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27.01.2009, 18:09
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#24
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Ukrainer
Registriert seit: 10.09.2006
Ort: Kaarst
Fahrzeug: X5 4,6is
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Zitat:
Zitat von marcel735i
Ich habe einige Jahre bei einer Firma gearbeitet, wo wir die Scheiben mit Folie getönt haben. Das ist meiner Meinung nach nur eine optische Täuschung mit der Spiegelung...
Is ein bissl schwer zu beschreiben, aber ich versuche es mal...
Wenn wie zulässig die hinteren Scheiben am Fahrzeug getönt werden, tritt durch die nicht getönten Scheiben mehr Licht in das Fahrzeuginnere, als durch die getönten. Auch wenn man zusätzlich die vorderen Seitenscheiben tönt, kommt durch die Frontscheibe mehr Licht durch, als bei den anderen. Deshalb könnte man bei gleicher Folie denken, dass die vorderen Scheiben heller sind als die anderen.
Je nach Tageszeit, Lichtintensität, Wetter (wolkig oder sonnig) und Lichteintrittswinkel erscheint einem die Folie anders.
Kleine Scheiben können wegen der gringeren oberfläche weniger licht aufnehemen und somit weniger Licht reflektieren wie größere. Deshalb spiegeln größere Scheiben mehr als kleinere.
Den Effekt einer Folie kann man auch ganz leicht umkehren. Indem man wenn es dunkel ist die Innenbeleuchtung einschaltet. Dann kann man in das Auto sehen,aber schlecht raus schauen.
Selbst wenn Heckscheiben nicht in einem Stück getönt werden, sondern durch einem Schnitt geteilt sind, kann man einen Unterschied zwischen der oberen und unteren Folie erkennen.
ALSO alles nur optische Täuschung!
Und was sagt die liebe Polizei zu getönten vorderen Seitenscheiben? VERBOTEN!!!!!! Auch wenn man einen TÜV-Prüfer kennt und er die Tönung einträgt. Er macht sich somit auch strafbar, weil in Deutschland verboten! Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Laut Gesetzgeber müssen ca. 78% Licht duch die Scheiben kommen. Bei einer Colorverglasung erreicht man schon diesen Wert. Selbst eine spezielle transparente Splitterschutzfolie ist nicht zu 100% lichtdurchlässig, sondern schimmert im Gegensatz zu einem weißen Blatt Papier etwas gelblich. Das kommt duch die Farbpigmente in dem aufgebrachten Kleber. Somit darf auch diese Folie nicht an der vorderen Seitenscheiben angebracht werden,wenn ein Fahrzeug mit Colorverglasung ausgestattet ist! Nach neusten Bestimmungen muß selbst die dritte Bremsleuchte ausgespart sein.
Die Strafe ist natürlich Ermessenssache. Wenn man Glück hat, muß man nur die Folie vor Ort rausreißen. Ansonsten 3 Punkte und ca. 150,-€ Strafe. Sobald an den vorderen Scheiben eine Folie verbaut wurde, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und der Versicherungsschutz. Die Folgen sind nicht auszudenken, wenn man in einem Unfall mit Todesfolge verwickelt ist!
Selbst wenn man nicht Schuld ist, wird einem die Schuld zugesprochen. Man sollte sich deshalb gut überlegen, was man aufs Spiel setzt wegen ein bißchen Optik...
Eine andere Methode die Scheiben zu tönen,wäre sie fluten oder tauchen zu lassen. Dabei müssen alle Scheiben ausgebaut werden. Diese Methode soll wohl mit TÜV und legal sein. Aber auch sehr sehr kostspielig. Nur da kenn ich mich nicht aus...
Hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen, denn so habe ich es auf verschiedenen Seminaren gelernt.
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optische täuschung???? - find ich net so passend .... dann wär ja bei allen e38 mit schwarzgetönten scheiben von foliatech ( von denen gibts ja genug ), so ne optische täuschung zu "sehen" .... bei mir waren die scheiben auch schwarz, bis auf die vorderen natürlich  , aber nichts von irgendwelchen farb- oder spiegelungsunterschieden  egal vo welcher seite man schaute ..... ich tippe eher auf die nachgerüstete doppelverglasung ohne den dreiecksfenstern ..... vorallem is ja schon durch die ausstattungsliste zu sehen, dass er werksseitig keine doppelverglasung hatte und nu hat er eine ...
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