Zitat:
Zitat von ChrisMS
Hallo,
hier geht glaube ich einiges durcheinander:
Wenn die Schuldfrage geklärt ist, bekommst Du Deinen Schaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
1. Möglichkeit: Reparatur mit Rechnung, Versicherung zahlt (darf bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen)
2. Möglichkeit: Abrechnung der Reparaturkosten nach Gutachten, dann allerdings ohne USt. Ob man repariert, kann man selbst entscheiden.
Dass die Versicherung selbst den Wagen kauft, halte ich für unwahrscheinlich. Wenn der Wagen aber ein wirtschaftlicher Totalschaden ist (Rep. teurer als Wiederbeschaffung), dann gibts noch die
3. Möglichkeit: Zahlung von Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Hier kommt es oft vor, dass der Wagen von der Versicherung in eine Unfallwagenbörse gestellt wird, das heißt Du bekommst über die Versicherung einen Aufkäufer vermittelt.
So müßte es nach meiner Erfahrung laufen, wobei man sich über Zahlen natürlich immer streiten kann.
@kain: Die Fahrertür habe ich übrigens noch stehen.
MfG
Chris
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Also deiner beschreibung nach würde ich auch sagen das die versicherung, versucht dich übers ohr zu hauen.
So wie der chris es beschrieben hat müsste es eigentlich normal ablaufen.
Ich würde mir an deiner stell die 4500 euro ohne Mwst. krallen und versuchen das Fahrzeug so los zu werden.
Wen du ne Rechtschutz hast würde ich nen Anwalt aufsuchen.
lg
edi