


|
|
Hinweis & Bewertung |
|
7-forum.com Services |
|
| 
IAA 2021 |
 |
|
|
IAA Live: Fotos |
|
BMW Neuheiten |
|
BMW Motorrad |
|
MINI Neuheiten |
|
BMW Welt/Museum |
|
IAA Rückblick |
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
26.02.2008, 20:48
|
#1
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
|
Garantie muss er dir ohnehin nicht geben. Er muss Gewährleistung geben, d.h. jeder Schaden, der innerhalb von 6 Monaten am Fahrzeug auftritt, gilt als Händlerbekannt. bei allen danach musst du in Beweislast treten. Diese Gewährleistung will er dir natürlich für so eine alte Karre nicht geben, dahernur für Export. Diese gewährleistungspflicht gilt nämlich nur bei verkauf an Endverbraucher und das ist ein Exportreibender nicht. Wenn er vorschlägt, daß Du den Ausschluß der Gewährleistung bestätigst, mache es. wenn Du im Kaufvertrag8oder wo auch immer) als Endverbraucher erkennbar bist, kann er mit dieser Unterschrift gar nichts anfangen.
Das ist mein kenntnisstand, aber möglicherweise wird ja auch noch einer der Profis antworten.
|
|
|
26.02.2008, 20:51
|
#2
|
LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
|
Er muss nichts .... nicht mal das Fahrzeug an Dich verkaufen
Gruß
|
|
|
26.02.2008, 20:53
|
#3
|
LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
|
Zitat:
Zitat von AlexH
Garantie muss er dir ohnehin nicht geben. Er muss Gewährleistung geben, d.h. jeder Schaden, der innerhalb von 6 Monaten am Fahrzeug auftritt, gilt als Händlerbekannt. bei allen danach musst du in Beweislast treten. Diese Gewährleistung will er dir natürlich für so eine alte Karre nicht geben, dahernur für Export. Diese gewährleistungspflicht gilt nämlich nur bei verkauf an Endverbraucher und das ist ein Exportreibender nicht. Wenn er vorschlägt, daß Du den Ausschluß der Gewährleistung bestätigst, mache es. wenn Du im Kaufvertrag8oder wo auch immer) als Endverbraucher erkennbar bist, kann er mit dieser Unterschrift gar nichts anfangen.
Das ist mein kenntnisstand, aber möglicherweise wird ja auch noch einer der Profis antworten.
|
Nun....er wird den Kaufvertrag auf Fa. Max Mustermann ausstellen....somit ist der Händler aus dem scheider
Gruß
|
|
|
26.02.2008, 20:58
|
#4
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
|
Ja sicherlich. Das wird er versuchen, aber da ist ja auch noch ein Zweiter, der unterschreiben muss. Wenn er das tut, dann hat er halt gelitten. Wobei hier natürlich auch mal gesagt werden muss, daß man bei 950 € und 252.000km natürlich nichts erwarten kann.
|
|
|
19.03.2008, 23:34
|
#5
|
Neues Mitglied
Registriert seit: 09.03.2008
Ort: Hannover
Fahrzeug: 740i, 07.1997 Original+Dezent
|
Zitat:
Zitat von AlexH
Ja sicherlich. Das wird er versuchen, aber da ist ja auch noch ein Zweiter, der unterschreiben muss. Wenn er das tut, dann hat er halt gelitten. Wobei hier natürlich auch mal gesagt werden muss, daß man bei 950 € und 252.000km natürlich nichts erwarten kann.
|
aber ehrlich... ich weiss garnicht was du hast.. kannst dir doch keine garantie erzwingen... den händler kannst du nicht einfach so übers ohr ziehen... er wird schon wissen wie es läuft... er schreibt da einfach totalschaden oder motorschaden rein und schon hat sich die sache, wenn du nicht unterschreibst gehst du eben ohne auto vom hof und darfst wo anders suchen!
upps ich merke gerade dass ich bisschen zu spät bin    egal... dann eben für andere 
|
|
|
26.02.2008, 23:14
|
#6
|
Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
|
Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Nun....er wird den Kaufvertrag auf Fa. Max Mustermann ausstellen....somit ist der Händler aus dem scheider
Gruß
|
Nein, ist er nicht.
Das wäre zu einfach, und hilft nicht, sich aus der Gewährleistung zu winden, wenn man wissentlich an einen Privatmann verkauft.
So blöd ist heutzutage kein Jurist mehr, und eigentlich sollte auch kein Händler mehr so blöd sein.
Zum Wagen: Eindeutig viel zu teuer! Mehr als 500 darf der nicht mehr kosten.
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|