontscheibe mehr Licht durch, als bei den anderen. Deshalb könnte man bei gleicher Folie denken, dass die vorderen Scheiben heller sind als die anderen.
Je nach Tageszeit, Lichtintensität, Wetter (wolkig oder sonnig) und Lichteintrittswinkel erscheint einem die Folie anders.
Kleine Scheiben können wegen der gringeren oberfläche weniger licht aufnehemen und somit weniger Licht reflektieren wie größere. Deshalb spiegeln größere Scheiben mehr als kleinere.
Den Effekt einer Folie kann man auch ganz leicht umkehren. Indem man wenn es dunkel ist die Innenbeleuchtung einschaltet. Dann kann man in das Auto sehen,aber schlecht raus schauen.
Selbst wenn Heckscheiben nicht in einem Stück getönt werden, sondern durch einem Schnitt geteilt sind, kann man einen Unterschied zwischen der oberen und unteren Folie erkennen.
ALSO alles nur optische Täuschung!
Und was sagt die liebe Polizei zu getönten vorderen Seitenscheiben? VERBOTEN!!!!!! Auch wenn man einen TÜV-Prüfer kennt und er die Tönung einträgt. Er macht sich somit auch strafbar, weil in Deutschland verboten! Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Laut Gesetzgeber müssen ca. 78% Licht duch die Scheiben kommen. Bei einer Colorverglasung erreicht man schon diesen Wert. Selbst eine spezielle transparente Splitterschutzfolie ist nicht zu 100% lichtdurchlässig, sondern schimmert im Gegensatz zu einem weißen Blatt Papier etwas gelblich. Das kommt duch die Farbpigmente in dem aufgebrachten Kleber. Somit darf auch diese Folie nicht an der vorderen Seitenscheiben angebracht werden,wenn ein Fahrzeug mit Colorverglasung ausgestattet ist! Nach neusten Bestimmungen muß selbst die dritte Bremsleuchte ausgespart sein.
Die Strafe ist natürlich Ermessenssache. Wenn man Glück hat, muß man nur die Folie vor Ort rausreißen. Ansonsten 3 Punkte und ca. 150,-€ Strafe. Sobald an den vorderen Scheiben eine Folie verbaut wurde, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und der Versicherungsschutz. Die Folgen sind nicht auszudenken, wenn man in einem Unfall mit Todesfolge verwickelt ist!
Selbst wenn man nicht Schuld ist, wird einem die Schuld zugesprochen. Man sollte sich deshalb gut überlegen, was man aufs Spiel setzt wegen ein bißchen Optik...
Eine andere Methode die Scheiben zu tönen,wäre sie fluten oder tauchen zu lassen. Dabei müssen alle Scheiben ausgebaut werden. Diese Methode soll wohl mit TÜV und legal sein. Aber auch sehr sehr kostspielig. Nur da kenn ich mich nicht aus...
Hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen, denn so habe ich es auf verschiedenen Seminaren gelernt.
|
optische täuschung???? - find ich net so passend .... dann wär ja bei allen e38 mit schwarzgetönten scheiben von foliatech ( von denen gibts ja genug ), so ne optische täuschung zu "sehen" .... bei mir waren die scheiben auch schwarz, bis auf die vorderen natürlich  , aber nichts von irgendwelchen farb- oder spiegelungsunterschieden  egal vo welcher seite man schaute ..... ich tippe eher auf die nachgerüstete doppelverglasung ohne den dreiecksfenstern ..... vorallem is ja schon durch die ausstattungsliste zu sehen, dass er werksseitig keine doppelverglasung hatte und nu hat er eine ...
|
|
|
27.01.2009, 20:31
|
#27
|
Neues Mitglied
Registriert seit: 02.12.2008
Ort: Bad Schallerbach
Fahrzeug: E32-750i '88 wird reaktiviert, E3 3.0 SI '74, '07 Phaeton V6 TDI, '05 Colt Turbo, '03 VW Caddy
|
Auch Scheibenflutungen an den vorderen Scheiben sind nicht legal!!
Man bekommt Sie zwar eingetragen, "wasserdicht" ist so eine Eintragung allerdings auch nicht.
Wen es trotzdem interressiert:
...:maboglas.de:...
GlasTone | HighEnd Scheibenflutung
|
|
|
27.01.2009, 20:55
|
#28
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Kreis Darmstadt (Hessen)
Fahrzeug: X5 4,4 Liter,E39 523 Limo
|
Zitat:
Zitat von Bumer-UA
ich tippe eher auf die nachgerüstete doppelverglasung ohne den dreiecksfenstern ..... vorallem is ja schon durch die ausstattungsliste zu sehen, dass er werksseitig keine doppelverglasung hatte und nu hat er eine ...
|
Ich gehe mehr davon aus das er in seiner Ausstattung Schutzverglasung gelesen hat und damit dachte er hätte Doppelverglasung
wir machen auch Folienarbeiten jedoch ist sowas uns neu!!
Ich habe z.B. in meinem X Doppelverglasung mit Folie alles gleich!!
Matze
|
|
|
28.01.2009, 04:15
|
#29
|
Ukrainer
Registriert seit: 10.09.2006
Ort: Kaarst
Fahrzeug: X5 4,6is
|
Zitat:
Zitat von Matze
Ich gehe mehr davon aus das er in seiner Ausstattung Schutzverglasung gelesen hat und damit dachte er hätte Doppelverglasung
wir machen auch Folienarbeiten jedoch ist sowas uns neu!!
Ich habe z.B. in meinem X Doppelverglasung mit Folie alles gleich!!
Matze
|
du hast doch die doppel verglasung vom werk - also alle scheiben centimeterdick... wenn bei ihm die doppelverglasung nachgerüstet wurde ohne die dreieckfenster, dann sind die scheiben net alle gleich 
|
|
|
28.01.2009, 08:54
|
#30
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Kreis Darmstadt (Hessen)
Fahrzeug: X5 4,4 Liter,E39 523 Limo
|
Guten Morgen
habe eben mal mit meinem Monteur gesprochen, es gibt versch. Möglichkeiten
meinte er:
1. Er ist sich ziemlich sicher das der E38 in den Dreicksfenster keine Doppelverglasung verbaut hat,dies ist z.B. beim T5 in den Schiebetüren genauso.
2.Sollte denoch Doppelverglasung vorhanden sein,dann prüfe mal ob es auf beiden Seiten gleich ist,es könnte ja durchaus sein das mal eine Scheibe getauscht wurde und hierbei die falsche verbaut wurde.
Auf jeden Fall ist es so das man einen Unterschied sieht zwischen normaler und Doppelverglasung.Eine Nachrüstung glaube ich nicht denn der Aufwand ist relativ hoch!
Edit:habe eben mal im ETK geschaut es gibt wohl doch div. versch. Scheibenarten wie z.B. Schutzglas-Doppelverglasung etc. dann gehe ich von einem Austausch mit falscher Scheibe aus oder Nachrüstung ohne Dreiecksfenster???
Matze
Geändert von Matze (28.01.2009 um 09:02 Uhr).
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|