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BMW 7er, Modell E38
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Alt 31.03.2003, 10:31   #1
comix
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.08.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 728i (E38)
Standard Gebrauchtwagenrecht

Mal eine Frage an alle im Forum, die sich mit dem Gebrauchtwagenrecht auskennen...
Ich habe vor ca. 1/2 Jahr meinen 728er als Gebrauchtwagen gekauft, nicht bei einem Händler, sondern als ehemaligen Firmenwagen einer Immobilienfirma von eben dieser.
Heute bin ich mit dem Wagen zur Inspektion vorgefahren, auch um einiges machen zu lassen, was mir aufgefallen ist.
Dabei hat sich herausgestellt, das an dem Wagen Schäden von ca. 3500 - 4000 Teuros anliegen,
so zB so ziemlich alle Lenklager, ein defetes Xenon-Steuergerät, eine undichte Wasserpumpe und angefaulte Wärmeleitbleche.
Jetzt meine Frage: in wieweit kann ich den Verkäufer, der sich ja mir gegenüber als Händler darstellt (der Prokurist der Firma hat mir ja den Wagen in deren Namen verkauft) zu den Reparaturkosten heranziehen?

Wäre für schnelle Infos dankbar.
comix ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2003, 10:35   #2
MicDon
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 28.12.2002
Ort: Einen Steinwurf neben Basel
Fahrzeug: 2xBMW und 1xKawa
Standard

Hast Du einen schriftlichen Kaufvertrag unterschrieben ?
Wenn die Jungs die Dir das Auto verkauft haben nicht total auf den Kopf gefallen sind steht da in etwa folgendes drin: "gekauft wie gesehen - für eventuell auftretende Mängel und anfallende Wartungsarbeiten übernehmen wir keine Haftung"

Da hast du leider ganz schlechte Karten...
MicDon ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2003, 10:46   #3
Franz3250
Taxifahrer
 
Benutzerbild von Franz3250
 
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
Standard

Selbst wenn der Satz nicht drinsteht, ist es fraglich, ob Du den Verkäufer belangen kannst. Schliesslich handelt es sich im weitesten Sinne um Gebrauchsspuren und nicht um einen verschwiegenen Unfall. Was für ein Bj. ist Dein Auto und wieviele km hat er 'runter?

Gruss
Franz

[Bearbeitet am 31.3.2003 von Franz3250]
__________________

Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
Franz3250 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2003, 10:49   #4
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard vertrag???????

micDon,

dieser zusatz ist nicht relevant.

comix,

geh zum adac, frag was du machen kannst. evtl. auch verbraucherberatung. im notfall, oder wenn du rechtsschutz hast zum RA.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.wdr.de/tv/service/verkehr...0108/b_7.phtml

gruss jürgen

[Bearbeitet am 31.3.2003 von JB740]
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2003, 10:54   #5
comix
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.08.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 728i (E38)
Standard

Gekauft wie gesehen oder nur zu Bastlerzwecken gilt beim Händler nicht, soviel weiss ich schon.
comix ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2003, 11:13   #6
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

@comix
Da du den Wagen von einer Firma, nicht jedoch von einem KFZ Händler erworben hast, gelten m.E. die selben Regelungen wie zwischen Privatpersonen, da die Firma ja nicht gewerblich KFZ verkauft.
Es gilt also grundsätzlich das was im Kaufvertrag vereinbart ist. Sollte eine Gewährleistung (Achtung Gewährleistung ist nicht Garantie) ausgeschlossen sein, kanst du nur bewusst versteckte Mängel geltend machen, die von der Zustandsbeschreibung im Kaufvertrag abweichen. Git es keine Klausel betreffend Gewährleistungsausschluß leistet auch der Privatverkäufer Gewähr für den beschriebenen Zustand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Kaufes - nicht jedoch für Mängel die danach entstanden sind. Ich fürchte die Beweislast dafür liegt im Privatbereich bei dir.

Das stellt eine kurze Zusammenfassung meines Wissensstandes dar. Juristische Beratung bei einem der Atofahrerclubs ist in diesem Zusammenhang ratsam.
Berichte uns wie es weitergeht.
Grüße Hein2
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2003, 11:24   #7
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Hein2

stimmt nicht ganz:

bei gebrauchtwagen spricht die verordnung von gewerblichen und privaten.
kaufst du von einer firma ist das gewerblich!! muss deshalb kein kfz-händler sein.
freund v. mir hat eine firma, gerade 3 autos verkauft, deshalb hat er sich vorher genauestens informiert.

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2003, 11:25   #8
Micky
WTF
 
Registriert seit: 18.06.2002
Ort:
Fahrzeug:
Standard ...Kauf von einer Firma...

ist analog zum Kauf von einem Kfz Händler abzuwickeln....dies betrifft auch die Gewährleistung.

Diese tollen Ausschlüsse aus den Verträgen kennen wir schon zur genüge....der Gesetztgeber hat das neue Gewährleistungsrecht nicht gemacht, damit jeder es einfach ausschliessen kann wie er will.....

Frag mal Deinen Automobilclub..........wenn Du einen hast......ansonmsten wie wie schon erwähnt die Verbraucherberatung.
gruß

micky

Micky ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2003, 12:13   #9
RonaldN
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RonaldN
 
Registriert seit: 22.04.2002
Ort: Bonn
Fahrzeug: BMW 740i (E65) 5/06
Standard problematisch...

... mit der ein jährigen gewährleistung, die dir der verkäufer, da gewerbetreibender, geben muss, bekommst du die garantie, dass der wagen zum zeitpunkt der übergabe frei von mängeln ist.

sollte sich nun im laufe der zeit herausstellen, dass doch mängel vorhanden sind, muss der verkäufer im ersten halben jahr nachweisen, dass die mängel zum zeitpunkt der übergabe nicht vorhanden waren... danach, musst du nachweisen, dass die mängel schon bestanden...

von der gewährleistung ausgeschlossen sind teile, die einem verschleiß unterliegen...

habe ein ähnlich gelagertes problem mit meinem kfz händler... er wollte nicht... ich zum anwalt... gutachter über amtsgericht bauftragt und nun werde ich mittels des gutachtens schadensersatz in höhe der repkosten stellen...
dieses zieht sich jetzt schon fast ein jahr hin...

also stell dich schon mal auf einen laaaaaangen weg ein


gruß
ronald
RonaldN ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2003, 12:40   #10
B12
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
Standard

Das ist recht eindeutig.
Wenn im Vertrag nicht steht, gilt 2 Jahre Gewährleistung.
Wenn "ohne Garantie" oder sowas drinsteht, gelten auch 2 Jahre!
Nur wenn 1 Jahr expilizit dristeht, gilt das.

Also in jedem Fall Gewährleistung, denn die Fa. ist Gewerbetreibend !
(Ich verkaufe daher unsere Fahrzeuge erst am einen Mitarbeiter,
und dieser dann privat weiter...)

Wenn 6 Monate noch nicht um sind, trifft die Beweispflicht den Verkäufer!
Also genau rechnen !
Danach musst du beweisen, daß die Mängel bereits vorhanden waren.

Das ganze wird wohl eher nicht ohne Anwalt gehen und lange dauern.
Ist aber kein echtes Problem, lass es halt einfach machen (ggvs. vorher Sachverständigen beauftragen)
und hole dir das Geld dann in Ruhe zurück...

Gruss
Daniel

[Bearbeitet am 31.3.2003 von B12]
B12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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