es geht nicht um das gefallen oder so...
Weil sie, wie es für mich anhört, Lasiert sind und ist nun mal verboten, oder sind nachgemachte, wo zwar ein E prüfzeichen drauf ist, aber die nicht gelten...
Wenn ein E prüfzeichen drauf ist, ist es ABE-frei und eintragungsfrei, aber wenn man es in ihrer Bauart und aussehen verändert, erlöscht die BE.... so kenne ich es!
da gabs schon diskussionen darüber, aber da ich nicht weiss um welche Rückleuchten es handelt, will ich nicht weiter gehen, sondern habe nur einen tipp gegeben....
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